BGBl. 1976 I S. 353 · Neubekanntmachung · Neufassung des Berlinförderungsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
Inkrafttreten: 1976-02-18
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1976-02-24

BGBl-Id: bgbl1-1976-19-1
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1976-02-24 12:00:00 +00:00
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# BERLINFG — 1975-12-30
# BERLINFG — 1976-02-24
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 3157
- **Inkrafttreten:** 1975-12-31; 1976-04-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstaben a und b)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/147#page=3
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Berlinförderungsgesetz, insbesondere im Bereich der Förderung von Investitionen und Beschäftigung in Berlin (West).
- **Titel:** Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 353
- **Inkrafttreten:** 1976-02-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/19#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Berlinförderungsgesetzes wurde am 18. Februar 1976 bekannt gemacht und trat am selben Tag in Kraft. Sie enthält Vergünstigungen für die Berliner Wirtschaft, insbesondere bei der Umsatzsteuer und den Steuern vom Einkommen und Ertrag.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 6: Erhöhung der Zahl von 6 auf 10, Änderung der Worte 'im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes' zu 'außerhalb von Berlin (West)', Einfügung von Nummer 5, Neuanordnung der Nummern 5 und 6
- § 4 Abs. 1: Neufassung von Nummer 10, Einfügung von Nummern 13 bis 15, Neuanordnung der Nummern 12 bis 15
- § 4 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 4 Abs. 4 bis 6: Streichung der Absätze 4 bis 6
- § 4 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der nun Absatz 4 ist
- § 6 Abs. 2: Anfügen eines zweiten Satzes
- § 6 a: Ersetzen der Worte 'Die Tabaksteuer und die Branntweinsteuer' durch 'Die Tabaksteuer, die Branntweinsteuer und die Kaffeesteuer', Anfügen eines zweiten Satzes in Nummer 1
- § 10 Abs. 2: Anfügen von Buchstaben k und f, Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen von Buchstabe h
- vor § 14: Einfügung von § 13 a
- § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa: Neufassung von Doppelbuchstabe aa
- hinter § 14 a: Einfügung von § 15
- § 19 Abs. 1: Ersetzen der Worte 'Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)' durch 'Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes', Einfügung eines neuen Satzes, Neufassung von Nummer 1
- § 27: Der Abschnitt § 27 wird gestrichen.
- § 28: Neue Fassung des § 28, der die Vergünstigung durch Zulagen für Arbeitnehmer in Berlin (West) regelt.
- § 29: Neue Fassung des § 29, der ergänzende Vorschriften zur Gewährung von Zulagen enthält.
- § 30: Neue Fassung des § 30, der Ermächtigungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes enthält.
- § 31: Neue Fassung des § 31, der den Anwendungsbereich des Gesetzes regelt.
- § 14: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen bei Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen
- § 15: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen bei Gebäuden und Eigentumswohnungen in Berlin (West)
- § 16: Neue Vorschriften für Steuerermäßigungen bei Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen
- § 17: Neue Vorschriften für Steuerermäßigungen bei Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen
- § 18: Neue Vorschriften für die Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer
- § 19: Neue Vorschriften für Investitionszulagen in Berlin (West)
- § 7: Neue Vorschriften zur Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, Ausbauten und Erweiterungen in Berlin (West)
- § 20: Streichung des § 20
- § 21: Neue Vorschriften zur Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für Steuerpflichtige in Berlin (West)
- § 22: Neue Vorschriften zur Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Zuzug von Arbeitnehmern in Berlin (West)
- § 23: Neue Definition von Einkünften aus Berlin (West)
- § 24: Neue Vorschriften zur Behandlung von Organgesellschaften und verbundenen Unternehmen
- § 25: Neue Vorschriften zur Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
- § 26: Neue Vorschriften zur Ermäßigung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer in Berlin (West)
- § 9 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Nachweis der Nutzung oder Auswertung von Gegenständen im übrigen Geltungsbereich.
- § 9 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Nachweis durch Bescheinigung des westdeutschen Unternehmers.
- § 9 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Zulassung anderer Belege für den Nachweis.
- § 10: Neue Vorschriften für den buchmäßigen Nachweis der Voraussetzungen für Kürzungen.
- § 11: Neue Vorschriften für das Verfahren bei der Kürzung der Umsatzsteuer.
- § 12: Neue Vorschriften für den Wegfall der Kürzungsansprüche.
- § 13: Neue Vorschriften für den besonderen Kürzungsanspruch für Unternehmer in Berlin (West).
- § 13a: Neue Vorschriften für die Anwendung des § 6a und des § 7 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes.
- § 14a: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude und Eigentumswohnungen.
- § 11a: Neue Vorschriften zur Anwendung für den Veranlagungszeitraum 1976
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Erstmals für das Wirtschaftsjahr anwendbar, das nach dem 31. Dezember 1974 endet
- § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa: Erstmals auf Gebäude anwendbar, die nach dem 31. Dezember 1975 hergestellt werden
- § 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz: Erstmals auf Schiffe anwendbar, die nach dem 15. Mai 1973 angeschafft oder hergestellt wurden
- § 19 Abs. 2 Satz 1: Erstmals auf Schiffe anwendbar, die nach dem 15. Mai 1973 angeschafft oder hergestellt wurden
- § 19 Abs. 6 Satz 2 und Satz 4 Nr. 2: Erstmals auf Schiffe anwendbar, die nach dem 15. Mai 1973 angeschafft oder hergestellt wurden
- § 14a Abs. 4: Erstmals auf Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen anwendbar, die nach dem 30. November 1974 vom Zweiterwerber angeschafft werden
- § 19 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1: Erstmals auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter anwendbar, die nach dem 1. Dezember 1975 angeschafft oder hergestellt werden
- § 19 Abs. 1 Satz 4: Erstmals ab 20. Juli 1974 anwendbar
## Wortlaut

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- **1974-05-07** · BGBl. 1974 I S. 1037 — Gesetz über die Verwendung des Vermögens der Deutschen Industriebank
- **1974-12-24** · BGBl. 1974 I S. 3656 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
- **1975-12-30** · BGBl. 1975 I S. 3157 — Gesetz zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und anderer Gesetze
- **1976-02-24** · BGBl. 1976 I S. 353 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 6: Erhöhung der Zahl von 6 auf 10, Änderung der Worte 'im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes' zu 'außerhalb von Berlin (West)', Einfügung von Nummer 5, Neuanordnung der Nummern 5 und 6
- § 4 Abs. 1: Neufassung von Nummer 10, Einfügung von Nummern 13 bis 15, Neuanordnung der Nummern 12 bis 15
- § 4 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 4 Abs. 4 bis 6: Streichung der Absätze 4 bis 6
- § 4 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der nun Absatz 4 ist
- § 6 Abs. 2: Anfügen eines zweiten Satzes
- § 6 a: Ersetzen der Worte 'Die Tabaksteuer und die Branntweinsteuer' durch 'Die Tabaksteuer, die Branntweinsteuer und die Kaffeesteuer', Anfügen eines zweiten Satzes in Nummer 1
- § 10 Abs. 2: Anfügen von Buchstaben k und f, Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen von Buchstabe h
- vor § 14: Einfügung von § 13 a
- § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa: Neufassung von Doppelbuchstabe aa
- hinter § 14 a: Einfügung von § 15
- § 19 Abs. 1: Ersetzen der Worte 'Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)' durch 'Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes', Einfügung eines neuen Satzes, Neufassung von Nummer 1
- § 27: Der Abschnitt § 27 wird gestrichen.
- § 28: Neue Fassung des § 28, der die Vergünstigung durch Zulagen für Arbeitnehmer in Berlin (West) regelt.
- § 29: Neue Fassung des § 29, der ergänzende Vorschriften zur Gewährung von Zulagen enthält.
- § 30: Neue Fassung des § 30, der Ermächtigungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes enthält.
- § 31: Neue Fassung des § 31, der den Anwendungsbereich des Gesetzes regelt.
- § 14: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen bei Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen
- § 15: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen bei Gebäuden und Eigentumswohnungen in Berlin (West)
- § 16: Neue Vorschriften für Steuerermäßigungen bei Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen
- § 17: Neue Vorschriften für Steuerermäßigungen bei Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen
- § 18: Neue Vorschriften für die Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer
- § 19: Neue Vorschriften für Investitionszulagen in Berlin (West)
- § 7: Neue Vorschriften zur Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, Ausbauten und Erweiterungen in Berlin (West)
- § 20: Streichung des § 20
- § 21: Neue Vorschriften zur Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für Steuerpflichtige in Berlin (West)
- § 22: Neue Vorschriften zur Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Zuzug von Arbeitnehmern in Berlin (West)
- § 23: Neue Definition von Einkünften aus Berlin (West)
- § 24: Neue Vorschriften zur Behandlung von Organgesellschaften und verbundenen Unternehmen
- § 25: Neue Vorschriften zur Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
- § 26: Neue Vorschriften zur Ermäßigung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer in Berlin (West)
- § 9 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Nachweis der Nutzung oder Auswertung von Gegenständen im übrigen Geltungsbereich.
- § 9 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Nachweis durch Bescheinigung des westdeutschen Unternehmers.
- § 9 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Zulassung anderer Belege für den Nachweis.
- § 10: Neue Vorschriften für den buchmäßigen Nachweis der Voraussetzungen für Kürzungen.
- § 11: Neue Vorschriften für das Verfahren bei der Kürzung der Umsatzsteuer.
- § 12: Neue Vorschriften für den Wegfall der Kürzungsansprüche.
- § 13: Neue Vorschriften für den besonderen Kürzungsanspruch für Unternehmer in Berlin (West).
- § 13a: Neue Vorschriften für die Anwendung des § 6a und des § 7 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes.
- § 14a: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Wohngebäude und Eigentumswohnungen.
- § 11a: Neue Vorschriften zur Anwendung für den Veranlagungszeitraum 1976
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Erstmals für das Wirtschaftsjahr anwendbar, das nach dem 31. Dezember 1974 endet
- § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa: Erstmals auf Gebäude anwendbar, die nach dem 31. Dezember 1975 hergestellt werden
- § 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz: Erstmals auf Schiffe anwendbar, die nach dem 15. Mai 1973 angeschafft oder hergestellt wurden
- § 19 Abs. 2 Satz 1: Erstmals auf Schiffe anwendbar, die nach dem 15. Mai 1973 angeschafft oder hergestellt wurden
- § 19 Abs. 6 Satz 2 und Satz 4 Nr. 2: Erstmals auf Schiffe anwendbar, die nach dem 15. Mai 1973 angeschafft oder hergestellt wurden
- § 14a Abs. 4: Erstmals auf Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen anwendbar, die nach dem 30. November 1974 vom Zweiterwerber angeschafft werden
- § 19 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1: Erstmals auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter anwendbar, die nach dem 1. Dezember 1975 angeschafft oder hergestellt werden
- § 19 Abs. 1 Satz 4: Erstmals ab 20. Juli 1974 anwendbar

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-12-30 — Gesetz zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 3157
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 10 Abs. 2: Anfügen von Buchstaben k und f, Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen von Buchstabe h
§ 10: Neue Vorschriften für den buchmäßigen Nachweis der Voraussetzungen für Kürzungen.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-11-05 — Neufassung des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1481
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 11: Neue Bestimmungen zur Kürzung der Umsatzsteuer bei Rücksendung von Gegenständen nach Berlin (West)
§ 11: Neue Vorschriften für das Verfahren bei der Kürzung der Umsatzsteuer.

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# § 11a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 11a: Neue Vorschriften zur Anwendung für den Veranlagungszeitraum 1976

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-11-05 — Neufassung des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1481
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 12: Neue Bestimmungen zum Wegfall der Kürzungsansprüche bei Rücksendung von Gegenständen nach Berlin (West)
§ 12: Neue Vorschriften für den Wegfall der Kürzungsansprüche.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-11-05 — Neufassung des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1481
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 13: Neue Bestimmungen zum besonderen Kürzungsanspruch für Unternehmer in Berlin (West)
§ 13: Neue Vorschriften für den besonderen Kürzungsanspruch für Unternehmer in Berlin (West).

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# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 13a: Neue Vorschriften für die Anwendung des § 6a und des § 7 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-12-30 — Gesetz zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 3157
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
vor § 14: Einfügung von § 13 a
§ 14: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen bei Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen
§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa: Neufassung von Doppelbuchstabe aa
§ 14 Abs. 1 Satz 1: Erstmals für das Wirtschaftsjahr anwendbar, das nach dem 31. Dezember 1974 endet
hinter § 14 a: Einfügung von § 15
§ 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa: Erstmals auf Gebäude anwendbar, die nach dem 31. Dezember 1975 hergestellt werden
§ 14 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz: Erstmals auf Schiffe anwendbar, die nach dem 15. Mai 1973 angeschafft oder hergestellt wurden

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# § 14a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-11-05 — Neufassung des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1481
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 14a: Neue Bestimmungen zur erhöhten Absetzung für Wohngebäude und Eigentumswohnungen
§ 14a: Neue Vorschriften r erhöhte Absetzungen für Wohngebäude und Eigentumswohnungen.
§ 14a Abs. 4: Erstmals auf Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen anwendbar, die nach dem 30. November 1974 vom Zweiterwerber angeschafft werden

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-24 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3656
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 15: Streichung des gesamten § 15.
§ 15: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen bei Gebäuden und Eigentumswohnungen in Berlin (West)

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-05-07 — Gesetz über die Verwendung des Vermögens der Deutschen Industriebank
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 1037
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 16: Ersetzung von 'Deutsche Industriebank, Berlin'
§ 16: Neue Vorschriften für Steuerermäßigungen bei Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-05-07 — Gesetz über die Verwendung des Vermögens der Deutschen Industriebank
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 1037
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 17 Abs. 5: Ersetzung von 'Berliner Pfandbrief-Amt'
§ 17: Neue Vorschriften für Steuerermäßigungen bei Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-11-05 — Neufassung des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1481
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 18: Neue Vorschriften zur Anwendung der Steuerermäßigungen durch Arbeitnehmer
§ 18: Neue Vorschriften für die Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-12-30 — Gesetz zur Änderung des Berlinförderungsgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 3157
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 19 Abs. 1: Ersetzen der Worte 'Unternehmer im Sinne des § 2 des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer)' durch 'Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes', Einfügung eines neuen Satzes, Neufassung von Nummer 1
§ 19: Neue Vorschriften für Investitionszulagen in Berlin (West)
§ 19 Abs. 2 Satz 1: Erstmals auf Schiffe anwendbar, die nach dem 15. Mai 1973 angeschafft oder hergestellt wurden
§ 19 Abs. 6 Satz 2 und Satz 4 Nr. 2: Erstmals auf Schiffe anwendbar, die nach dem 15. Mai 1973 angeschafft oder hergestellt wurden
§ 19 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1: Erstmals auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter anwendbar, die nach dem 1. Dezember 1975 angeschafft oder hergestellt werden
§ 19 Abs. 1 Satz 4: Erstmals ab 20. Juli 1974 anwendbar

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1970-11-05 — Neufassung des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft
> Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 1481
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 20: Streichung des § 20

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-24 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3656
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Worte 'Bei natürlichen Personen' durch 'Bei zur Einkommensteuer veranlagten Personen' und 'veranlagte Einkommensteuer' durch 'tarifliche Einkommensteuer'.
§ 21 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Verweisung auf § 42 a Abs. 2 Ziff. 3 des Einkommensteuergesetzes durch § 40 a des Einkommensteuergesetzes.
§ 21 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'veranlagte Körperschaftsteuer' durch 'tarifliche Körperschaftsteuer'.
§ 21 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung der Worte 'veranlagte Einkommensteuer' und 'veranlagte Körperschaftsteuer' durch 'tarifliche Einkommensteuer' und 'tarifliche Körperschaftsteuer'.
§ 21 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Verweisung auf § 15 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes durch § 15 Abs. 1 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes.
§ 21: Neue Vorschriften zur Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer für Steuerpflichtige in Berlin (West)

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-24 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3656
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 22: Neufassung des gesamten § 22, um die Ermäßigung der tariflichen Einkommensteuer bei Zuzug von Arbeitnehmern zu definieren.
§ 22: Neue Vorschriften zur Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Zuzug von Arbeitnehmern in Berlin (West)

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-24 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3656
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 23 Nr. 5 Buchstabe a: Ersetzung der Worte '4 und 5' durch '4, 5 und 6'.
§ 23: Neue Definition von Einkünften aus Berlin (West)

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 24: Neue Vorschriften zur Behandlung von Organgesellschaften und verbundenen Unternehmen

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-24 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3656
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 25 Abs. 3: Ersetzung der Verweisung auf § 28 Abs. 1 Satz 1 durch § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2.
§ 25: Neue Vorschriften zur Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-24 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3656
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 26 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2, der die Ermäßigung der Jahreslohnsteuer für bestimmte Arbeitnehmer definiert.
§ 26 Abs. 3: Umbenennung des bisherigen Absatzes 2 in Absatz 3.
§ 26: Neue Vorschriften zur Ermäßigung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer in Berlin (West)

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 27: Der Abschnitt § 27 wird gestrichen.

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-24 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3656
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 28 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes 2, der die Anwendbarkeit bei Fortzahlung des Arbeitslohns definiert.
§ 28 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Worte 'Wird im Rahmen eines solchen Dienstverhältnisses die Beschäftigung unterbrochen oder eingeschränkt,' durch 'Wird bei einer Unterbrechung oder Einschränkung der Beschäftigung der Arbeitslohn nicht oder nicht mehr fortgezahlt,'.
§ 28 Abs. 1 Nummer 1: Neufassung, um die Bedingung für die Erkrankung des Arbeitnehmers zu definieren.
§ 28 Abs. 1 Nummern 1 bis 9: Umbenennung der Nummern 1 bis 9 in Nummern 2 bis 10, mit Anpassungen in den neuen Nummern 2 und 8.
§ 28 Abs. 1: Einfügung von neuen Sätzen, die die Anwendbarkeit bei Bezug von Konkursausfallgeld definiert.
§ 28 Abs. 2: Anpassungen in den Sätzen 1 und 2, sowie Neufassung des letzten Satzes.
§ 28 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der die Bemessungsgrundlage für die Zulage definiert.
§ 28 Abs. 4: Anpassungen in den Sätzen 1 und 2, sowie Neufassung des letzten Satzes.
§ 28 Abs. 5: Anpassungen in den Sätzen 1 und 2, sowie Neufassung des letzten Satzes.
§ 28 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 5 in Absatz 6.
§ 28 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7, der die Berechnung und Auszahlung der Zulage bei Konkursausfallgeld definiert.
§ 28 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8, der die Berechnung und Auszahlung der Zulage bei Beauftragung des Konkursverwalters definiert.
§ 28: Neue Fassung des § 28, der die Vergünstigung durch Zulagen für Arbeitnehmer in Berlin (West) regelt.

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-24 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3656
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 29 Abs. 2 Sätze 1 und 2: Neufassung, um die Antragsfristen für die Festsetzung der Zulage zu definieren.
§ 29 Abs. 4 Satz 2: Neufassung, um die Auskunftspflicht des Finanzamts zu definieren.
§ 29 Abs. 5: Anpassungen in den Sätzen 1 und 2.
§ 29: Neue Fassung des § 29, der ergänzende Vorschriften zur Gewährung von Zulagen enthält.

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-24 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3656
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 30 Abs. 1 Nummer 2: Streichung der Nummer 2.
§ 30 Abs. 1 Nummern 3 und 4: Umbenennung der Nummern 3 und 4 in Nummern 2 und 3.
§ 30: Neue Fassung des § 30, der Ermächtigungsvorschriften zur Durchführung des Gesetzes enthält.

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-12-24 — Einführungsgesetz zum Einkommensteuerreformgesetz (EG-EStRG)
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 3656
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 31 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Jahreszahl 1971 durch 1975.
§ 31 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Ersetzung der Jahreszahl 1970 durch 1974.
§ 31 Abs. 1 Satz 4: Streichung des Satzes.
§ 31 Abs. 2: Neufassung, um die Anwendbarkeit der Vorschriften auf Umsätze und Innenumsätze zu definieren.
§ 31 Abs. 3: Neufassung, um die Anwendbarkeit der Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 zu definieren.
§ 31 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung der Verweisung auf § 15 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes durch § 15 Abs. 1 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes.
§ 31 Abs. 5: Ersetzung der Worte 'vom Tage' bis 'bekannt' durch 'vom 6. August 1974 an anzuwenden'.
§ 31 Abs. 6: Neufassung, um die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Gewährung der Zulage bei der Zahlung von Konkursausfallgeld zu definieren.
§ 31: Neue Fassung des § 31, der den Anwendungsbereich des Gesetzes regelt.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 7: Neue Vorschriften zur Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, Ausbauten und Erweiterungen in Berlin (West)

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 9 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Nachweis der Nutzung oder Auswertung von Gegenständen im übrigen Geltungsbereich.
§ 9 Abs. 2: Neue Vorschriften für den Nachweis durch Bescheinigung des westdeutschen Unternehmers.
§ 9 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Zulassung anderer Belege für den Nachweis.

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# BERUNFG — 1976-02-24
- **Titel:** Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 353
- **Inkrafttreten:** 1976-02-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/19#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Berlinförderungsgesetzes wurde am 18. Februar 1976 bekannt gemacht und trat am selben Tag in Kraft. Sie enthält Vergünstigungen für die Berliner Wirtschaft, insbesondere bei der Umsatzsteuer und den Steuern vom Einkommen und Ertrag.
## Betroffene Stellen
- § 1: Neue Fassung des Kürzungsanspruchs des Berliner Unternehmers bei Umsatzsteuer
- § 1a: Neue Fassung des Kürzungsanspruchs für Innenumsätze
- § 2: Neue Fassung des Kürzungsanspruchs des westdeutschen Unternehmers bei Umsatzsteuer
- § 3: Neue Fassung der Beschränkung auf den Unternehmensbereich
- § 4: Neue Fassung der Ausnahmen und Einschränkungen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1976-02-24** · BGBl. 1976 I S. 353 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neue Fassung des Kürzungsanspruchs des Berliner Unternehmers bei Umsatzsteuer
- § 1a: Neue Fassung des Kürzungsanspruchs für Innenumsätze
- § 2: Neue Fassung des Kürzungsanspruchs des westdeutschen Unternehmers bei Umsatzsteuer
- § 3: Neue Fassung der Beschränkung auf den Unternehmensbereich
- § 4: Neue Fassung der Ausnahmen und Einschränkungen

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 1: Neue Fassung des Kürzungsanspruchs des Berliner Unternehmers bei Umsatzsteuer

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# § 1a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 1a: Neue Fassung des Kürzungsanspruchs für Innenumsätze

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 2: Neue Fassung des Kürzungsanspruchs des westdeutschen Unternehmers bei Umsatzsteuer

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 3: Neue Fassung der Beschränkung auf den Unternehmensbereich

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-02-24 — Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 353
§ 4: Neue Fassung der Ausnahmen und Einschränkungen

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1976 I S. 353
- **Titel:** Neufassung des Berlinförderungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1976 I S. 353
- **Verkündung:** 1976-02-24
- **Inkrafttreten:** 1976-02-18
- **Ausfertigung:** 1976-02-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1976/19#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BERLINFG, BERUNFG
## Kurz
Die Neufassung des Berlinförderungsgesetzes wurde am 18. Februar 1976 bekannt gemacht und trat am selben Tag in Kraft. Sie enthält Vergünstigungen für die Berliner Wirtschaft, insbesondere bei der Umsatzsteuer und den Steuern vom Einkommen und Ertrag.