BGBl. 1960 I S. 389 · Änderung · Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht

Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
Inkrafttreten: 1960-06-30
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1960-06-29

BGBl-Id: bgbl1-1960-30-2
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# ALLBAUMIETENVERORDNUNG — 1960-06-29
- **Titel:** Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 389
- **Inkrafttreten:** 1960-06-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/30#page=49
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und schafft ein soziales Miet- und Wohnrecht, insbesondere durch die Einführung von Mietzuschlägen und die Änderung verschiedener Wohnraumbewirtschaftungs- und Mieterschutzgesetze.
## Betroffene Stellen
- § 12: Neufassung des gesamten § 12, der die Vorschriften für Mieterhöhungen bei baulichen Verbesserungen, Einrichtungen, Ausbau der Verkehrsflächen, Anlage der Kanalisation oder Hausanschlüssen regelt.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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# Verlauf
- **1960-06-29** · BGBl. 1960 I S. 389 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht

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# Stellen dieser Station
- § 12: Neufassung des gesamten § 12, der die Vorschriften für Mieterhöhungen bei baulichen Verbesserungen, Einrichtungen, Ausbau der Verkehrsflächen, Anlage der Kanalisation oder Hausanschlüssen regelt.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 12: Neufassung des gesamten § 12, der die Vorschriften für Mieterhöhungen bei baulichen Verbesserungen, Einrichtungen, Ausbau der Verkehrsflächen, Anlage der Kanalisation oder Hausanschlüssen regelt.

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# GESETZ-ÜBER-DEN-ABBAU-DER-WOHNUNGSZWANGSWIRTSCHAFT-UND-ÜBER — 1960-06-29
- **Titel:** Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 389
- **Inkrafttreten:** 1960-06-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/30#page=49
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und schafft ein soziales Miet- und Wohnrecht, insbesondere durch die Einführung von Mietzuschlägen und die Änderung verschiedener Wohnraumbewirtschaftungs- und Mieterschutzgesetze.
## Betroffene Stellen
- § 565: Neufassung des § 565 mit neuen Vorschriften zur Kündigungsfrist bei Mietverhältnissen
- Artikel VII: Neue Vorschriften zur Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen
- § 433 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum
- § 4a: Neue Vorschriften für die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum
- § 23c: Neue Vorschriften für die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum
- § 28a: Neue Vorschriften für bauliche Verbesserungen und Einrichtungen in Mietwohnungen
- § 54: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten und Außerkrafttreten des Gesetzes
- § 3a: Neue Bestimmungen zur Ausnahme von der Wohnraumbewirtschaftung für bestimmte Wohnungen
- § 3b: Neue Bestimmungen zur Ausnahme von der Wohnraumbewirtschaftung auf Antrag
- § 3c: Neue Bestimmungen zur gebietsweisen Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung drei Monate nach Inkrafttreten
- § 3d: Neue Bestimmungen zur gebietsweisen Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung ab 1. Juli 1961
- § 3e: Neue Bestimmungen zur vorzeitigen Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung
- § 4: Aufhebung des § 4
- § 9: Neue Bestimmungen zum Gegenstand der Zuteilung
- § 11 Abs. 3: Aufhebung des § 11 Abs. 3
- § 14 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Benutzungsgenehmigung
- § 17a Abs. 1 Buchstabe b: Eingefügte Worte zur Bestimmung der Zulässigkeit
- § 21: Neue Bestimmungen zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- § 22: Änderungen in den Bestimmungen zur Veränderung von Gebäuden
- § 32: Neue Bestimmungen zur Bescheinigung
- § 33: Änderungen in den Bestimmungen zur Klage auf Aufhebung des Mietverhältnisses
- § 34: Aufhebung des § 34
- § 35: Änderungen in den Bestimmungen zu Straftaten
- § 38: Einführung des § 38 zur Außerkrafttreten des Gesetzes am 31. Dezember 1965
- § 3c Abs. 2: Neue Vorschriften für die Aufrechterhaltung der Wohnraumbewirtschaftung in Gemeinden
- § 3c Abs. 3: Neue Vorschriften für die Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung in Gemeinden
- § 3c Abs. 4: Neue Vorschriften für die Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung in Gemeinden
- § 4: Neue Vorschriften für die Zweckentfremdung und Verminderung des vorhandenen Wohnraums
- § 13 Abs. 1: Ergänzung zur Erfassung von Teilen einer Wohnung
- § 19 Abs. 1 Nummern 3 und 4: Streichung von Vorschriften
- § 22: Neue Definition von Dienst- und Behördenwohnungen
- § 23: Streichung des Artikels
- Überschrift V: Ersetzung der Überschrift 'Strafbestimmungen' durch 'Ordnungswidrigkeiten'
- § 38: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten
- § 39: Streichung des Artikels
- Abschnitt VI: Streichung des Abschnitts 'Übergangsvorschriften'
- § 50: Einfügung eines neuen Artikels zur Außerkrafttreten des Gesetzes
- Artikel III: Anpassungen für das Saarland
- Artikel IV und V: Streichung der Artikel für das Saarland
- Artikel VII: Anpassungen für das Saarland
- Artikel VIII: Streichung des Artikels für das Saarland
- Artikel IX: Anpassungen für das Saarland
- Artikel X: Anpassungen für das Saarland
- § 23 Abs. 2 Nr. 1: Neue Fassung für die Mietanpassung bei frei finanzierter Wohnraum
- § 24 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen, Absatz 2 wird einziger Absatz
- § 26 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Unwirksamkeit von Mietvereinbarungen bei preisgebundenem Wohnraum
- § 27: Gesamter § 27 wird gestrichen
- § 29 a: Neuer § 29a zur Zulässigkeit von einmaligen Leistungen und Vorausleistungen der Miete
- § 45: Neue Fassung für die Anwendung des Gesetzes im Land Berlin
- § 23 Abs. 2: Neue Fassung für die Mietanpassung bei Wohnraum in Einfamilienhäusern und frei finanzierter Wohnraum
- § 24: Neue Fassung für die Anwendung der Vorschriften auf preisgebundene Miet- und Pachtverhältnisse
- § 26 Abs. 2: Teilweise Streichung der Worte 'oder nach § 3 als genehmigt gilt'
- § 28: Anpassung der Verweise in § 28
- § 29 a Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen, Absätze 3 und 4 werden Absätze 2 und 3
- § 31: Neue Fassung für die Sicherstellung der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
- § 34: Anpassung der Verweise in § 34
- § 39 Abs. 1: Neue Fassung für die Ermächtigung zur Änderung des Mietpreisrechts in Berlin
- § 45 a: Gesamter § 45a wird gestrichen
- § 45 b: Gesamter § 45b wird gestrichen
- § 45 a: Neuer § 45a zur Anwendung des Ersten Bundesmietengesetzes im Saarland
- § 45 b: Neuer § 45b zur Anwendung der Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift
- Artikel III, Nummer 1, § 4 Abs. 7: Neuer Absatz 7 für Geschäftsräume eingefügt
- Artikel III, Nummer 5, § 54 Abs. 1: Datum 31. Dezember 1965 durch 31. Dezember 1966 ersetzt
- Artikel III, Nummer 5, § 54 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2 eingeführt
- Artikel VII, § 3 Abs. 1, Nummer 1: Neue Fassung für Nummer 1 eingeführt
- Artikel VII, § 3 Abs. 5, Nummern 1 und 2: Neue Fassungen für Nummern 1 und 2 eingeführt
- Artikel VIII, § 1 Abs. 1: Datum 20. Juni 1948 durch 24. Juni 1948 ersetzt
- Artikel IX, Nummer 2: Nummer 2 gestrichen
- Artikel X, § 3: Datum 20. Juni 1948 durch 24. Juni 1948 ersetzt
- Artikel X, § 6: Neue Fassung für § 6 eingeführt
- Artikel XI, § 1 Abs. 1, Saarland: Datum 20. Juni 1948 durch 1. April 1948 ersetzt
- Artikel XI, § 1 Abs. 2 Satz 2, Saarland: Neue Fassung für Satz 2 eingeführt
- Artikel XI, § 1 Abs. 3, Saarland: Absatz 3 gestrichen
- Artikel XI, § 5a, Saarland: Neuer § 5a eingefügt
- Artikel XI, § 9, Saarland: Worte §§ 1 bis 7 durch §§ 1 bis 4 ersetzt
- Artikel XI, § 11, Saarland: Worte §§ 1 bis 6 durch §§ 1 bis 4 ersetzt, Satz 2 gestrichen
- Artikel XI, § 13, Saarland: § 13 gestrichen
- Artikel XI, § 17 und § 18 Abs. 2, Saarland: Worte § 23 sowie die §§ 18 bis 20 des Ersten Bundesmietengesetzes, soweit sie nach § 23 durch die Worte § 23 Abs. 1 und 3 sowie die §§ 18 Abs. 1 bis 3, 19, 20 des Ersten Bundesmietengesetzes, soweit sie nach § 23 Abs. 1 und 3 ersetzt
- Artikel XII, § 2 Abs. 1, Saarland: Neue Fassung für Absatz 1 eingeführt
- Artikel XII, § 2 Abs. 3, Saarland: Absatz 3 gestrichen
- Artikel XII, § 3, Saarland: Neue Fassung für § 3 eingeführt
- Artikel XII, § 3a, Saarland: Neuer § 3a eingefügt
- Artikel XII, § 3b, Saarland: Neuer § 3b eingefügt
- Artikel XII, § 3c, Saarland: Neuer § 3c eingefügt
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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# Verlauf
- **1960-06-29** · BGBl. 1960 I S. 389 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht

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# Stellen dieser Station
- § 565: Neufassung des § 565 mit neuen Vorschriften zur Kündigungsfrist bei Mietverhältnissen
- Artikel VII: Neue Vorschriften zur Gewährung von Miet- und Lastenbeihilfen
- § 433 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum
- § 4a: Neue Vorschriften für die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum
- § 23c: Neue Vorschriften für die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum
- § 28a: Neue Vorschriften für bauliche Verbesserungen und Einrichtungen in Mietwohnungen
- § 54: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten und Außerkrafttreten des Gesetzes
- § 3a: Neue Bestimmungen zur Ausnahme von der Wohnraumbewirtschaftung für bestimmte Wohnungen
- § 3b: Neue Bestimmungen zur Ausnahme von der Wohnraumbewirtschaftung auf Antrag
- § 3c: Neue Bestimmungen zur gebietsweisen Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung drei Monate nach Inkrafttreten
- § 3d: Neue Bestimmungen zur gebietsweisen Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung ab 1. Juli 1961
- § 3e: Neue Bestimmungen zur vorzeitigen Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung
- § 4: Aufhebung des § 4
- § 9: Neue Bestimmungen zum Gegenstand der Zuteilung
- § 11 Abs. 3: Aufhebung des § 11 Abs. 3
- § 14 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Benutzungsgenehmigung
- § 17a Abs. 1 Buchstabe b: Eingefügte Worte zur Bestimmung der Zulässigkeit
- § 21: Neue Bestimmungen zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
- § 22: Änderungen in den Bestimmungen zur Veränderung von Gebäuden
- § 32: Neue Bestimmungen zur Bescheinigung
- § 33: Änderungen in den Bestimmungen zur Klage auf Aufhebung des Mietverhältnisses
- § 34: Aufhebung des § 34
- § 35: Änderungen in den Bestimmungen zu Straftaten
- § 38: Einführung des § 38 zur Außerkrafttreten des Gesetzes am 31. Dezember 1965
- § 3c Abs. 2: Neue Vorschriften für die Aufrechterhaltung der Wohnraumbewirtschaftung in Gemeinden
- § 3c Abs. 3: Neue Vorschriften für die Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung in Gemeinden
- § 3c Abs. 4: Neue Vorschriften für die Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung in Gemeinden
- § 4: Neue Vorschriften für die Zweckentfremdung und Verminderung des vorhandenen Wohnraums
- § 13 Abs. 1: Ergänzung zur Erfassung von Teilen einer Wohnung
- § 19 Abs. 1 Nummern 3 und 4: Streichung von Vorschriften
- § 22: Neue Definition von Dienst- und Behördenwohnungen
- § 23: Streichung des Artikels
- Überschrift V: Ersetzung der Überschrift 'Strafbestimmungen' durch 'Ordnungswidrigkeiten'
- § 38: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten
- § 39: Streichung des Artikels
- Abschnitt VI: Streichung des Abschnitts 'Übergangsvorschriften'
- § 50: Einfügung eines neuen Artikels zur Außerkrafttreten des Gesetzes
- Artikel III: Anpassungen für das Saarland
- Artikel IV und V: Streichung der Artikel für das Saarland
- Artikel VII: Anpassungen für das Saarland
- Artikel VIII: Streichung des Artikels für das Saarland
- Artikel IX: Anpassungen für das Saarland
- Artikel X: Anpassungen für das Saarland
- § 23 Abs. 2 Nr. 1: Neue Fassung für die Mietanpassung bei frei finanzierter Wohnraum
- § 24 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen, Absatz 2 wird einziger Absatz
- § 26 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Unwirksamkeit von Mietvereinbarungen bei preisgebundenem Wohnraum
- § 27: Gesamter § 27 wird gestrichen
- § 29 a: Neuer § 29a zur Zulässigkeit von einmaligen Leistungen und Vorausleistungen der Miete
- § 45: Neue Fassung für die Anwendung des Gesetzes im Land Berlin
- § 23 Abs. 2: Neue Fassung für die Mietanpassung bei Wohnraum in Einfamilienhäusern und frei finanzierter Wohnraum
- § 24: Neue Fassung für die Anwendung der Vorschriften auf preisgebundene Miet- und Pachtverhältnisse
- § 26 Abs. 2: Teilweise Streichung der Worte 'oder nach § 3 als genehmigt gilt'
- § 28: Anpassung der Verweise in § 28
- § 29 a Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen, Absätze 3 und 4 werden Absätze 2 und 3
- § 31: Neue Fassung für die Sicherstellung der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
- § 34: Anpassung der Verweise in § 34
- § 39 Abs. 1: Neue Fassung für die Ermächtigung zur Änderung des Mietpreisrechts in Berlin
- § 45 a: Gesamter § 45a wird gestrichen
- § 45 b: Gesamter § 45b wird gestrichen
- § 45 a: Neuer § 45a zur Anwendung des Ersten Bundesmietengesetzes im Saarland
- § 45 b: Neuer § 45b zur Anwendung der Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift
- Artikel III, Nummer 1, § 4 Abs. 7: Neuer Absatz 7 für Geschäftsräume eingefügt
- Artikel III, Nummer 5, § 54 Abs. 1: Datum 31. Dezember 1965 durch 31. Dezember 1966 ersetzt
- Artikel III, Nummer 5, § 54 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2 eingeführt
- Artikel VII, § 3 Abs. 1, Nummer 1: Neue Fassung für Nummer 1 eingeführt
- Artikel VII, § 3 Abs. 5, Nummern 1 und 2: Neue Fassungen für Nummern 1 und 2 eingeführt
- Artikel VIII, § 1 Abs. 1: Datum 20. Juni 1948 durch 24. Juni 1948 ersetzt
- Artikel IX, Nummer 2: Nummer 2 gestrichen
- Artikel X, § 3: Datum 20. Juni 1948 durch 24. Juni 1948 ersetzt
- Artikel X, § 6: Neue Fassung für § 6 eingeführt
- Artikel XI, § 1 Abs. 1, Saarland: Datum 20. Juni 1948 durch 1. April 1948 ersetzt
- Artikel XI, § 1 Abs. 2 Satz 2, Saarland: Neue Fassung für Satz 2 eingeführt
- Artikel XI, § 1 Abs. 3, Saarland: Absatz 3 gestrichen
- Artikel XI, § 5a, Saarland: Neuer § 5a eingefügt
- Artikel XI, § 9, Saarland: Worte §§ 1 bis 7 durch §§ 1 bis 4 ersetzt
- Artikel XI, § 11, Saarland: Worte §§ 1 bis 6 durch §§ 1 bis 4 ersetzt, Satz 2 gestrichen
- Artikel XI, § 13, Saarland: § 13 gestrichen
- Artikel XI, § 17 und § 18 Abs. 2, Saarland: Worte § 23 sowie die §§ 18 bis 20 des Ersten Bundesmietengesetzes, soweit sie nach § 23 durch die Worte § 23 Abs. 1 und 3 sowie die §§ 18 Abs. 1 bis 3, 19, 20 des Ersten Bundesmietengesetzes, soweit sie nach § 23 Abs. 1 und 3 ersetzt
- Artikel XII, § 2 Abs. 1, Saarland: Neue Fassung für Absatz 1 eingeführt
- Artikel XII, § 2 Abs. 3, Saarland: Absatz 3 gestrichen
- Artikel XII, § 3, Saarland: Neue Fassung für § 3 eingeführt
- Artikel XII, § 3a, Saarland: Neuer § 3a eingefügt
- Artikel XII, § 3b, Saarland: Neuer § 3b eingefügt
- Artikel XII, § 3c, Saarland: Neuer § 3c eingefügt

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
Artikel VIII, § 1 Abs. 1: Datum 20. Juni 1948 durch 24. Juni 1948 ersetzt
Artikel XI, § 1 Abs. 1, Saarland: Datum 20. Juni 1948 durch 1. April 1948 ersetzt
Artikel XI, § 1 Abs. 2 Satz 2, Saarland: Neue Fassung für Satz 2 eingeführt
Artikel XI, § 1 Abs. 3, Saarland: Absatz 3 gestrichen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 11 Abs. 3: Aufhebung des § 11 Abs. 3
Artikel XI, § 11, Saarland: Worte §§ 1 bis 6 durch §§ 1 bis 4 ersetzt, Satz 2 gestrichen

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 13 Abs. 1: Ergänzung zur Erfassung von Teilen einer Wohnung
Artikel XI, § 13, Saarland: § 13 gestrichen

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 14 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Benutzungsgenehmigung

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
Artikel XI, § 17 und § 18 Abs. 2, Saarland: Worte § 23 sowie die §§ 18 bis 20 des Ersten Bundesmietengesetzes, soweit sie nach § 23 durch die Worte § 23 Abs. 1 und 3 sowie die §§ 18 Abs. 1 bis 3, 19, 20 des Ersten Bundesmietengesetzes, soweit sie nach § 23 Abs. 1 und 3 ersetzt

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# § 17a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 17a Abs. 1 Buchstabe b: Eingefügte Worte zur Bestimmung der Zulässigkeit

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
Artikel XI, § 17 und § 18 Abs. 2, Saarland: Worte § 23 sowie die §§ 18 bis 20 des Ersten Bundesmietengesetzes, soweit sie nach § 23 durch die Worte § 23 Abs. 1 und 3 sowie die §§ 18 Abs. 1 bis 3, 19, 20 des Ersten Bundesmietengesetzes, soweit sie nach § 23 Abs. 1 und 3 ersetzt

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 19 Abs. 1 Nummern 3 und 4: Streichung von Vorschriften

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
Artikel XII, § 2 Abs. 1, Saarland: Neue Fassung für Absatz 1 eingeführt
Artikel XII, § 2 Abs. 3, Saarland: Absatz 3 gestrichen

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 21: Neue Bestimmungen zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 22: Änderungen in den Bestimmungen zur Veränderung von Gebäuden
§ 22: Neue Definition von Dienst- und Behördenwohnungen

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 23: Streichung des Artikels
§ 23 Abs. 2 Nr. 1: Neue Fassung für die Mietanpassung bei frei finanzierter Wohnraum
§ 23 Abs. 2: Neue Fassung für die Mietanpassung bei Wohnraum in Einfamilienhäusern und frei finanzierter Wohnraum

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# § 23c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 23c: Neue Vorschriften für die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 24 Abs. 1: Absatz 1 wird gestrichen, Absatz 2 wird einziger Absatz
§ 24: Neue Fassung für die Anwendung der Vorschriften auf preisgebundene Miet- und Pachtverhältnisse

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 26 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Unwirksamkeit von Mietvereinbarungen bei preisgebundenem Wohnraum
§ 26 Abs. 2: Teilweise Streichung der Worte 'oder nach § 3 als genehmigt gilt'

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 27: Gesamter § 27 wird gestrichen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 28: Anpassung der Verweise in § 28

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 28a: Neue Vorschriften für bauliche Verbesserungen und Einrichtungen in Mietwohnungen

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 29 a: Neuer § 29a zur Zulässigkeit von einmaligen Leistungen und Vorausleistungen der Miete
§ 29 a Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen, Absätze 3 und 4 werden Absätze 2 und 3

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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
Artikel VII, § 3 Abs. 1, Nummer 1: Neue Fassung für Nummer 1 eingeführt
Artikel VII, § 3 Abs. 5, Nummern 1 und 2: Neue Fassungen für Nummern 1 und 2 eingeführt
Artikel X, § 3: Datum 20. Juni 1948 durch 24. Juni 1948 ersetzt
Artikel XII, § 3, Saarland: Neue Fassung für § 3 eingeführt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 31: Neue Fassung für die Sicherstellung der Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 32: Neue Bestimmungen zur Bescheinigung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 33: Änderungen in den Bestimmungen zur Klage auf Aufhebung des Mietverhältnisses

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 34: Aufhebung des § 34
§ 34: Anpassung der Verweise in § 34

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 35: Änderungen in den Bestimmungen zu Straftaten

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 38: Einführung des § 38 zur Außerkrafttreten des Gesetzes am 31. Dezember 1965
§ 38: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 39: Streichung des Artikels
§ 39 Abs. 1: Neue Fassung für die Ermächtigung zur Änderung des Mietpreisrechts in Berlin

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 3a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3a: Neue Bestimmungen zur Ausnahme von der Wohnraumbewirtschaftung für bestimmte Wohnungen
Artikel XII, § 3a, Saarland: Neuer § 3a eingefügt

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 3b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3b: Neue Bestimmungen zur Ausnahme von der Wohnraumbewirtschaftung auf Antrag
Artikel XII, § 3b, Saarland: Neuer § 3b eingefügt

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@@ -0,0 +1,15 @@
# § 3c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3c: Neue Bestimmungen zur gebietsweisen Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung drei Monate nach Inkrafttreten
§ 3c Abs. 2: Neue Vorschriften für die Aufrechterhaltung der Wohnraumbewirtschaftung in Gemeinden
§ 3c Abs. 3: Neue Vorschriften für die Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung in Gemeinden
§ 3c Abs. 4: Neue Vorschriften für die Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung in Gemeinden
Artikel XII, § 3c, Saarland: Neuer § 3c eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3d: Neue Bestimmungen zur gebietsweisen Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung ab 1. Juli 1961

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3e: Neue Bestimmungen zur vorzeitigen Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung

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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 4: Aufhebung des § 4
§ 4: Neue Vorschriften für die Zweckentfremdung und Verminderung des vorhandenen Wohnraums
Artikel III, Nummer 1, § 4 Abs. 7: Neuer Absatz 7 für Geschäftsräume eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 433 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum

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@@ -0,0 +1,15 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 45: Neue Fassung für die Anwendung des Gesetzes im Land Berlin
§ 45 a: Gesamter § 45a wird gestrichen
§ 45 b: Gesamter § 45b wird gestrichen
§ 45 a: Neuer § 45a zur Anwendung des Ersten Bundesmietengesetzes im Saarland
§ 45 b: Neuer § 45b zur Anwendung der Vorschriften vor dem Inkrafttreten dieser Vorschrift

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 4a: Neue Vorschriften für die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 50: Einfügung eines neuen Artikels zur Außerkrafttreten des Gesetzes

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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 54: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten und Außerkrafttreten des Gesetzes
Artikel III, Nummer 5, § 54 Abs. 1: Datum 31. Dezember 1965 durch 31. Dezember 1966 ersetzt
Artikel III, Nummer 5, § 54 Abs. 2: Neue Fassung für Absatz 2 eingeführt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 565
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 565: Neufassung des § 565 mit neuen Vorschriften zur Kündigungsfrist bei Mietverhältnissen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
Artikel XI, § 5a, Saarland: Neuer § 5a eingefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
Artikel X, § 6: Neue Fassung für § 6 eingeführt

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 9: Neue Bestimmungen zum Gegenstand der Zuteilung
Artikel XI, § 9, Saarland: Worte §§ 1 bis 7 durch §§ 1 bis 4 ersetzt

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1960 I S. 389
- **Titel:** Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 389
- **Verkündung:** 1960-06-29
- **Inkrafttreten:** 1960-06-30
- **Ausfertigung:** 1960-06-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/30#page=49
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ALLBAUMIETENVERORDNUNG, GESETZ-ÜBER-DEN-ABBAU-DER-WOHNUNGSZWANGSWIRTSCHAFT-UND-ÜBER, WOHNGESETZ, WBFHG, WOHNRAUMBEWIRTSCHAFTUNGSGESETZ
## Kurz
Das Gesetz regelt den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und schafft ein soziales Miet- und Wohnrecht, insbesondere durch die Einführung von Mietzuschlägen und die Änderung verschiedener Wohnraumbewirtschaftungs- und Mieterschutzgesetze.

21
wbfhg/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,21 @@
# WBFHG — 1960-06-29
- **Titel:** Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 389
- **Inkrafttreten:** 1960-06-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/30#page=49
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und schafft ein soziales Miet- und Wohnrecht, insbesondere durch die Einführung von Mietzuschlägen und die Änderung verschiedener Wohnraumbewirtschaftungs- und Mieterschutzgesetze.
## Betroffene Stellen
- § 73 Abs. 2: Neue Formulierung für die tragbare Miete oder Belastung
- § 73 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Datums 'längstens jedoch bis zum 31. März 1961'
- § 73 Abs. 4 Satz 1: Streichung der Worte 'über die Ermittlung des Jahreseinkommens,'
- § 73: Einfügung eines neuen Absatzes 5 zur Miet- und Lastenbeihilfe
- § 74 Abs. 2: Neue Formulierung für die Aufwendungen für Miet- und Lastenbeihilfen
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
wbfhg/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
wbfhg/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1960-06-29** · BGBl. 1960 I S. 389 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht

7
wbfhg/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# Stellen dieser Station
- § 73 Abs. 2: Neue Formulierung für die tragbare Miete oder Belastung
- § 73 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Datums 'längstens jedoch bis zum 31. März 1961'
- § 73 Abs. 4 Satz 1: Streichung der Worte 'über die Ermittlung des Jahreseinkommens,'
- § 73: Einfügung eines neuen Absatzes 5 zur Miet- und Lastenbeihilfe
- § 74 Abs. 2: Neue Formulierung für die Aufwendungen für Miet- und Lastenbeihilfen

13
wbfhg/§73.md Normal file
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 73 Abs. 2: Neue Formulierung für die tragbare Miete oder Belastung
§ 73 Abs. 3 Satz 2: Streichung des Datums 'längstens jedoch bis zum 31. März 1961'
§ 73 Abs. 4 Satz 1: Streichung der Worte 'über die Ermittlung des Jahreseinkommens,'
§ 73: Einfügung eines neuen Absatzes 5 zur Miet- und Lastenbeihilfe

7
wbfhg/§74.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 74 Abs. 2: Neue Formulierung für die Aufwendungen für Miet- und Lastenbeihilfen

19
wohngesetz/FASSUNG.md Normal file
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@@ -0,0 +1,19 @@
# WOHNGESETZ — 1960-06-29
- **Titel:** Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 389
- **Inkrafttreten:** 1960-06-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/30#page=49
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und schafft ein soziales Miet- und Wohnrecht, insbesondere durch die Einführung von Mietzuschlägen und die Änderung verschiedener Wohnraumbewirtschaftungs- und Mieterschutzgesetze.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 2: Die Wohnraumbewirtschaftung erstreckt sich nun auch auf Nebenräume, Flächen, Einrichtungen und Anlagen.
- § 3 Buchstabe c: Neue Definition für Wohnraum, der zusammen mit Geschäftsraum vermietet oder genutzt wird.
- § 3 a bis 3 e: Einführung neuer Abschnitte zur Ausnahme von der Wohnraumbewirtschaftung ab Inkrafttreten des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
wohngesetz/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
wohngesetz/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1960-06-29** · BGBl. 1960 I S. 389 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht

5
wohngesetz/STELLEN.md Normal file
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@@ -0,0 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 2: Die Wohnraumbewirtschaftung erstreckt sich nun auch auf Nebenräume, Flächen, Einrichtungen und Anlagen.
- § 3 Buchstabe c: Neue Definition für Wohnraum, der zusammen mit Geschäftsraum vermietet oder genutzt wird.
- § 3 a bis 3 e: Einführung neuer Abschnitte zur Ausnahme von der Wohnraumbewirtschaftung ab Inkrafttreten des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft.

7
wohngesetz/§2.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 2 Abs. 2: Die Wohnraumbewirtschaftung erstreckt sich nun auch auf Nebenräume, Flächen, Einrichtungen und Anlagen.

9
wohngesetz/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3 Buchstabe c: Neue Definition für Wohnraum, der zusammen mit Geschäftsraum vermietet oder genutzt wird.
§ 3 a bis 3 e: Einführung neuer Abschnitte zur Ausnahme von der Wohnraumbewirtschaftung ab Inkrafttreten des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft.

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@@ -1,25 +1,19 @@
# WOHNRAUMBEWIRTSCHAFTUNGSGESETZ — 1953-04-01
# WOHNRAUMBEWIRTSCHAFTUNGSGESETZ — 1960-06-29
- **Titel:** Wohnraumbewirtschaftungsgesetz
- **Titel:** Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 97
- **Inkrafttreten:** 1953-06-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/14#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die öffentliche Bewirtschaftung von Wohnraum im Hinblick auf den Wohnungsmangel und schränkt vorübergehend das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ein.
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 389
- **Inkrafttreten:** 1960-06-30
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/30#page=49
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und schafft ein soziales Miet- und Wohnrecht, insbesondere durch die Einführung von Mietzuschlägen und die Änderung verschiedener Wohnraumbewirtschaftungs- und Mieterschutzgesetze.
## Betroffene Stellen
- § 23c Abs. 1: Neue Vorschrift für die Aufhebung von Mietverhältnissen, um Räume einem Betriebsangehörigen zu überlassen.
- § 23c Abs. 2: Bescheinigung der Wohnungsbehörde nach § 4a Abs. 2 ist nicht erforderlich.
- § 24a: Neue Vorschrift für die Kündigung von Mietverträgen hinsichtlich mitvermieteter Möbel oder Einrichtungsgegenstände.
- § 29 Abs. 1: Wiedereinführung der Eigenbedarfsklage in Hessen.
- § 29 Abs. 2: Aufhebung von § 7 Abs. 2 der Hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten.
- § 30: Neue Vorschriften für den Vollstreckungsschutz bei Aufhebung von Mietverhältnissen.
- § 31: Neue Vorschriften für den Vollstreckungsschutz bei Zahlungsverzug.
- § 32: Neue Vorschrift für die Wohnungsbehördliche Bescheinigung.
- § 33: Neue Vorschriften für das Verhältnis der Wohnungsbehörden zu den ordentlichen Gerichten.
- § 34: Neue Strafvorschrift für die unbefugte Veränderung von Wohnraum.
- § 35: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten.
- § 3a: Neue Ausnahmen von der Wohnraumbewirtschaftung ab Inkrafttreten des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft
- § 3b: Neue Ausnahmen von der Wohnraumbewirtschaftung auf Antrag
- § 3c: Gebeitsweise Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft
- § 3d: Gebeitsweise Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung ab 1. Juli 1961
- § 3e: Vorzeitige Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung
## Wortlaut

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@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1953-04-01** · BGBl. 1953 I S. 97 — Wohnraumbewirtschaftungsgesetz
- **1960-06-29** · BGBl. 1960 I S. 389 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht

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@@ -1,13 +1,7 @@
# Stellen dieser Station
- § 23c Abs. 1: Neue Vorschrift für die Aufhebung von Mietverhältnissen, um Räume einem Betriebsangehörigen zu überlassen.
- § 23c Abs. 2: Bescheinigung der Wohnungsbehörde nach § 4a Abs. 2 ist nicht erforderlich.
- § 24a: Neue Vorschrift für die Kündigung von Mietverträgen hinsichtlich mitvermieteter Möbel oder Einrichtungsgegenstände.
- § 29 Abs. 1: Wiedereinführung der Eigenbedarfsklage in Hessen.
- § 29 Abs. 2: Aufhebung von § 7 Abs. 2 der Hessischen Verordnung über die einstweilige Regelung von Mietstreitigkeiten.
- § 30: Neue Vorschriften für den Vollstreckungsschutz bei Aufhebung von Mietverhältnissen.
- § 31: Neue Vorschriften für den Vollstreckungsschutz bei Zahlungsverzug.
- § 32: Neue Vorschrift für die Wohnungsbehördliche Bescheinigung.
- § 33: Neue Vorschriften für das Verhältnis der Wohnungsbehörden zu den ordentlichen Gerichten.
- § 34: Neue Strafvorschrift für die unbefugte Veränderung von Wohnraum.
- § 35: Neue Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten.
- § 3a: Neue Ausnahmen von der Wohnraumbewirtschaftung ab Inkrafttreten des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft
- § 3b: Neue Ausnahmen von der Wohnraumbewirtschaftung auf Antrag
- § 3c: Gebeitsweise Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft
- § 3d: Gebeitsweise Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung ab 1. Juli 1961
- § 3e: Vorzeitige Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3a: Neue Ausnahmen von der Wohnraumbewirtschaftung ab Inkrafttreten des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft

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# § 3b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3b: Neue Ausnahmen von der Wohnraumbewirtschaftung auf Antrag

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# § 3c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3c: Gebeitsweise Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft

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# § 3d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3d: Gebeitsweise Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung ab 1. Juli 1961

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# § 3e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-06-29 — Gesetz über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohnrecht
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 389
§ 3e: Vorzeitige Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung