BGBl. 1986 I S. 2454 · Verordnung · Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung

Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
Inkrafttreten: 1986-12-21
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1986-12-20

BGBl-Id: bgbl1-1986-67-3
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1986-12-20 12:00:00 +00:00
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# _APPRO_2002 — 1986-05-06
# _APPRO_2002 — 1986-12-20
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 599
- **Inkrafttreten:** 1986-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/18#page=23
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Entwicklungshelfer-Gesetz und die Reichsversicherungsordnung sowie das Angestelltenversicherungsgesetz, um die Definition von Entwicklungshelfern zu erweitern und ihre rechtliche Stellung zu verbessern.
- **Titel:** Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 2454
- **Inkrafttreten:** 1986-12-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/67#page=42
- **Kurz:** Die Verordnung definiert Teilstrecken des Main-Donau-Kanals als Binnenwasserstraßen des Bundes und ändert das Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen.
## Betroffene Stellen
- § 65: Neue Vorschriften für die Ausstellung und Zustellung der Approbationsurkunde
- § 66: Neue Vorschriften für die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen
- § 67: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit der Behörden bei Entscheidungen nach § 66
- § 68: Neue Vorschriften für Ausnahmen von bestimmten Vorschriften
- § 69: Neue Übergangsvorschriften für Studierende, die vor dem 15. Juni 1986 das Studium begonnen haben
- § 70: Neue Bestimmung zur Anwendung der Verordnung im Land Berlin
- § 71: Bestimmung zum Inkrafttreten und zur Außerkraftsetzung der alten Approbationsordnung
- Anlage 5 (zu § 30): Neue Formulierung des Zeugnisses über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Anlage 6 (zu § 34 Abs. 2): Neue Formulierung des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
- Anlage 7 (zu § 34 d Abs. 1 Satz 1): Neue Formulierung der Bescheinigung über die Tätigkeit als Arzt im Praktikum
- Anlage 8 (zu § 36): Neue Formulierung der Approbationsurkunde
- § 1 Abs. 1: Einfügung von Nummer 2 (zweijährige Tätigkeit als Arzt im Praktikum) und Neunummerierung
- § 1 Abs. 2: Ersetzung von „Absatz 1 Nr. 5
- § 2 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die praktischen Übungen
- § 3 Abs. 4: Einfügung von neuen Sätzen zur Durchführung ärztlicher Verrichtungen
- § 5 Abs. 1: Ersetzung des Klammerzusatzes
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Klammerzusatzes
- § 6 Abs. 2: Einfügung neuer Nummer 3 (krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Zivildienstes)
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Klammerzusatzes
- § 7 Abs. 2 Nr. 2: Streichung von „Hochschulkliniken und
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 13 Abs. 1 bis 3: Neuer Wortlaut für die Prüfungsarten und Bewertung
- § 14 Abs. 3 Satz 4: Einfügung von „(Prüfungsaufgaben)
- § 14 Abs. 4: Neuer Wortlaut für die Überprüfung der Prüfungsaufgaben
- § 14 Abs. 5: Ersetzung von „für „nicht bestanden
- § 14 Abs. 6: Neuer Wortlaut für das Bestehen der schriftlichen Prüfung
- § 14 Abs. 7: Ersetzung von „§ 14 Abs. 5
- § 15: Neuer Wortlaut für die mündlichen Prüfungen
- § 34a: Neue Vorschriften für die Tätigkeit als Arzt im Praktikum eingeführt.
- § 34b: Neue Vorschriften für die Tätigkeit im Praktikum eingeführt.
- § 34c: Neue Vorschriften für Ausbildungsveranstaltungen während des Praktikums eingeführt.
- § 34d: Neue Vorschriften für die Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums eingeführt.
- § 34e: Neue Vorschriften für die Tätigkeit auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 der Bundesärzteordnung eingeführt.
- Überschrift vor § 35: Die Überschrift von 'Fünfter Abschnitt' auf 'Sechster Abschnitt' geändert.
- § 35 Abs. 1 Nr. 6: Das Wort 'und' durch ein Komma ersetzt.
- § 35 Abs. 1 Nr. 7: Der Punkt durch 'und' ersetzt.
- § 35 Abs. 1: Neue Nummer 8 hinzugefügt.
- § 35 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'anstelle des Zeugnisses nach Absatz 1 Nr. 7' durch 'anstelle der Nachweise nach Absatz 1 Nr. 7 und 8' ersetzt.
- Überschrift vor § 37: Die Überschrift von 'Sechster Abschnitt' auf 'Siebenter Abschnitt' geändert.
- Überschrift vor § 41: Die Überschrift von 'Siebenter Abschnitt' auf 'Achter Abschnitt' geändert.
- Anlagen: Neue Anlagen 7a, 7b und 20a eingefügt, Anlagen 18 und 19 entfallen, Anlagen 8, 11, 17, 20 und 21 geändert.
## Wortlaut

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- **1981-07-22** · BGBl. 1981 I S. 660 — Dritte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
- **1983-12-23** · BGBl. 1983 I S. 1482 — Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
- **1986-05-06** · BGBl. 1986 I S. 599 — Zweites Gesetz zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes
- **1986-12-20** · BGBl. 1986 I S. 2454 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 65: Neue Vorschriften für die Ausstellung und Zustellung der Approbationsurkunde
- § 66: Neue Vorschriften für die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungen
- § 67: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit der Behörden bei Entscheidungen nach § 66
- § 68: Neue Vorschriften für Ausnahmen von bestimmten Vorschriften
- § 69: Neue Übergangsvorschriften für Studierende, die vor dem 15. Juni 1986 das Studium begonnen haben
- § 70: Neue Bestimmung zur Anwendung der Verordnung im Land Berlin
- § 71: Bestimmung zum Inkrafttreten und zur Außerkraftsetzung der alten Approbationsordnung
- Anlage 5 (zu § 30): Neue Formulierung des Zeugnisses über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
- Anlage 6 (zu § 34 Abs. 2): Neue Formulierung des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
- Anlage 7 (zu § 34 d Abs. 1 Satz 1): Neue Formulierung der Bescheinigung über die Tätigkeit als Arzt im Praktikum
- Anlage 8 (zu § 36): Neue Formulierung der Approbationsurkunde
- § 1 Abs. 1: Einfügung von Nummer 2 (zweijährige Tätigkeit als Arzt im Praktikum) und Neunummerierung
- § 1 Abs. 2: Ersetzung von „Absatz 1 Nr. 5
- § 2 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die praktischen Übungen
- § 3 Abs. 4: Einfügung von neuen Sätzen zur Durchführung ärztlicher Verrichtungen
- § 5 Abs. 1: Ersetzung des Klammerzusatzes
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Klammerzusatzes
- § 6 Abs. 2: Einfügung neuer Nummer 3 (krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Zivildienstes)
- § 7 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Klammerzusatzes
- § 7 Abs. 2 Nr. 2: Streichung von „Hochschulkliniken und
- § 10 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 13 Abs. 1 bis 3: Neuer Wortlaut für die Prüfungsarten und Bewertung
- § 14 Abs. 3 Satz 4: Einfügung von „(Prüfungsaufgaben)
- § 14 Abs. 4: Neuer Wortlaut für die Überprüfung der Prüfungsaufgaben
- § 14 Abs. 5: Ersetzung von „für „nicht bestanden
- § 14 Abs. 6: Neuer Wortlaut für das Bestehen der schriftlichen Prüfung
- § 14 Abs. 7: Ersetzung von „§ 14 Abs. 5
- § 15: Neuer Wortlaut für die mündlichen Prüfungen
- § 34a: Neue Vorschriften für die Tätigkeit als Arzt im Praktikum eingeführt.
- § 34b: Neue Vorschriften für die Tätigkeit im Praktikum eingeführt.
- § 34c: Neue Vorschriften für Ausbildungsveranstaltungen während des Praktikums eingeführt.
- § 34d: Neue Vorschriften für die Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums eingeführt.
- § 34e: Neue Vorschriften für die Tätigkeit auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 der Bundesärzteordnung eingeführt.
- Überschrift vor § 35: Die Überschrift von 'Fünfter Abschnitt' auf 'Sechster Abschnitt' geändert.
- § 35 Abs. 1 Nr. 6: Das Wort 'und' durch ein Komma ersetzt.
- § 35 Abs. 1 Nr. 7: Der Punkt durch 'und' ersetzt.
- § 35 Abs. 1: Neue Nummer 8 hinzugefügt.
- § 35 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'anstelle des Zeugnisses nach Absatz 1 Nr. 7' durch 'anstelle der Nachweise nach Absatz 1 Nr. 7 und 8' ersetzt.
- Überschrift vor § 37: Die Überschrift von 'Sechster Abschnitt' auf 'Siebenter Abschnitt' geändert.
- Überschrift vor § 41: Die Überschrift von 'Siebenter Abschnitt' auf 'Achter Abschnitt' geändert.
- Anlagen: Neue Anlagen 7a, 7b und 20a eingefügt, Anlagen 18 und 19 entfallen, Anlagen 8, 11, 17, 20 und 21 geändert.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-07-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 660
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3: Ausnahmeregelung für Studierende, die im März 1981 erfolglos an der vollständigen ärztlichen Vorprüfung teilgenommen haben
§ 1 Abs. 1: Einfügung von Nummer 2 (zweijährige Tätigkeit als Arzt im Praktikum) und Neunummerierung
§ 1 Abs. 2: Ersetzung von „Absatz 1 Nr. 5

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-07-22 — Dritte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 660
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 10 Abs. 5: Ausnahmeregelung für die Anerkennung von Bescheinigungen
§ 10 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-12-23Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1482
> Station: 1986-12-20Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 13: Neue Absätze 3 und 4 zur Bewertung der Leistungen und zur Gesamtnote
§ 13 Abs. 1 bis 3: Neuer Wortlaut für die Prüfungsarten und Bewertung

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-12-23Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1482
> Station: 1986-12-20Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 14: Neuer Absatz 6 zur Bewertung der schriftlichen Prüfung
§ 14 Abs. 3 Satz 4: Einfügung von „(Prüfungsaufgaben)
§ 14: Umbenennung von Absatz 6 in Absatz 7
§ 14 Abs. 4: Neuer Wortlaut für die Überprüfung der Prüfungsaufgaben
§ 14 Abs. 5: Ersetzung von „für „nicht bestanden
§ 14 Abs. 6: Neuer Wortlaut für das Bestehen der schriftlichen Prüfung
§ 14 Abs. 7: Ersetzung von „§ 14 Abs. 5

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-12-23Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1482
> Station: 1986-12-20Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 15: Neue Fassung für Absatz 8 zur Bewertung der mündlichen Prüfung
§ 15: Neuer Wortlaut für die mündlichen Prüfungen

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-11 — Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 425
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 2: Neue Vorschriften für die Unterrichtsveranstaltungen, einschließlich Vorlesungen und praktische Übungen.
§ 2 Abs. 2: Neuer Wortlaut für die praktischen Übungen

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-20 — Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Tierärzte
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2286
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 3: Streichung von 'ordentliche' und Ersetzung von 'Lehrkraft' durch 'Lehrperson'
§ 3 Abs. 4: Einfügung von neuen Sätzen zur Durchführung ärztlicher Verrichtungen

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-11 — Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 425
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 30: Neue Vorschriften zum Zeugnis des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung
Anlage 5 (zu § 30): Neue Formulierung des Zeugnisses über den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-12-23Vierte Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1482
> Station: 1986-12-20Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 34: Neue Fassung für die Gesamtnote und das Zeugnis
Anlage 6 (zu § 34 Abs. 2): Neue Formulierung des Zeugnisses über die Ärztliche Prüfung
Anlage 7 (zu § 34 d Abs. 1 Satz 1): Neue Formulierung der Bescheinigung über die Tätigkeit als Arzt im Praktikum

7
_appro_2002/§34a.md Normal file
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# § 34a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 34a: Neue Vorschriften für die Tätigkeit als Arzt im Praktikum eingeführt.

7
_appro_2002/§34b.md Normal file
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# § 34b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 34b: Neue Vorschriften für die Tätigkeit im Praktikum eingeführt.

7
_appro_2002/§34c.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 34c: Neue Vorschriften für Ausbildungsveranstaltungen während des Praktikums eingeführt.

7
_appro_2002/§34d.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 34d: Neue Vorschriften für die Bescheinigung über die Ableistung des Praktikums eingeführt.

7
_appro_2002/§34e.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 34e: Neue Vorschriften für die Tätigkeit auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 der Bundesärzteordnung eingeführt.

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@@ -1,7 +1,15 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-20 — Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Tierärzte
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2286
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 35 Nr. 3 Buchstabe h: Neufassung von Buchstabe h
Überschrift vor § 35: Die Überschrift von 'Fünfter Abschnitt' auf 'Sechster Abschnitt' geändert.
§ 35 Abs. 1 Nr. 6: Das Wort 'und' durch ein Komma ersetzt.
§ 35 Abs. 1 Nr. 7: Der Punkt durch 'und' ersetzt.
§ 35 Abs. 1: Neue Nummer 8 hinzugefügt.
§ 35 Abs. 2 Satz 1: Die Worte 'anstelle des Zeugnisses nach Absatz 1 Nr. 7' durch 'anstelle der Nachweise nach Absatz 1 Nr. 7 und 8' ersetzt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-11 — Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 425
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 36: Neue Vorschriften für die Ausstellung der Approbationsurkunde
Anlage 8 (zu § 36): Neue Formulierung der Approbationsurkunde

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-11 — Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 425
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 37: Neue Ubergangsbestimmungen für Studierende, die vor dem 1. Januar 1970 das Medizinstudium begonnen haben
Überschrift vor § 37: Die Überschrift von 'Sechster Abschnitt' auf 'Siebenter Abschnitt' geändert.

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-11 — Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 425
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 41: Neue Vorschriften für die Geltung der Verordnung im Land Berlin
Überschrift vor § 41: Die Überschrift von 'Siebenter Abschnitt' auf 'Achter Abschnitt' geändert.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-20 — Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Tierärzte
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2286
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
§ 5 Abs. 1: Ersetzung des Klammerzusatzes

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1979-04-11 — Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte
> Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 425
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 6: Neue Vorschriften für den Krankenpflegedienst, einschließlich der Anrechnung von anderen Tätigkeiten.
§ 6 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Klammerzusatzes
Anlage 8 (zu § 6 Abs. 4 Satz 2): Neue Formulierung des Zeugnisses über den Krankenpflegedienst
§ 6 Abs. 2: Einfügung neuer Nummer 3 (krankenpflegerische Tätigkeit im Rahmen des Zivildienstes)

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-20 — Erste Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Tierärzte
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2286
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 7 Abs. 2 Satz 2: Neufassung des Satzes 2
§ 7 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Klammerzusatzes
§ 7 Abs. 2 Nr. 2: Streichung von „Hochschulkliniken und

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# APPROBATIONSVERORDNUNG — 1986-12-20
- **Titel:** Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 2454
- **Inkrafttreten:** 1986-12-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/67#page=42
- **Kurz:** Die Verordnung definiert Teilstrecken des Main-Donau-Kanals als Binnenwasserstraßen des Bundes und ändert das Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen.
## Betroffene Stellen
- § 15 Abs. 10: Neufassung des Absatzes 10, der nun Absatz 9 ist, mit neuen Regelungen zur Entscheidung der Prüfungskommission und zur Mitteilung des Prüfungsergebnisses.
- § 15 Abs. 10: Einfügung eines neuen Absatzes 10, der Regelungen zur Übertragung von Aufgaben des Landesprüfungsamtes an Beauftragte an der Hochschule enthält.
- § 16: Neufassung des § 16 mit neuen Regelungen zu den Prüfungsterminen, einschließlich der Durchführung und Wiederholung von Prüfungen.
- § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Regelungen zur Ladung zu den Prüfungsterminen.
- § 19 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des § 19 Abs. 1 Satz 1 mit neuen Regelungen zur Versäumnis eines Prüfungstermins und zur Note 'ungenügend'.
- § 20: Neufassung des § 20 mit neuen Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen.
- § 21 Abs. 2: Streichung der Worte 'oder ein Teil dieses Prüfungsabschnitts' und Ersetzung der Worte 'mindestens zwei, höchstens vier Monate' durch 'mindestens vier, höchstens sechs Monate'.
- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Regelungen zum Inhalt der Prüfung.
- § 23: Einfügung von §§ 23a und 23b, die neue Regelungen zum mündlichen Teil der Prüfung und zur Bewertung der Prüfungsleistungen enthalten.
- § 28: Neufassung des § 28 mit neuen Regelungen zum Inhalt der Prüfung.
- § 29: Einfügung von §§ 29a und 29b, die neue Regelungen zum mündlichen Teil der Prüfung und zur Bewertung der Prüfungsleistungen enthalten.
- § 31 und § 32: Aufhebung der §§ 31 und 32.
- § 33: Neufassung des § 33 mit neuen Regelungen zur mündlichen Prüfung.
- § 34 Abs. 1 Satz 1 bis 3: Neufassung des § 34 Abs. 1 Satz 1 bis 3 mit neuen Regelungen zur Ermittlung der Gesamtnote für die bestandene Ärztliche Prüfung.
- § 34: Einfügung des Fünften Abschnitts mit den §§ 34a bis 34e, die neue Regelungen zur Tätigkeit als Arzt im Praktikum enthalten.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1986-12-20** · BGBl. 1986 I S. 2454 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 15 Abs. 10: Neufassung des Absatzes 10, der nun Absatz 9 ist, mit neuen Regelungen zur Entscheidung der Prüfungskommission und zur Mitteilung des Prüfungsergebnisses.
- § 15 Abs. 10: Einfügung eines neuen Absatzes 10, der Regelungen zur Übertragung von Aufgaben des Landesprüfungsamtes an Beauftragte an der Hochschule enthält.
- § 16: Neufassung des § 16 mit neuen Regelungen zu den Prüfungsterminen, einschließlich der Durchführung und Wiederholung von Prüfungen.
- § 17: Neufassung des § 17 mit neuen Regelungen zur Ladung zu den Prüfungsterminen.
- § 19 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des § 19 Abs. 1 Satz 1 mit neuen Regelungen zur Versäumnis eines Prüfungstermins und zur Note 'ungenügend'.
- § 20: Neufassung des § 20 mit neuen Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen.
- § 21 Abs. 2: Streichung der Worte 'oder ein Teil dieses Prüfungsabschnitts' und Ersetzung der Worte 'mindestens zwei, höchstens vier Monate' durch 'mindestens vier, höchstens sechs Monate'.
- § 22: Neufassung des § 22 mit neuen Regelungen zum Inhalt der Prüfung.
- § 23: Einfügung von §§ 23a und 23b, die neue Regelungen zum mündlichen Teil der Prüfung und zur Bewertung der Prüfungsleistungen enthalten.
- § 28: Neufassung des § 28 mit neuen Regelungen zum Inhalt der Prüfung.
- § 29: Einfügung von §§ 29a und 29b, die neue Regelungen zum mündlichen Teil der Prüfung und zur Bewertung der Prüfungsleistungen enthalten.
- § 31 und § 32: Aufhebung der §§ 31 und 32.
- § 33: Neufassung des § 33 mit neuen Regelungen zur mündlichen Prüfung.
- § 34 Abs. 1 Satz 1 bis 3: Neufassung des § 34 Abs. 1 Satz 1 bis 3 mit neuen Regelungen zur Ermittlung der Gesamtnote für die bestandene Ärztliche Prüfung.
- § 34: Einfügung des Fünften Abschnitts mit den §§ 34a bis 34e, die neue Regelungen zur Tätigkeit als Arzt im Praktikum enthalten.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 15 Abs. 10: Neufassung des Absatzes 10, der nun Absatz 9 ist, mit neuen Regelungen zur Entscheidung der Prüfungskommission und zur Mitteilung des Prüfungsergebnisses.
§ 15 Abs. 10: Einfügung eines neuen Absatzes 10, der Regelungen zur Übertragung von Aufgaben des Landesprüfungsamtes an Beauftragte an der Hochschule enthält.

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 16: Neufassung des § 16 mit neuen Regelungen zu den Prüfungsterminen, einschließlich der Durchführung und Wiederholung von Prüfungen.

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 17: Neufassung des § 17 mit neuen Regelungen zur Ladung zu den Prüfungsterminen.

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 19 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des § 19 Abs. 1 Satz 1 mit neuen Regelungen zur Versäumnis eines Prüfungstermins und zur Note 'ungenügend'.

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 20: Neufassung des § 20 mit neuen Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen.

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 21 Abs. 2: Streichung der Worte 'oder ein Teil dieses Prüfungsabschnitts' und Ersetzung der Worte 'mindestens zwei, höchstens vier Monate' durch 'mindestens vier, höchstens sechs Monate'.

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 22: Neufassung des § 22 mit neuen Regelungen zum Inhalt der Prüfung.

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 23: Einfügung von §§ 23a und 23b, die neue Regelungen zum mündlichen Teil der Prüfung und zur Bewertung der Prüfungsleistungen enthalten.

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 28: Neufassung des § 28 mit neuen Regelungen zum Inhalt der Prüfung.

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 29: Einfügung von §§ 29a und 29b, die neue Regelungen zum mündlichen Teil der Prüfung und zur Bewertung der Prüfungsleistungen enthalten.

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 31 und § 32: Aufhebung der §§ 31 und 32.

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 31 und § 32: Aufhebung der §§ 31 und 32.

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 33: Neufassung des § 33 mit neuen Regelungen zur mündlichen Prüfung.

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-12-20 — Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2454
§ 34 Abs. 1 Satz 1 bis 3: Neufassung des § 34 Abs. 1 Satz 1 bis 3 mit neuen Regelungen zur Ermittlung der Gesamtnote für die bestandene Ärztliche Prüfung.
§ 34: Einfügung des Fünften Abschnitts mit den §§ 34a bis 34e, die neue Regelungen zur Tätigkeit als Arzt im Praktikum enthalten.

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# BGBl. 1986 I S. 2454
- **Titel:** Erste Main-Donau-Kanal-Teilstreckenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 2454
- **Verkündung:** 1986-12-20
- **Inkrafttreten:** 1986-12-21
- **Ausfertigung:** 1986-12-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/67#page=42
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** _APPRO_2002, APPROBATIONSVERORDNUNG
## Kurz
Die Verordnung definiert Teilstrecken des Main-Donau-Kanals als Binnenwasserstraßen des Bundes und ändert das Verzeichnis der dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen.