From 09ff8214ed40f0eaedea531bcb3b0814df4bf0ac Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: LawGit Spiegel Date: Thu, 1 Jan 1970 00:56:17 +0000 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?BGBl.=201958=20I=20S.=20157=20=C2=B7=20Verordnu?= =?UTF-8?q?ng=20=C2=B7=20Zweite=20Verordnung=20zur=20=C3=84nderung=20und?= =?UTF-8?q?=20Erg=C3=A4nzung=20der=20Lohnsteuer-Durchf=C3=BChrungsverordnu?= =?UTF-8?q?ng=201955?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 Inkrafttreten: 1958-04-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm-teilweise Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1958-04-01 BGBl-Id: bgbl1-1958-10-1 --- lstdv/FASSUNG.md | 85 +++++++++------------------ lstdv/HISTORY.md | 1 + lstdv/STELLEN.md | 73 ++++++++--------------- lstdv/§18.md | 12 ++-- lstdv/§20.md | 20 ++----- lstdv/§21.md | 6 +- lstdv/§25.md | 14 ++--- lstdv/§26.md | 6 +- lstdv/§27.md | 6 +- lstdv/§31.md | 6 +- lstdv/§32.md | 6 +- lstdv/§47.md | 12 +++- lstdv/§48.md | 8 ++- lstdv/§7.md | 8 +-- verkuendungen/1958/bgbl1-1958-10-1.md | 17 ++++++ 15 files changed, 117 insertions(+), 163 deletions(-) create mode 100644 verkuendungen/1958/bgbl1-1958-10-1.md diff --git a/lstdv/FASSUNG.md b/lstdv/FASSUNG.md index ebfcbb9eb5..4018acebbf 100644 --- a/lstdv/FASSUNG.md +++ b/lstdv/FASSUNG.md @@ -1,64 +1,37 @@ -# LSTDV — 1956-12-22 +# LSTDV — 1958-04-01 -- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 - **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 1956 I S. 979 -- **Inkrafttreten:** 1956-12-22 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1956/53#page=33 -- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955, insbesondere im Hinblick auf die Steuerklassen und die Eintragung von Hinzurechnungsvermerken auf der Lohnsteuerkarte. +- **Fundstelle:** BGBl. 1958 I S. 157 +- **Inkrafttreten:** 1958-04-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/10#page=1 +- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955, insbesondere bezüglich der Umsatzsteuer und der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. ## Betroffene Stellen -- Anhang: Neue Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II und III, einschließlich Kinderermäßigungen -- Anhang (Tabellen): Die Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II und III wurden aktualisiert, insbesondere die Spalten für die Kinderermäßigung. -- Anhang: Die Steuerbeträge für verschiedene Jahreslohnbeträge und Steuerklassen wurden angepasst. -- § 32 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 312 durch 562 und Einfügung eines neuen Satzes. -- § 32a: Ersetzung der Worte 'das Kalenderjahr 1955' durch 'die Kalenderjahre 1955 und 1956' und Ersetzung der Zahl 7200 durch 9000 sowie Streichung des zweiten Halbsatzes des zweiten Satzes. -- Hinter § 32a: Einfügung des neuen § 32b. -- § 34 Abs. 1: Ersetzung des Klammerzusatzes (§ 14) durch (§§ 14, 14a, 17a). -- § 34 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2. -- § 40 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der den monatlichen Zuschlag von 20,80 DM für Arbeitnehmer in Steuerklasse II oder III festlegt. -- § 40 Abs. 4: Ersetzung der Zahl 312 durch 562. -- § 41 Abs. 2: Ersetzung der Zahl 50 durch 100. -- § 46 Abs. 2 Ziffer 3a: Ersetzung der Worte 'Abs. 4' durch 'Abs. 3 bis 5 oder nach § 17a'. -- § 46 Abs. 2 Ziffer 3b: Streichung der Ziffer 3b. -- § 47 Abs. 3: Streichung der Worte 'nach näherer Anordnung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen' und Einfügung von zwei neuen Sätzen. -- § 7 Abs. 4: Ersetzt die Bezeichnung '§ 8 a Abs. 1 und 3' durch '§ 8 a Abs. 1' -- § 7 Abs. 10 Satz 1: Fügt die Worte 'oder ist der Hinzurechnungsvermerk nach §§ 14, 14 a auf der Lohnsteuerkarte nicht eingetragen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen,' ein -- § 8 a Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Eintragung der Steuerklasse und Zahl der Kinder auf der Lohnsteuerkarte regelt -- § 8 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Sicherstellung der Lohnsteuer bei Änderungen regelt -- § 8 a Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Nachforderung von Lohnsteuer bei Änderungen regelt -- § 8 a Abs. 5: Fügt den Absatz 5 ein, der die Nachforderung von Lohnsteuer unter bestimmten Bedingungen regelt -- § 8 a Abs. 6: Fügt den Absatz 6 ein, der die Mitteilungspflicht bei Veränderungen regelt -- § 14 Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Eintragung von Beträgen für bestimmte Steuerklassen regelt -- § 14 Abs. 3: Verschiebt den bisherigen Absatz 2 auf Absatz 3 -- § 14 Abs. 4: Fügt den Absatz 4 ein, der die Behandlung bei Lohnsteuer-Jahresausgleich regelt -- § 14 a: Fügt den neuen § 14 a ein, der die Eintragung eines Hinzurechnungsvermerks auf der Lohnsteuerkarte regelt -- § 17 a: Fügt den neuen § 17 a ein, der die Eintragung eines Hinzurechnungsvermerks durch das Finanzamt regelt -- § 18 Abs. 3: Fügt den Absatz 3 ein, der die Eintragung des Hinzurechnungsvermerks regelt -- § 18 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 8 a Abs. 2 letzter Satz,' und ersetzt '(§ 17)' durch '(§§ 17, 17 a)' -- § 18 a Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen regelt -- § 18 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Rückwirkung von Änderungen oder Ergänzungen regelt -- § 20 Abs. 1: Ersetzt die Zahl '312' durch '562' -- § 20 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. b: Neue Fassung des Buchstabens b, der die Kosten für Benutzung eines Kleinstkraftwagens regelt -- § 20 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 20 c' -- § 20 a Abs. 2 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Abzugsfähigkeit von Beiträgen auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen regelt -- § 20 a Abs. 2 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Abzugsfähigkeit von Sparbeträgen regelt -- § 20 a Abs. 4: Ändert den Absatz 4, der die Abzugsfähigkeit von bestimmten Aufwendungen regelt -- § 21: Ersetzt die Zahl '312' durch '562' -- § 22: Ersetzt die Zahl '312' durch '562' -- § 25 Abs. 3: Ersetzt die Zahl '936' durch '1188' -- § 25 a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Worte 'um den diese Einkünfte oder Bezüge' durch 'um den diese Einkünfte und Bezüge' -- § 25 a Abs. 2: Ersetzt die Zahl '480' durch '720' -- § 25 a Abs. 3 Ziff. 2: Neue Fassung der Ziffer 2, die die Voraussetzungen für die Erstattung von Lohnsteuer regelt -- § 25 a Abs. 4: Streicht die Worte 'und die in Absatz 2 bezeichneten Beträge von 480 Deutsche Mark' -- § 28: Neue Fassung des zweiten Satzes, der die Rückwirkung von Änderungen und Ergänzungen regelt -- § 28 a Abs. 1 Ziff. 3: Neue Fassung der Ziffer 3, die die Nachversteuerung bei bestimmten Sonderausgaben regelt -- § 28 a Abs. 1 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Nachversteuerung bei Sonderausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits regelt -- § 28 a Abs. 1 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Nachversteuerung bei bestimmten Kapitalansammlungsverträgen regelt -- § 31 Abs. 5: Ersetzt die Beträge für bestimmte Zeiträume -- § 20 b: Streicht den § 20 b -- § 20 c: Streicht den § 20 c +- Anhang: Neue Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in verschiedenen Steuerklassen und bei Kinderermäßigung +- Anhang, Tabelle der Lohnsteuerbeträge: Neue Lohnsteuerbeträge für verschiedene Einkommensstufen und Steuerklassen eingeführt +- § 47 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Anzeige von Bezügen und Lohnsteuer, insbesondere für steuerfreie Bezüge und Pauschsteuer. +- § 47 c): Neue Bestimmung, dass Bezüge nach festen Pauschsteuersätzen und die darauf entfallende Lohnsteuer nicht angegeben werden müssen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer übernommen hat. +- § 47 Abs. 3 Satz 1: Neue Bestimmung, dass Finanzämter auf Antrag von Arbeitgebern, die Aushilfskräfte beschäftigen, von der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung absehen können. +- § 47 Abs. 3 Satz 3 (Tagelöhner): Streichung des Klammerzusatzes 'Tagelöhner'. +- § 48 Abs. 2 Ziff. 2: Einfügung von Prämien für Verbesserungsvorschläge, soweit sie steuerfrei sind, in die Liste der steuerfreien Bezüge. +- § 48 Abs. 2 Ziff. 3: Neue Formulierung für die Anzeige von Bezügen, die sich auf einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten beziehen, und der darauf einbehaltene Lohnsteuer. +- § 7 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Eintragung und Streichung des Zusatzvermerks „Z“ +- § 18 Abs. 3: Ersetzung der Worte „den Hinzu-rechnungsvermerk“ durch „den Zusatzvermerk „Z““ +- § 18 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“ +- § 18 a Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Bestimmung des Zeitpunkts für die Änderung +- § 18 a Abs. 2, 3: Ersetzung der Klammerzusätze +- § 20 a Abs. 2, 4: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften +- § 20 b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Abzugsmöglichkeit von prämienbegünstigten Aufwendungen +- § 21: Neue Vorschriften für mehrere Dienstverhältnisse +- § 25 Abs. 1: Ersetzung der Worte „Mehrzahl der Arbeitnehmer“ durch „Mehrzahl der Steuerpflichtigen“ +- § 25 a Abs. 1, 2, 4: Ersetzung von Zahlen und Vorschriften +- § 25 b Abs. 1, 3: Ersetzung von Gesetzestexten und Vorschriften +- § 26 a: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Bestimmung des Altersfreibetrags +- § 27 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“ +- § 31 Abs. 2, 3: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften +- § 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Berechnung der Lohnsteuer ## Wortlaut diff --git a/lstdv/HISTORY.md b/lstdv/HISTORY.md index 8699225037..6de5e738c1 100644 --- a/lstdv/HISTORY.md +++ b/lstdv/HISTORY.md @@ -14,3 +14,4 @@ - **1955-08-31** · BGBl. 1955 I S. 535 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1954 (Zweite Lohnsteuer-Änderungsverordnung 1955) - **1955-08-31** · BGBl. 1955 I S. 542 — Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung - **1956-12-22** · BGBl. 1956 I S. 979 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +- **1958-04-01** · BGBl. 1958 I S. 157 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 diff --git a/lstdv/STELLEN.md b/lstdv/STELLEN.md index b269b6b97c..ac030c142e 100644 --- a/lstdv/STELLEN.md +++ b/lstdv/STELLEN.md @@ -1,52 +1,25 @@ # Stellen dieser Station -- Anhang: Neue Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II und III, einschließlich Kinderermäßigungen -- Anhang (Tabellen): Die Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II und III wurden aktualisiert, insbesondere die Spalten für die Kinderermäßigung. -- Anhang: Die Steuerbeträge für verschiedene Jahreslohnbeträge und Steuerklassen wurden angepasst. -- § 32 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 312 durch 562 und Einfügung eines neuen Satzes. -- § 32a: Ersetzung der Worte 'das Kalenderjahr 1955' durch 'die Kalenderjahre 1955 und 1956' und Ersetzung der Zahl 7200 durch 9000 sowie Streichung des zweiten Halbsatzes des zweiten Satzes. -- Hinter § 32a: Einfügung des neuen § 32b. -- § 34 Abs. 1: Ersetzung des Klammerzusatzes (§ 14) durch (§§ 14, 14a, 17a). -- § 34 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2. -- § 40 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der den monatlichen Zuschlag von 20,80 DM für Arbeitnehmer in Steuerklasse II oder III festlegt. -- § 40 Abs. 4: Ersetzung der Zahl 312 durch 562. -- § 41 Abs. 2: Ersetzung der Zahl 50 durch 100. -- § 46 Abs. 2 Ziffer 3a: Ersetzung der Worte 'Abs. 4' durch 'Abs. 3 bis 5 oder nach § 17a'. -- § 46 Abs. 2 Ziffer 3b: Streichung der Ziffer 3b. -- § 47 Abs. 3: Streichung der Worte 'nach näherer Anordnung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen' und Einfügung von zwei neuen Sätzen. -- § 7 Abs. 4: Ersetzt die Bezeichnung '§ 8 a Abs. 1 und 3' durch '§ 8 a Abs. 1' -- § 7 Abs. 10 Satz 1: Fügt die Worte 'oder ist der Hinzurechnungsvermerk nach §§ 14, 14 a auf der Lohnsteuerkarte nicht eingetragen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen,' ein -- § 8 a Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Eintragung der Steuerklasse und Zahl der Kinder auf der Lohnsteuerkarte regelt -- § 8 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Sicherstellung der Lohnsteuer bei Änderungen regelt -- § 8 a Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Nachforderung von Lohnsteuer bei Änderungen regelt -- § 8 a Abs. 5: Fügt den Absatz 5 ein, der die Nachforderung von Lohnsteuer unter bestimmten Bedingungen regelt -- § 8 a Abs. 6: Fügt den Absatz 6 ein, der die Mitteilungspflicht bei Veränderungen regelt -- § 14 Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Eintragung von Beträgen für bestimmte Steuerklassen regelt -- § 14 Abs. 3: Verschiebt den bisherigen Absatz 2 auf Absatz 3 -- § 14 Abs. 4: Fügt den Absatz 4 ein, der die Behandlung bei Lohnsteuer-Jahresausgleich regelt -- § 14 a: Fügt den neuen § 14 a ein, der die Eintragung eines Hinzurechnungsvermerks auf der Lohnsteuerkarte regelt -- § 17 a: Fügt den neuen § 17 a ein, der die Eintragung eines Hinzurechnungsvermerks durch das Finanzamt regelt -- § 18 Abs. 3: Fügt den Absatz 3 ein, der die Eintragung des Hinzurechnungsvermerks regelt -- § 18 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 8 a Abs. 2 letzter Satz,' und ersetzt '(§ 17)' durch '(§§ 17, 17 a)' -- § 18 a Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen regelt -- § 18 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Rückwirkung von Änderungen oder Ergänzungen regelt -- § 20 Abs. 1: Ersetzt die Zahl '312' durch '562' -- § 20 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. b: Neue Fassung des Buchstabens b, der die Kosten für Benutzung eines Kleinstkraftwagens regelt -- § 20 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 20 c' -- § 20 a Abs. 2 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Abzugsfähigkeit von Beiträgen auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen regelt -- § 20 a Abs. 2 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Abzugsfähigkeit von Sparbeträgen regelt -- § 20 a Abs. 4: Ändert den Absatz 4, der die Abzugsfähigkeit von bestimmten Aufwendungen regelt -- § 21: Ersetzt die Zahl '312' durch '562' -- § 22: Ersetzt die Zahl '312' durch '562' -- § 25 Abs. 3: Ersetzt die Zahl '936' durch '1188' -- § 25 a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Worte 'um den diese Einkünfte oder Bezüge' durch 'um den diese Einkünfte und Bezüge' -- § 25 a Abs. 2: Ersetzt die Zahl '480' durch '720' -- § 25 a Abs. 3 Ziff. 2: Neue Fassung der Ziffer 2, die die Voraussetzungen für die Erstattung von Lohnsteuer regelt -- § 25 a Abs. 4: Streicht die Worte 'und die in Absatz 2 bezeichneten Beträge von 480 Deutsche Mark' -- § 28: Neue Fassung des zweiten Satzes, der die Rückwirkung von Änderungen und Ergänzungen regelt -- § 28 a Abs. 1 Ziff. 3: Neue Fassung der Ziffer 3, die die Nachversteuerung bei bestimmten Sonderausgaben regelt -- § 28 a Abs. 1 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Nachversteuerung bei Sonderausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits regelt -- § 28 a Abs. 1 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Nachversteuerung bei bestimmten Kapitalansammlungsverträgen regelt -- § 31 Abs. 5: Ersetzt die Beträge für bestimmte Zeiträume -- § 20 b: Streicht den § 20 b -- § 20 c: Streicht den § 20 c +- Anhang: Neue Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in verschiedenen Steuerklassen und bei Kinderermäßigung +- Anhang, Tabelle der Lohnsteuerbeträge: Neue Lohnsteuerbeträge für verschiedene Einkommensstufen und Steuerklassen eingeführt +- § 47 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Anzeige von Bezügen und Lohnsteuer, insbesondere für steuerfreie Bezüge und Pauschsteuer. +- § 47 c): Neue Bestimmung, dass Bezüge nach festen Pauschsteuersätzen und die darauf entfallende Lohnsteuer nicht angegeben werden müssen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer übernommen hat. +- § 47 Abs. 3 Satz 1: Neue Bestimmung, dass Finanzämter auf Antrag von Arbeitgebern, die Aushilfskräfte beschäftigen, von der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung absehen können. +- § 47 Abs. 3 Satz 3 (Tagelöhner): Streichung des Klammerzusatzes 'Tagelöhner'. +- § 48 Abs. 2 Ziff. 2: Einfügung von Prämien für Verbesserungsvorschläge, soweit sie steuerfrei sind, in die Liste der steuerfreien Bezüge. +- § 48 Abs. 2 Ziff. 3: Neue Formulierung für die Anzeige von Bezügen, die sich auf einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten beziehen, und der darauf einbehaltene Lohnsteuer. +- § 7 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Eintragung und Streichung des Zusatzvermerks „Z“ +- § 18 Abs. 3: Ersetzung der Worte „den Hinzu-rechnungsvermerk“ durch „den Zusatzvermerk „Z““ +- § 18 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“ +- § 18 a Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Bestimmung des Zeitpunkts für die Änderung +- § 18 a Abs. 2, 3: Ersetzung der Klammerzusätze +- § 20 a Abs. 2, 4: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften +- § 20 b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Abzugsmöglichkeit von prämienbegünstigten Aufwendungen +- § 21: Neue Vorschriften für mehrere Dienstverhältnisse +- § 25 Abs. 1: Ersetzung der Worte „Mehrzahl der Arbeitnehmer“ durch „Mehrzahl der Steuerpflichtigen“ +- § 25 a Abs. 1, 2, 4: Ersetzung von Zahlen und Vorschriften +- § 25 b Abs. 1, 3: Ersetzung von Gesetzestexten und Vorschriften +- § 26 a: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Bestimmung des Altersfreibetrags +- § 27 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“ +- § 31 Abs. 2, 3: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften +- § 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Berechnung der Lohnsteuer diff --git a/lstdv/§18.md b/lstdv/§18.md index 8a954ce937..3079484679 100644 --- a/lstdv/§18.md +++ b/lstdv/§18.md @@ -1,13 +1,13 @@ # § 18 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 -> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 18 Abs. 3: Fügt den Absatz 3 ein, der die Eintragung des Hinzurechnungsvermerks regelt +§ 18 Abs. 3: Ersetzung der Worte „den Hinzu-rechnungsvermerk“ durch „den Zusatzvermerk „Z““ -§ 18 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 8 a Abs. 2 letzter Satz,' und ersetzt '(§ 17)' durch '(§§ 17, 17 a)' +§ 18 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“ -§ 18 a Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen regelt +§ 18 a Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Bestimmung des Zeitpunkts für die Änderung -§ 18 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Rückwirkung von Änderungen oder Ergänzungen regelt +§ 18 a Abs. 2, 3: Ersetzung der Klammerzusätze diff --git a/lstdv/§20.md b/lstdv/§20.md index a3562ab4f8..64f286d45b 100644 --- a/lstdv/§20.md +++ b/lstdv/§20.md @@ -1,21 +1,9 @@ # § 20 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 -> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 20 Abs. 1: Ersetzt die Zahl '312' durch '562' +§ 20 a Abs. 2, 4: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften -§ 20 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. b: Neue Fassung des Buchstabens b, der die Kosten für Benutzung eines Kleinstkraftwagens regelt - -§ 20 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 20 c' - -§ 20 a Abs. 2 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Abzugsfähigkeit von Beiträgen auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen regelt - -§ 20 a Abs. 2 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Abzugsfähigkeit von Sparbeträgen regelt - -§ 20 a Abs. 4: Ändert den Absatz 4, der die Abzugsfähigkeit von bestimmten Aufwendungen regelt - -§ 20 b: Streicht den § 20 b - -§ 20 c: Streicht den § 20 c +§ 20 b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Abzugsmöglichkeit von prämienbegünstigten Aufwendungen diff --git a/lstdv/§21.md b/lstdv/§21.md index c9c45482ea..a1a508a54a 100644 --- a/lstdv/§21.md +++ b/lstdv/§21.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 21 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 -> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 21: Ersetzt die Zahl '312' durch '562' +§ 21: Neue Vorschriften für mehrere Dienstverhältnisse diff --git a/lstdv/§25.md b/lstdv/§25.md index 7143d7fa21..2c08a62747 100644 --- a/lstdv/§25.md +++ b/lstdv/§25.md @@ -1,15 +1,11 @@ # § 25 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 -> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 25 Abs. 3: Ersetzt die Zahl '936' durch '1188' +§ 25 Abs. 1: Ersetzung der Worte „Mehrzahl der Arbeitnehmer“ durch „Mehrzahl der Steuerpflichtigen“ -§ 25 a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Worte 'um den diese Einkünfte oder Bezüge' durch 'um den diese Einkünfte und Bezüge' +§ 25 a Abs. 1, 2, 4: Ersetzung von Zahlen und Vorschriften -§ 25 a Abs. 2: Ersetzt die Zahl '480' durch '720' - -§ 25 a Abs. 3 Ziff. 2: Neue Fassung der Ziffer 2, die die Voraussetzungen für die Erstattung von Lohnsteuer regelt - -§ 25 a Abs. 4: Streicht die Worte 'und die in Absatz 2 bezeichneten Beträge von 480 Deutsche Mark' +§ 25 b Abs. 1, 3: Ersetzung von Gesetzestexten und Vorschriften diff --git a/lstdv/§26.md b/lstdv/§26.md index 5610101587..15dd3be571 100644 --- a/lstdv/§26.md +++ b/lstdv/§26.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 26 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1955-08-31 — Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung -> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 542 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 26: Neue Vorschriften für körperbeschädigte Arbeitnehmer. +§ 26 a: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Bestimmung des Altersfreibetrags diff --git a/lstdv/§27.md b/lstdv/§27.md index ef5e21cbfe..ea44289cb2 100644 --- a/lstdv/§27.md +++ b/lstdv/§27.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 27 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1955-08-31 — Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung -> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 542 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 27: Neue Vorschriften für die Eintragung von steuerfreien Beträgen auf der Lohnsteuerkarte, einschließlich der Rundungsvorschriften und der Widerrufsmöglichkeit. +§ 27 Abs. 4: Ersetzung der Worte „nicht mehr“ durch „nur noch bis spätestens 31. Januar des folgenden Kalenderjahrs“ diff --git a/lstdv/§31.md b/lstdv/§31.md index 9710015e44..2b023ef765 100644 --- a/lstdv/§31.md +++ b/lstdv/§31.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 31 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 -> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 31 Abs. 5: Ersetzt die Beträge für bestimmte Zeiträume +§ 31 Abs. 2, 3: Ersetzung und Ergänzung von Vorschriften diff --git a/lstdv/§32.md b/lstdv/§32.md index 01a2942054..e4614253f2 100644 --- a/lstdv/§32.md +++ b/lstdv/§32.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 32 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 -> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 32 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 312 durch 562 und Einfügung eines neuen Satzes. +§ 32 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Berechnung der Lohnsteuer diff --git a/lstdv/§47.md b/lstdv/§47.md index 9a0c1779fc..36cc9408ad 100644 --- a/lstdv/§47.md +++ b/lstdv/§47.md @@ -1,7 +1,13 @@ # § 47 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 -> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 47 Abs. 3: Streichung der Worte 'nach näherer Anordnung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen' und Einfügung von zwei neuen Sätzen. +§ 47 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Anzeige von Bezügen und Lohnsteuer, insbesondere für steuerfreie Bezüge und Pauschsteuer. + +§ 47 c): Neue Bestimmung, dass Bezüge nach festen Pauschsteuersätzen und die darauf entfallende Lohnsteuer nicht angegeben werden müssen, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer übernommen hat. + +§ 47 Abs. 3 Satz 1: Neue Bestimmung, dass Finanzämter auf Antrag von Arbeitgebern, die Aushilfskräfte beschäftigen, von der Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung absehen können. + +§ 47 Abs. 3 Satz 3 (Tagelöhner): Streichung des Klammerzusatzes 'Tagelöhner'. diff --git a/lstdv/§48.md b/lstdv/§48.md index ef660b0b0d..1eeab1e2bd 100644 --- a/lstdv/§48.md +++ b/lstdv/§48.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 48 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952 -> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 48 Abs. 3: Änderung der Vorschriften für die Übermittlung von Lohnzetteln +§ 48 Abs. 2 Ziff. 2: Einfügung von Prämien für Verbesserungsvorschläge, soweit sie steuerfrei sind, in die Liste der steuerfreien Bezüge. + +§ 48 Abs. 2 Ziff. 3: Neue Formulierung für die Anzeige von Bezügen, die sich auf einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten beziehen, und der darauf einbehaltene Lohnsteuer. diff --git a/lstdv/§7.md b/lstdv/§7.md index e58376ef50..276ac91aab 100644 --- a/lstdv/§7.md +++ b/lstdv/§7.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 7 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1956-12-22 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 -> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979 +> Station: 1958-04-01 — Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 157 -§ 7 Abs. 4: Ersetzt die Bezeichnung '§ 8 a Abs. 1 und 3' durch '§ 8 a Abs. 1' - -§ 7 Abs. 10 Satz 1: Fügt die Worte 'oder ist der Hinzurechnungsvermerk nach §§ 14, 14 a auf der Lohnsteuerkarte nicht eingetragen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen,' ein +§ 7 Abs. 8: Neue Vorschriften für die Eintragung und Streichung des Zusatzvermerks „Z“ diff --git a/verkuendungen/1958/bgbl1-1958-10-1.md b/verkuendungen/1958/bgbl1-1958-10-1.md new file mode 100644 index 0000000000..3658b3db80 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1958/bgbl1-1958-10-1.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1958 I S. 157 + +- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955 +- **Typ:** Verordnung +- **Fundstelle:** BGBl. 1958 I S. 157 +- **Verkündung:** 1958-04-01 +- **Inkrafttreten:** 1958-04-01 +- **Ausfertigung:** 1958-03-26 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1958/10#page=1 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm-teilweise +- **Stammnormen in diesem Commit:** LSTDV + +## Kurz + +Die Verordnung ändert und ergänzt die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1955, insbesondere bezüglich der Umsatzsteuer und der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. +