BGBl. 1960 I S. 1090 · Verordnung · Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der Schiffspfandbriefbanken

Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 1090
Inkrafttreten: 1961-01-01 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-12-31

BGBl-Id: bgbl1-1960-72-3
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LawGit Spiegel
1970-01-01 01:13:02 +00:00
parent 8d75bacaee
commit 0fec72d64c
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# BILANZMUSTER-1-2-3 — 1960-12-31
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der Schiffspfandbriefbanken
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1090
- **Inkrafttreten:** 1961-01-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/72#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Kreditinstituten, Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken, insbesondere durch die Einführung und Anpassung von Bilanzposten.
## Betroffene Stellen
- Posten 2 der Aktivseite: Neue Bezeichnung: „2. Guthaben bei der Deutschen Bundesbank“
- Buchstabe a der Vorspalte zum Posten 7 der Aktivseite: Neue Bezeichnung: „a) bundesbankfähige Wechsel, soweit die Deutsche Bundesbank sie nicht allgemein vom Ankauf ausgeschlossen hat“
- Posten 8 der Aktivseite: Neue Fassung: „8. Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen ... darunter: des Bundes und der Länder .. DM“
- Neuer Posten 9 der Aktivseite: Neuer Posten: „9. Kassenobligationen ....... . darunter: des Bundes und der Länder .. DM“
- Posten 10 (bisher Posten 9) der Aktivseite: Neue Fassung: „10. Wertpapiere, soweit sie nicht unter anderen Posten auszuweisen sind a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Bundes und der Länder .. b) sonstige verzinsliche Wertpapiere .. c) börsengängige Dividendenvorte .. d) sonstige Wertpapiere .. darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank .. DM“
- Posten 11 (bisher Posten 10) der Aktivseite: Neue Fassung: „11. Ausgleichs- und Deckungsforderungen gegen die öffentliche Hand a) Ausgleichsforderungen, .. b) Deckungsforderungen ...“
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1960-12-31** · BGBl. 1960 I S. 1090 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der Schiffspfandbriefbanken

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# Stellen dieser Station
- Posten 2 der Aktivseite: Neue Bezeichnung: „2. Guthaben bei der Deutschen Bundesbank“
- Buchstabe a der Vorspalte zum Posten 7 der Aktivseite: Neue Bezeichnung: „a) bundesbankfähige Wechsel, soweit die Deutsche Bundesbank sie nicht allgemein vom Ankauf ausgeschlossen hat“
- Posten 8 der Aktivseite: Neue Fassung: „8. Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen ... darunter: des Bundes und der Länder .. DM“
- Neuer Posten 9 der Aktivseite: Neuer Posten: „9. Kassenobligationen ....... . darunter: des Bundes und der Länder .. DM“
- Posten 10 (bisher Posten 9) der Aktivseite: Neue Fassung: „10. Wertpapiere, soweit sie nicht unter anderen Posten auszuweisen sind a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Bundes und der Länder .. b) sonstige verzinsliche Wertpapiere .. c) börsengängige Dividendenvorte .. d) sonstige Wertpapiere .. darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank .. DM“
- Posten 11 (bisher Posten 10) der Aktivseite: Neue Fassung: „11. Ausgleichs- und Deckungsforderungen gegen die öffentliche Hand a) Ausgleichsforderungen, .. b) Deckungsforderungen ...“

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# BILANZMUSTER-1-UND-3 — 1960-12-31
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der Schiffspfandbriefbanken
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1090
- **Inkrafttreten:** 1961-01-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/72#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Kreditinstituten, Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken, insbesondere durch die Einführung und Anpassung von Bilanzposten.
## Betroffene Stellen
- Posten 2 der Aktivseite: Neue Fassung: „2. Ausgleichs- und Deckungsforderungen gegen die öffentliche Hand a) Ausgleichsforderungen ... b) Deckungsforderungen ... c) Deckungsansprüche gemäß § 54 UEG ... d) Erstattungsansprüche gemäß § 32 des Ausführungsge setzes zum Auslandsschuldenabkommen ...“
- Posten 5 der Aktivseite: Neue Bezeichnung: „5. Kassenbestand einschließlich Bundesbank- und Postscheckguthaben“
- Unterposten c zum Posten 5 der Passivseite: Entfällt
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1960-12-31** · BGBl. 1960 I S. 1090 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der Schiffspfandbriefbanken

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# Stellen dieser Station
- Posten 2 der Aktivseite: Neue Fassung: „2. Ausgleichs- und Deckungsforderungen gegen die öffentliche Hand a) Ausgleichsforderungen ... b) Deckungsforderungen ... c) Deckungsansprüche gemäß § 54 UEG ... d) Erstattungsansprüche gemäß § 32 des Ausführungsge setzes zum Auslandsschuldenabkommen ...“
- Posten 5 der Aktivseite: Neue Bezeichnung: „5. Kassenbestand einschließlich Bundesbank- und Postscheckguthaben“
- Unterposten c zum Posten 5 der Passivseite: Entfällt

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# MUSTER-FÜR-DIE-JAHRESBILANZ-VON-WERTPAPIERSAMMLUNGSBANKEN — 1960-12-31
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der Schiffspfandbriefbanken
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1090
- **Inkrafttreten:** 1961-01-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/72#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Kreditinstituten, Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken, insbesondere durch die Einführung und Anpassung von Bilanzposten.
## Betroffene Stellen
- Posten 2 der Aktivseite: Neue Bezeichnung: „2. Guthaben bei der Deutschen Bundesbank“
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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# Verlauf
- **1960-12-31** · BGBl. 1960 I S. 1090 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der Schiffspfandbriefbanken

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# Stellen dieser Station
- Posten 2 der Aktivseite: Neue Bezeichnung: „2. Guthaben bei der Deutschen Bundesbank“

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# BGBl. 1960 I S. 1090
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Vorschriften über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses der Kreditinstitute und des Jahresabschlusses der Hypothekenbanken und der Schiffspfandbriefbanken
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 1090
- **Verkündung:** 1960-12-31
- **Inkrafttreten:** 1961-01-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1960-12-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/72#page=6
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BILANZMUSTER-1-2-3, MUSTER-FÜR-DIE-JAHRESBILANZ-VON-WERTPAPIERSAMMLUNGSBANKEN, BILANZMUSTER-1-UND-3
## Kurz
Die Verordnung ändert und ergänzt die Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Kreditinstituten, Hypothekenbanken und Schiffspfandbriefbanken, insbesondere durch die Einführung und Anpassung von Bilanzposten.