BGBl. 2003 I S. 467 · Änderung · Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung

Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 467
Inkrafttreten: 2003-04-09
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2003-04-08

BGBl-Id: bgbl1-2003-13-3
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2003-04-08 12:00:00 +00:00
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# DIÄTV — 2001-12-31
# DIÄTV — 2003-04-08
- **Titel:** Zehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 4189
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/77#page=37
- **Kurz:** Die Zehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung führt neue Definitionen und Vorschriften für bilanzierte Diäten ein und passt die Kennzeichnungsvorschriften an. Zudem werden einige Anlagen neu gefasst oder aufgehoben.
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 467
- **Inkrafttreten:** 2003-04-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/13#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Diätverordnung, insbesondere hinsichtlich der Zulassung von Zusatzstoffen und anderen Stoffen in diätetischen Lebensmitteln.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 3 Nr. 1: Neue Definition von Beikost
- § 1 Abs. 4a: Neuer Absatz zur Definition von bilanzierten Diäten
- § 4a: Anpassungen zur Definition von bilanzierten Diäten
- § 14b: Neue Vorschriften für die Herstellung und Verwendung von bilanzierten Diäten
- § 21: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von bilanzierten Diäten
- § 25: Anpassungen in den Vorschriften für die Kennzeichnung
- § 26: Anpassungen in den Strafvorschriften
- § 28: Aufhebung des § 28
- § 29: Neue Vorschriften für die Übergangsfrist
- Anlage 6: Neue Anlage mit Mindest- und Höchstmengen an Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen
- Anlage 7: Aufhebung der Anlage 7
- Anlage 8: Neue Bezeichnung der Anlage 8
- Anlage 9: In der Klammer der Bezug geändert: '§ 7 Abs. 1 Nr. 3' wird durch '§ 7 Abs. 1 Nr. 2' ersetzt und '§ 14a Abs. 1' gestrichen.
- Anlage 17 Nr. 5.2: Die Wörter 'Die als Ersatz einer Tagesration bestimmten Erzeugnisse' werden durch 'Die Erzeugnisse, die als Ersatz einer oder mehrerer Mahlzeiten im Rahmen der Tagesration angeboten werden,' ersetzt.
## Wortlaut

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- **1996-12-02** · BGBl. 1996 I S. 1812 — Achte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
- **1999-05-20** · BGBl. 1999 I S. 924 — Verordnung zur Änderung der Diätverordnung und der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung
- **2001-12-31** · BGBl. 2001 I S. 4189 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
- **2003-04-08** · BGBl. 2003 I S. 467 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 3 Nr. 1: Neue Definition von Beikost
- § 1 Abs. 4a: Neuer Absatz zur Definition von bilanzierten Diäten
- § 4a: Anpassungen zur Definition von bilanzierten Diäten
- § 14b: Neue Vorschriften für die Herstellung und Verwendung von bilanzierten Diäten
- § 21: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von bilanzierten Diäten
- § 25: Anpassungen in den Vorschriften für die Kennzeichnung
- § 26: Anpassungen in den Strafvorschriften
- § 28: Aufhebung des § 28
- § 29: Neue Vorschriften für die Übergangsfrist
- Anlage 6: Neue Anlage mit Mindest- und Höchstmengen an Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen
- Anlage 7: Aufhebung der Anlage 7
- Anlage 8: Neue Bezeichnung der Anlage 8
- Anlage 9: In der Klammer der Bezug geändert: '§ 7 Abs. 1 Nr. 3' wird durch '§ 7 Abs. 1 Nr. 2' ersetzt und '§ 14a Abs. 1' gestrichen.
- Anlage 17 Nr. 5.2: Die Wörter 'Die als Ersatz einer Tagesration bestimmten Erzeugnisse' werden durch 'Die Erzeugnisse, die als Ersatz einer oder mehrerer Mahlzeiten im Rahmen der Tagesration angeboten werden,' ersetzt.

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# DIÄTVERORDNUNG — 1998-02-05
# DIÄTVERORDNUNG — 2003-04-08
- **Titel:** Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 230
- **Inkrafttreten:** 1998-02-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/8#page=2
- **Kurz:** Diese Verordnung ordnet lebensmittelrechtliche Vorschriften über Zusatzstoffe neu und implementiert mehrere EU-Richtlinien in deutsches Recht.
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 467
- **Inkrafttreten:** 2003-04-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/13#page=7
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Diätverordnung, insbesondere hinsichtlich der Zulassung von Zusatzstoffen und anderen Stoffen in diätetischen Lebensmitteln.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, Diätetisches Lebensmittel ist auch Kochsalzeratz
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen der Angabe '§§ 4, 6 Abs. 3, §§ 14, 19 und 22' durch '§§ 4, 14, 19 und 22'
- § 2 Abs. 4: Ersetzen der Worte 'Trinkbranntwein im Sinne des Gesetzes über das Branntweinmonopol' durch 'Spirituosen und entsprechend hergestellte Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Prozent'
- § 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, Einschränkung der Zusage von Zusatzstoffen
- § 6: Neufassung des § 6, Regelungen zur Verwendung von Zusatzstoffen in diätetischen Lebensmitteln
- § 8: Aufhebung des § 8
- § 8a: Aufhebung des § 8a
- § 12 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung des zweiten Halbsatzes, Erlaubnis für Fructose und Süßungsmittel
- § 15: Ersetzen der Angabe '§§ 16 bis 18' durch '§ 17 und 18' und Streichung der Worte 'sowie § 8 Abs. 1 Satz 3 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung'
- § 16: Aufhebung des § 16
- § 18: Aufhebung von Satz 1 Nr. 1 und Satz 2
- § 20: Aufhebung von Absatz 1 und 4, Ersetzen der Worte 'Zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1' durch 'Bei diätetischen Lebensmitteln für Diabetiker'
- § 23 Abs. 1 und 2: Aufhebung von Absatz 1 und 2
- § 25: Ersetzen der Angabe '§ 20 Abs. 1, 3 und 4' durch '§ 20 Abs. 3', Neufassung von Nummer 3, Ersetzen der Angabe 'den §§ 16 und 17 Abs. 2' durch '§ 17 Abs. 2' und Streichung der Angabe ', § 20 Abs. 1 und 4', Ersetzen der Angabe '§ 8 Abs. 2 Nr. 5 und 6' durch '§ 9'
- § 26: Streichung der Angabe 'oder 4' in Buchstabe b, Streichung der Angabe 'Abs. 1 Satz 2 oder' in Buchstabe g, Ersetzen der Angabe '§ 6 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit den in § 6 Abs. 1 genannten Verordnungen und Anlagen, § 6 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Anlage 1 Liste B, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 6 Satz 3' und Streichung der Angabe '§ 8 Abs. 2', Streichung der Angabe '§ 16,', Ersetzen der Angabe 'Trinkbranntweine' durch 'dort bezeichnete alkoholische Getränke', Streichung von Buchstabe b und der Angabe '1 Satz 1, Abs. 2,' in Buchstabe f
- Anlagen 1 und 1a: Aufhebung der Anlagen 1 und 1a
- Inhaltsübersicht: Die Angabe 'Zweiter Abschnitt Zulassung von Zusatzstoffen §§ 5 bis 10' wird durch 'Zweiter Abschnitt Zusatzstoffe und andere Stoffe zur Verwendung in diätetischen Lebensmitteln §§ 5 bis 10' ersetzt.
- Zweiter Abschnitt: Die Bezeichnung des Zweiten Abschnitts wird geändert zu 'Zusatzstoffe und andere Stoffe zur Verwendung in diätetischen Lebensmitteln'.
- § 7 Abs. 1: Neue Fassung des § 7 Abs. 1, die die Zulassung von Zusatzstoffen für diätetische Lebensmittel regelt.
- § 7a: Einfügung von § 7a, der das Verbot von anderen Stoffen bei der Herstellung diätetischer Lebensmittel regelt.
- § 7b: Einfügung von § 7b, der die Vorschriften für die Zufuhr von Stoffen zu diätetischen Lebensmitteln regelt.
- § 14 Abs. 1: Anhang eines Halbsatzes zu § 14 Abs. 1, der die Berechnung des Nährwertes für bestimmte Lebensmittel regelt.
- § 14a Abs. 1: Neue Fassung von § 14a Abs. 1, die die Vorschriften für Lebensmittel zur Gewichtsverringerung regelt.
- § 14a Abs. 4: Ersetzen der Wörter 'Die Absätze 1 bis 3' durch 'Die Absätze 2 und 3' in § 14a Abs. 4.
- § 14b Abs. 4: Anhang der Wörter 'und anderen Stoffen zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken nach § 7a in Verbindung mit Anlage 2' zu § 14b Abs. 4.
- § 17 Abs. 1 und 2: Anhang der Wörter 'und andere Stoffe zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken nach § 7a' zu § 17 Abs. 1 und 2.
- § 26 Abs. 1: Einfügung neuer Nummer 1 in § 26 Abs. 1, die das Verbot von Stoffen nach § 7a und § 7b regelt.
- § 26 Abs. 4: Anhang der Wörter 'oder anderen Stoffen zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken' und Streichung von 'Satz 1' in § 26 Abs. 4.
- § 29: Einfügung eines neuen Absatzes 2 in § 29, der die Übergangsfrist für Erzeugnisse regelt.
- Anlage 2: Neue Fassung der Anlage 2, die die zulässigen Zusatzstoffe und anderen Stoffe für diätetische Lebensmittel regelt.
## Wortlaut

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- **1996-12-02** · BGBl. 1996 I S. 1811 — Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zulassung eines Kennzeichnungsstoffes für leichtes Heizöl, zur Anpassung des Mineralölsteuergesetzes und zur Änderung der Heizölkennzeichnungsverordnung und Verordnung zur Anpassung des Mineralölsteuergesetzes
- **1996-12-02** · BGBl. 1996 I S. 1812 — Achte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
- **1998-02-05** · BGBl. 1998 I S. 230 — Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe
- **2003-04-08** · BGBl. 2003 I S. 467 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, Diätetisches Lebensmittel ist auch Kochsalzeratz
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen der Angabe '§§ 4, 6 Abs. 3, §§ 14, 19 und 22' durch '§§ 4, 14, 19 und 22'
- § 2 Abs. 4: Ersetzen der Worte 'Trinkbranntwein im Sinne des Gesetzes über das Branntweinmonopol' durch 'Spirituosen und entsprechend hergestellte Getränke mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15 Prozent'
- § 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, Einschränkung der Zusage von Zusatzstoffen
- § 6: Neufassung des § 6, Regelungen zur Verwendung von Zusatzstoffen in diätetischen Lebensmitteln
- § 8: Aufhebung des § 8
- § 8a: Aufhebung des § 8a
- § 12 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung des zweiten Halbsatzes, Erlaubnis für Fructose und Süßungsmittel
- § 15: Ersetzen der Angabe '§§ 16 bis 18' durch '§ 17 und 18' und Streichung der Worte 'sowie § 8 Abs. 1 Satz 3 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung'
- § 16: Aufhebung des § 16
- § 18: Aufhebung von Satz 1 Nr. 1 und Satz 2
- § 20: Aufhebung von Absatz 1 und 4, Ersetzen der Worte 'Zusätzlich zu den Angaben nach Absatz 1' durch 'Bei diätetischen Lebensmitteln für Diabetiker'
- § 23 Abs. 1 und 2: Aufhebung von Absatz 1 und 2
- § 25: Ersetzen der Angabe '§ 20 Abs. 1, 3 und 4' durch '§ 20 Abs. 3', Neufassung von Nummer 3, Ersetzen der Angabe 'den §§ 16 und 17 Abs. 2' durch '§ 17 Abs. 2' und Streichung der Angabe ', § 20 Abs. 1 und 4', Ersetzen der Angabe '§ 8 Abs. 2 Nr. 5 und 6' durch '§ 9'
- § 26: Streichung der Angabe 'oder 4' in Buchstabe b, Streichung der Angabe 'Abs. 1 Satz 2 oder' in Buchstabe g, Ersetzen der Angabe '§ 6 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit den in § 6 Abs. 1 genannten Verordnungen und Anlagen, § 6 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Anlage 1 Liste B, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 6 Satz 3' und Streichung der Angabe '§ 8 Abs. 2', Streichung der Angabe '§ 16,', Ersetzen der Angabe 'Trinkbranntweine' durch 'dort bezeichnete alkoholische Getränke', Streichung von Buchstabe b und der Angabe '1 Satz 1, Abs. 2,' in Buchstabe f
- Anlagen 1 und 1a: Aufhebung der Anlagen 1 und 1a
- Inhaltsübersicht: Die Angabe 'Zweiter Abschnitt Zulassung von Zusatzstoffen §§ 5 bis 10' wird durch 'Zweiter Abschnitt Zusatzstoffe und andere Stoffe zur Verwendung in diätetischen Lebensmitteln §§ 5 bis 10' ersetzt.
- Zweiter Abschnitt: Die Bezeichnung des Zweiten Abschnitts wird geändert zu 'Zusatzstoffe und andere Stoffe zur Verwendung in diätetischen Lebensmitteln'.
- § 7 Abs. 1: Neue Fassung des § 7 Abs. 1, die die Zulassung von Zusatzstoffen für diätetische Lebensmittel regelt.
- § 7a: Einfügung von § 7a, der das Verbot von anderen Stoffen bei der Herstellung diätetischer Lebensmittel regelt.
- § 7b: Einfügung von § 7b, der die Vorschriften für die Zufuhr von Stoffen zu diätetischen Lebensmitteln regelt.
- § 14 Abs. 1: Anhang eines Halbsatzes zu § 14 Abs. 1, der die Berechnung des Nährwertes für bestimmte Lebensmittel regelt.
- § 14a Abs. 1: Neue Fassung von § 14a Abs. 1, die die Vorschriften für Lebensmittel zur Gewichtsverringerung regelt.
- § 14a Abs. 4: Ersetzen der Wörter 'Die Absätze 1 bis 3' durch 'Die Absätze 2 und 3' in § 14a Abs. 4.
- § 14b Abs. 4: Anhang der Wörter 'und anderen Stoffen zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken nach § 7a in Verbindung mit Anlage 2' zu § 14b Abs. 4.
- § 17 Abs. 1 und 2: Anhang der Wörter 'und andere Stoffe zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken nach § 7a' zu § 17 Abs. 1 und 2.
- § 26 Abs. 1: Einfügung neuer Nummer 1 in § 26 Abs. 1, die das Verbot von Stoffen nach § 7a und § 7b regelt.
- § 26 Abs. 4: Anhang der Wörter 'oder anderen Stoffen zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken' und Streichung von 'Satz 1' in § 26 Abs. 4.
- § 29: Einfügung eines neuen Absatzes 2 in § 29, der die Übergangsfrist für Erzeugnisse regelt.
- Anlage 2: Neue Fassung der Anlage 2, die die zulässigen Zusatzstoffe und anderen Stoffe für diätetische Lebensmittel regelt.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-09-07Neufassung der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 1713
> Station: 2003-04-08Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 467
§ 14: Neue Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Säuglinge oder Kleinkinder
§ 14 a: Neue Anforderungen an diätetische Lebensmittel für Übergewichtige
§ 14 b: Neue Anforderungen an bilanzierte Diät
§ 14 Abs. 1: Anhang eines Halbsatzes zu § 14 Abs. 1, der die Berechnung des Nährwertes für bestimmte Lebensmittel regelt.

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# § 14a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-06-08 — Verordnung zur Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung und der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 677
> Station: 2003-04-08 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 467
§ 14a: Hinzufügung eines neuen Absatzes 3
§ 14a Abs. 1: Neue Fassung von § 14a Abs. 1, die die Vorschriften für Lebensmittel zur Gewichtsverringerung regelt.
§ 14a Abs. 4: Ersetzen der Wörter 'Die Absätze 1 bis 3' durch 'Die Absätze 2 und 3' in § 14a Abs. 4.

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# § 14b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1988-06-08 — Verordnung zur Änderung der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung und der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1988 I S. 677
> Station: 2003-04-08 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 467
§ 14b: Einfügung eines neuen § 14b
§ 14b Abs. 4: Anhang der Wörter 'und anderen Stoffen zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken nach § 7a in Verbindung mit Anlage 2' zu § 14b Abs. 4.

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-06-20 — Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1053
> Station: 2003-04-08 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 467
§ 17 Abs. 2: Ersetzung der Sätze 2 und 3 durch einen neuen Satz, der die Kenntlichmachung zugesetzter Vitamine nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über vitaminisierte Lebensmittel regelt
§ 17 Abs. 1 und 2: Anhang der Wörter 'und andere Stoffe zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken nach § 7a' zu § 17 Abs. 1 und 2.

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1998-02-05 — Verordnung zur Neuordnung lebensmittelrechtlicher Vorschriften über Zusatzstoffe
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 230
> Station: 2003-04-08 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 467
§ 26: Streichung der Angabe 'oder 4' in Buchstabe b, Streichung der Angabe 'Abs. 1 Satz 2 oder' in Buchstabe g, Ersetzen der Angabe '§ 6 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit den in § 6 Abs. 1 genannten Verordnungen und Anlagen, § 6 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit Anlage 1 Liste B, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Satz 2' durch '§ 6 Satz 3' und Streichung der Angabe '§ 8 Abs. 2', Streichung der Angabe '§ 16,', Ersetzen der Angabe 'Trinkbranntweine' durch 'dort bezeichnete alkoholische Getränke', Streichung von Buchstabe b und der Angabe '1 Satz 1, Abs. 2,' in Buchstabe f
§ 26 Abs. 1: Einfügung neuer Nummer 1 in § 26 Abs. 1, die das Verbot von Stoffen nach § 7a und § 7b regelt.
§ 26 Abs. 4: Anhang der Wörter 'oder anderen Stoffen zu ernährungsphysiologischen oder diätetischen Zwecken' und Streichung von 'Satz 1' in § 26 Abs. 4.

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-02Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zulassung eines Kennzeichnungsstoffes für leichtes Heizöl, zur Anpassung des Mineralölsteuergesetzes und zur Änderung der Heizölkennzeichnungsverordnung und Verordnung zur Anpassung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1811
> Station: 2003-04-08Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 467
§ 29: Neuer § 29, der Übergangsfristen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung festlegt.
§ 29: Einfügung eines neuen Absatzes 2 in § 29, der die Übergangsfrist für Erzeugnisse regelt.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-02Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Zulassung eines Kennzeichnungsstoffes für leichtes Heizöl, zur Anpassung des Mineralölsteuergesetzes und zur Änderung der Heizölkennzeichnungsverordnung und Verordnung zur Anpassung des Mineralölsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1811
> Station: 2003-04-08Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 467
§ 7 Abs. 1 Nr. 2: Hinzufügung der Worte „ausgenommen Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung
§ 7 Abs. 1 Nr. 3: Neue Nummer 3, die Anlage 9 für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung einfügt.
§ 7 Abs. 1: Neue Fassung des § 7 Abs. 1, die die Zulassung von Zusatzstoffen für diätetische Lebensmittel regelt.

7
diätverordnung/§7a.md Normal file
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# § 7a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-04-08 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 467
§ 7a: Einfügung von § 7a, der das Verbot von anderen Stoffen bei der Herstellung diätetischer Lebensmittel regelt.

7
diätverordnung/§7b.md Normal file
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# § 7b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-04-08 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 467
§ 7b: Einfügung von § 7b, der die Vorschriften für die Zufuhr von Stoffen zu diätetischen Lebensmitteln regelt.

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# BGBl. 2003 I S. 467
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Diätverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2003 I S. 467
- **Verkündung:** 2003-04-08
- **Inkrafttreten:** 2003-04-09
- **Ausfertigung:** 2003-03-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2003/13#page=7
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** DIÄTV, DIÄTVERORDNUNG
## Kurz
Die Verordnung ändert die Diätverordnung, insbesondere hinsichtlich der Zulassung von Zusatzstoffen und anderen Stoffen in diätetischen Lebensmitteln.