BGBl. 1958 I S. 157 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955

Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
Inkrafttreten: 1958-04-01
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1958-04-01

BGBl-Id: bgbl1-1958-10-1
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# LSTDV — 1956-12-22
# LSTDV — 1958-04-01
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1956 I S. 979
- **Inkrafttreten:** 1956-12-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/53#page=33
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955, insbesondere im Hinblick auf die Steuerklassen und die Eintragung von Hinzurechnungsvermerken auf der Lohnsteuerkarte.
- **Fundstelle:** BGBl. 1958 I S. 157
- **Inkrafttreten:** 1958-04-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/10#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955, insbesondere bezüglich der Umsatzsteuer und der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
## Betroffene Stellen
- Anhang: Neue Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II und III, einschließlich Kinderermäßigungen
- Anhang (Tabellen): Die Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II und III wurden aktualisiert, insbesondere die Spalten für die Kinderermäßigung.
- Anhang: Die Steuerbeträge für verschiedene Jahreslohnbeträge und Steuerklassen wurden angepasst.
- § 32 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 312 durch 562 und Einfügung eines neuen Satzes.
- § 32a: Ersetzung der Worte 'das Kalenderjahr 1955' durch 'die Kalenderjahre 1955 und 1956' und Ersetzung der Zahl 7200 durch 9000 sowie Streichung des zweiten Halbsatzes des zweiten Satzes.
- Hinter § 32a: Einfügung des neuen § 32b.
- § 34 Abs. 1: Ersetzung des Klammerzusatzes (§ 14) durch (§§ 14, 14a, 17a).
- § 34 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 40 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der den monatlichen Zuschlag von 20,80 DM für Arbeitnehmer in Steuerklasse II oder III festlegt.
- § 40 Abs. 4: Ersetzung der Zahl 312 durch 562.
- § 41 Abs. 2: Ersetzung der Zahl 50 durch 100.
- § 46 Abs. 2 Ziffer 3a: Ersetzung der Worte 'Abs. 4' durch 'Abs. 3 bis 5 oder nach § 17a'.
- § 46 Abs. 2 Ziffer 3b: Streichung der Ziffer 3b.
- § 47 Abs. 3: Streichung der Worte 'nach näherer Anordnung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen' und Einfügung von zwei neuen Sätzen.
- § 7 Abs. 4: Ersetzt die Bezeichnung '§ 8 a Abs. 1 und 3' durch '§ 8 a Abs. 1'
- § 7 Abs. 10 Satz 1: Fügt die Worte 'oder ist der Hinzurechnungsvermerk nach §§ 14, 14 a auf der Lohnsteuerkarte nicht eingetragen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen,' ein
- § 8 a Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Eintragung der Steuerklasse und Zahl der Kinder auf der Lohnsteuerkarte regelt
- § 8 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Sicherstellung der Lohnsteuer bei Änderungen regelt
- § 8 a Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Nachforderung von Lohnsteuer bei Änderungen regelt
- § 8 a Abs. 5: Fügt den Absatz 5 ein, der die Nachforderung von Lohnsteuer unter bestimmten Bedingungen regelt
- § 8 a Abs. 6: Fügt den Absatz 6 ein, der die Mitteilungspflicht bei Veränderungen regelt
- § 14 Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Eintragung von Beträgen für bestimmte Steuerklassen regelt
- § 14 Abs. 3: Verschiebt den bisherigen Absatz 2 auf Absatz 3
- § 14 Abs. 4: Fügt den Absatz 4 ein, der die Behandlung bei Lohnsteuer-Jahresausgleich regelt
- § 14 a: Fügt den neuen § 14 a ein, der die Eintragung eines Hinzurechnungsvermerks auf der Lohnsteuerkarte regelt
- § 17 a: Fügt den neuen § 17 a ein, der die Eintragung eines Hinzurechnungsvermerks durch das Finanzamt regelt
- § 18 Abs. 3: Fügt den Absatz 3 ein, der die Eintragung des Hinzurechnungsvermerks regelt
- § 18 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 8 a Abs. 2 letzter Satz,' und ersetzt '(§ 17)' durch '(§§ 17, 17 a)'
- § 18 a Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen regelt
- § 18 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Rückwirkung von Änderungen oder Ergänzungen regelt
- § 20 Abs. 1: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
- § 20 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. b: Neue Fassung des Buchstabens b, der die Kosten für Benutzung eines Kleinstkraftwagens regelt
- § 20 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 20 c'
- § 20 a Abs. 2 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Abzugsfähigkeit von Beiträgen auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen regelt
- § 20 a Abs. 2 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Abzugsfähigkeit von Sparbeträgen regelt
- § 20 a Abs. 4: Ändert den Absatz 4, der die Abzugsfähigkeit von bestimmten Aufwendungen regelt
- § 21: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
- § 22: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
- § 25 Abs. 3: Ersetzt die Zahl '936' durch '1188'
- § 25 a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Worte 'um den diese Einkünfte oder Bezüge' durch 'um den diese Einkünfte und Bezüge'
- § 25 a Abs. 2: Ersetzt die Zahl '480' durch '720'
- § 25 a Abs. 3 Ziff. 2: Neue Fassung der Ziffer 2, die die Voraussetzungen für die Erstattung von Lohnsteuer regelt
- § 25 a Abs. 4: Streicht die Worte 'und die in Absatz 2 bezeichneten Beträge von 480 Deutsche Mark'
- § 28: Neue Fassung des zweiten Satzes, der die Rückwirkung von Änderungen und Ergänzungen regelt
- § 28 a Abs. 1 Ziff. 3: Neue Fassung der Ziffer 3, die die Nachversteuerung bei bestimmten Sonderausgaben regelt
- § 28 a Abs. 1 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Nachversteuerung bei Sonderausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits regelt
- § 28 a Abs. 1 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Nachversteuerung bei bestimmten Kapitalansammlungsverträgen regelt
- § 31 Abs. 5: Ersetzt die Beträge für bestimmte Zeiträume
- § 20 b: Streicht den § 20 b
- § 20 c: Streicht den § 20 c
- Anhang: Neue Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in verschiedenen Steuerklassen und bei Kinderermäßigung
- Anhang, Tabelle der Lohnsteuerbeträge: Neue Lohnsteuerbeträge für verschiedene Einkommensstufen und Steuerklassen eingeführt
- § 47 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Anzeige von Bezügen und Lohnsteuer, insbesondere für steuerfreie Bezüge und Pauschsteuer.
- § 47 c): Neue Bestimmung, dass Bezüge nach festen Pauschsteuersätzen und die darauf entfallende Lohnsteuer nicht angegeben werden müssen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer übernommen hat.
- § 47 Abs. 3 Satz 1: Neue Bestimmung, dass Finanzämter auf Antrag von Arbeitgebern, die Aushilfskräfte beschäftigen, von der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung absehen können.
- § 47 Abs. 3 Satz 3 (Tagelöhner): Streichung des Klammerzusatzes 'Tagelöhner'.
- § 48 Abs. 2 Ziff. 2: Einfügung von Prämien für Verbesserungsvorschläge, soweit sie steuerfrei sind, in die Liste der steuerfreien Bezüge.
- § 48 Abs. 2 Ziff. 3: Neue Formulierung für die Anzeige von Bezügen, die sich auf einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten beziehen, und der darauf einbehaltene Lohnsteuer.
- § 7 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Eintragung und Streichung des Zusatzvermerks „Z“
- § 18 Abs. 3: Ersetzung der Worte „den Hinzu-rechnungsvermerk“ durch „den Zusatzvermerk „Z““
- § 18 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“
- § 18 a Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Bestimmung des Zeitpunkts für die Änderung
- § 18 a Abs. 2, 3: Ersetzung der Klammerzusätze
- § 20 a Abs. 2, 4: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften
- § 20 b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Abzugsmöglichkeit von prämienbegünstigten Aufwendungen
- § 21: Neue Vorschriften für mehrere Dienstverhältnisse
- § 25 Abs. 1: Ersetzung der Worte „Mehrzahl der Arbeitnehmer“ durch „Mehrzahl der Steuerpflichtigen“
- § 25 a Abs. 1, 2, 4: Ersetzung von Zahlen und Vorschriften
- § 25 b Abs. 1, 3: Ersetzung von Gesetzestexten und Vorschriften
- § 26 a: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Bestimmung des Altersfreibetrags
- § 27 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“
- § 31 Abs. 2, 3: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften
- § 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Berechnung der Lohnsteuer
## Wortlaut

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- **1955-08-31** · BGBl. 1955 I S. 535 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1954 (Zweite Lohnsteuer-Änderungsverordnung 1955)
- **1955-08-31** · BGBl. 1955 I S. 542 — Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
- **1956-12-22** · BGBl. 1956 I S. 979 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
- **1958-04-01** · BGBl. 1958 I S. 157 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955

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# Stellen dieser Station
- Anhang: Neue Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II und III, einschließlich Kinderermäßigungen
- Anhang (Tabellen): Die Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II und III wurden aktualisiert, insbesondere die Spalten für die Kinderermäßigung.
- Anhang: Die Steuerbeträge für verschiedene Jahreslohnbeträge und Steuerklassen wurden angepasst.
- § 32 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 312 durch 562 und Einfügung eines neuen Satzes.
- § 32a: Ersetzung der Worte 'das Kalenderjahr 1955' durch 'die Kalenderjahre 1955 und 1956' und Ersetzung der Zahl 7200 durch 9000 sowie Streichung des zweiten Halbsatzes des zweiten Satzes.
- Hinter § 32a: Einfügung des neuen § 32b.
- § 34 Abs. 1: Ersetzung des Klammerzusatzes (§ 14) durch (§§ 14, 14a, 17a).
- § 34 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 40 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der den monatlichen Zuschlag von 20,80 DM für Arbeitnehmer in Steuerklasse II oder III festlegt.
- § 40 Abs. 4: Ersetzung der Zahl 312 durch 562.
- § 41 Abs. 2: Ersetzung der Zahl 50 durch 100.
- § 46 Abs. 2 Ziffer 3a: Ersetzung der Worte 'Abs. 4' durch 'Abs. 3 bis 5 oder nach § 17a'.
- § 46 Abs. 2 Ziffer 3b: Streichung der Ziffer 3b.
- § 47 Abs. 3: Streichung der Worte 'nach näherer Anordnung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen' und Einfügung von zwei neuen Sätzen.
- § 7 Abs. 4: Ersetzt die Bezeichnung '§ 8 a Abs. 1 und 3' durch '§ 8 a Abs. 1'
- § 7 Abs. 10 Satz 1: Fügt die Worte 'oder ist der Hinzurechnungsvermerk nach §§ 14, 14 a auf der Lohnsteuerkarte nicht eingetragen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen,' ein
- § 8 a Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Eintragung der Steuerklasse und Zahl der Kinder auf der Lohnsteuerkarte regelt
- § 8 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Sicherstellung der Lohnsteuer bei Änderungen regelt
- § 8 a Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Nachforderung von Lohnsteuer bei Änderungen regelt
- § 8 a Abs. 5: Fügt den Absatz 5 ein, der die Nachforderung von Lohnsteuer unter bestimmten Bedingungen regelt
- § 8 a Abs. 6: Fügt den Absatz 6 ein, der die Mitteilungspflicht bei Veränderungen regelt
- § 14 Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Eintragung von Beträgen für bestimmte Steuerklassen regelt
- § 14 Abs. 3: Verschiebt den bisherigen Absatz 2 auf Absatz 3
- § 14 Abs. 4: Fügt den Absatz 4 ein, der die Behandlung bei Lohnsteuer-Jahresausgleich regelt
- § 14 a: Fügt den neuen § 14 a ein, der die Eintragung eines Hinzurechnungsvermerks auf der Lohnsteuerkarte regelt
- § 17 a: Fügt den neuen § 17 a ein, der die Eintragung eines Hinzurechnungsvermerks durch das Finanzamt regelt
- § 18 Abs. 3: Fügt den Absatz 3 ein, der die Eintragung des Hinzurechnungsvermerks regelt
- § 18 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 8 a Abs. 2 letzter Satz,' und ersetzt '(§ 17)' durch '(§§ 17, 17 a)'
- § 18 a Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen regelt
- § 18 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Rückwirkung von Änderungen oder Ergänzungen regelt
- § 20 Abs. 1: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
- § 20 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. b: Neue Fassung des Buchstabens b, der die Kosten für Benutzung eines Kleinstkraftwagens regelt
- § 20 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 20 c'
- § 20 a Abs. 2 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Abzugsfähigkeit von Beiträgen auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen regelt
- § 20 a Abs. 2 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Abzugsfähigkeit von Sparbeträgen regelt
- § 20 a Abs. 4: Ändert den Absatz 4, der die Abzugsfähigkeit von bestimmten Aufwendungen regelt
- § 21: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
- § 22: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
- § 25 Abs. 3: Ersetzt die Zahl '936' durch '1188'
- § 25 a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Worte 'um den diese Einkünfte oder Bezüge' durch 'um den diese Einkünfte und Bezüge'
- § 25 a Abs. 2: Ersetzt die Zahl '480' durch '720'
- § 25 a Abs. 3 Ziff. 2: Neue Fassung der Ziffer 2, die die Voraussetzungen für die Erstattung von Lohnsteuer regelt
- § 25 a Abs. 4: Streicht die Worte 'und die in Absatz 2 bezeichneten Beträge von 480 Deutsche Mark'
- § 28: Neue Fassung des zweiten Satzes, der die Rückwirkung von Änderungen und Ergänzungen regelt
- § 28 a Abs. 1 Ziff. 3: Neue Fassung der Ziffer 3, die die Nachversteuerung bei bestimmten Sonderausgaben regelt
- § 28 a Abs. 1 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Nachversteuerung bei Sonderausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits regelt
- § 28 a Abs. 1 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Nachversteuerung bei bestimmten Kapitalansammlungsverträgen regelt
- § 31 Abs. 5: Ersetzt die Beträge für bestimmte Zeiträume
- § 20 b: Streicht den § 20 b
- § 20 c: Streicht den § 20 c
- Anhang: Neue Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in verschiedenen Steuerklassen und bei Kinderermäßigung
- Anhang, Tabelle der Lohnsteuerbeträge: Neue Lohnsteuerbeträge für verschiedene Einkommensstufen und Steuerklassen eingeführt
- § 47 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Anzeige von Bezügen und Lohnsteuer, insbesondere für steuerfreie Bezüge und Pauschsteuer.
- § 47 c): Neue Bestimmung, dass Bezüge nach festen Pauschsteuersätzen und die darauf entfallende Lohnsteuer nicht angegeben werden müssen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer übernommen hat.
- § 47 Abs. 3 Satz 1: Neue Bestimmung, dass Finanzämter auf Antrag von Arbeitgebern, die Aushilfskräfte beschäftigen, von der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung absehen können.
- § 47 Abs. 3 Satz 3 (Tagelöhner): Streichung des Klammerzusatzes 'Tagelöhner'.
- § 48 Abs. 2 Ziff. 2: Einfügung von Prämien für Verbesserungsvorschläge, soweit sie steuerfrei sind, in die Liste der steuerfreien Bezüge.
- § 48 Abs. 2 Ziff. 3: Neue Formulierung für die Anzeige von Bezügen, die sich auf einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten beziehen, und der darauf einbehaltene Lohnsteuer.
- § 7 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Eintragung und Streichung des Zusatzvermerks „Z“
- § 18 Abs. 3: Ersetzung der Worte „den Hinzu-rechnungsvermerk“ durch „den Zusatzvermerk „Z““
- § 18 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“
- § 18 a Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Bestimmung des Zeitpunkts für die Änderung
- § 18 a Abs. 2, 3: Ersetzung der Klammerzusätze
- § 20 a Abs. 2, 4: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften
- § 20 b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Abzugsmöglichkeit von prämienbegünstigten Aufwendungen
- § 21: Neue Vorschriften für mehrere Dienstverhältnisse
- § 25 Abs. 1: Ersetzung der Worte „Mehrzahl der Arbeitnehmer“ durch „Mehrzahl der Steuerpflichtigen“
- § 25 a Abs. 1, 2, 4: Ersetzung von Zahlen und Vorschriften
- § 25 b Abs. 1, 3: Ersetzung von Gesetzestexten und Vorschriften
- § 26 a: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Bestimmung des Altersfreibetrags
- § 27 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“
- § 31 Abs. 2, 3: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften
- § 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Berechnung der Lohnsteuer

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 18 Abs. 3: Fügt den Absatz 3 ein, der die Eintragung des Hinzurechnungsvermerks regelt
§ 18 Abs. 3: Ersetzung der Worte „den Hinzu-rechnungsvermerk“ durch „den Zusatzvermerk „Z““
§ 18 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 8 a Abs. 2 letzter Satz,' und ersetzt '(§ 17)' durch '(§§ 17, 17 a)'
§ 18 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“
§ 18 a Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen regelt
§ 18 a Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Bestimmung des Zeitpunkts für die Änderung
§ 18 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Rückwirkung von Änderungen oder Ergänzungen regelt
§ 18 a Abs. 2, 3: Ersetzung der Klammerzusätze

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 20 Abs. 1: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
§ 20 a Abs. 2, 4: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften
§ 20 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. b: Neue Fassung des Buchstabens b, der die Kosten für Benutzung eines Kleinstkraftwagens regelt
§ 20 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 20 c'
§ 20 a Abs. 2 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Abzugsfähigkeit von Beiträgen auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen regelt
§ 20 a Abs. 2 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Abzugsfähigkeit von Sparbeträgen regelt
§ 20 a Abs. 4: Ändert den Absatz 4, der die Abzugsfähigkeit von bestimmten Aufwendungen regelt
§ 20 b: Streicht den § 20 b
§ 20 c: Streicht den § 20 c
§ 20 b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Abzugsmöglichkeit von prämienbegünstigten Aufwendungen

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 21: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
§ 21: Neue Vorschriften für mehrere Dienstverhältnisse

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 25 Abs. 3: Ersetzt die Zahl '936' durch '1188'
§ 25 Abs. 1: Ersetzung der Worte „Mehrzahl der Arbeitnehmer“ durch „Mehrzahl der Steuerpflichtigen“
§ 25 a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Worte 'um den diese Einkünfte oder Bezüge' durch 'um den diese Einkünfte und Bezüge'
§ 25 a Abs. 1, 2, 4: Ersetzung von Zahlen und Vorschriften
§ 25 a Abs. 2: Ersetzt die Zahl '480' durch '720'
§ 25 a Abs. 3 Ziff. 2: Neue Fassung der Ziffer 2, die die Voraussetzungen für die Erstattung von Lohnsteuer regelt
§ 25 a Abs. 4: Streicht die Worte 'und die in Absatz 2 bezeichneten Beträge von 480 Deutsche Mark'
§ 25 b Abs. 1, 3: Ersetzung von Gesetzestexten und Vorschriften

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-08-31 — Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 542
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 26: Neue Vorschriften für körperbeschädigte Arbeitnehmer.
§ 26 a: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Bestimmung des Altersfreibetrags

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-08-31 — Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 542
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 27: Neue Vorschriften für die Eintragung von steuerfreien Beträgen auf der Lohnsteuerkarte, einschließlich der Rundungsvorschriften und der Widerrufsmöglichkeit.
§ 27 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 31 Abs. 5: Ersetzt die Beträge für bestimmte Zeiträume
§ 31 Abs. 2, 3: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 32 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 312 durch 562 und Einfügung eines neuen Satzes.
§ 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Berechnung der Lohnsteuer

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 47 Abs. 3: Streichung der Worte 'nach näherer Anordnung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen' und Einfügung von zwei neuen Sätzen.
§ 47 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Anzeige von Bezügen und Lohnsteuer, insbesondere für steuerfreie Bezüge und Pauschsteuer.
§ 47 c): Neue Bestimmung, dass Bezüge nach festen Pauschsteuersätzen und die darauf entfallende Lohnsteuer nicht angegeben werden müssen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer übernommen hat.
§ 47 Abs. 3 Satz 1: Neue Bestimmung, dass Finanzämter auf Antrag von Arbeitgebern, die Aushilfskräfte beschäftigen, von der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung absehen können.
§ 47 Abs. 3 Satz 3 (Tagelöhner): Streichung des Klammerzusatzes 'Tagelöhner'.

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# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 48 Abs. 3: Änderung der Vorschriften für die Übermittlung von Lohnzetteln
§ 48 Abs. 2 Ziff. 2: Einfügung von Prämien für Verbesserungsvorschläge, soweit sie steuerfrei sind, in die Liste der steuerfreien Bezüge.
§ 48 Abs. 2 Ziff. 3: Neue Formulierung für die Anzeige von Bezügen, die sich auf einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten beziehen, und der darauf einbehaltene Lohnsteuer.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979
> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157
§ 7 Abs. 4: Ersetzt die Bezeichnung '§ 8 a Abs. 1 und 3' durch '§ 8 a Abs. 1'
§ 7 Abs. 10 Satz 1: Fügt die Worte 'oder ist der Hinzurechnungsvermerk nach §§ 14, 14 a auf der Lohnsteuerkarte nicht eingetragen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen,' ein
§ 7 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Eintragung und Streichung des Zusatzvermerks „Z“