BGBl. 1978 I S. 2009 · Verordnung · Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)

Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
Inkrafttreten: 1978-12-22
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1978-12-22

BGBl-Id: bgbl1-1978-69-3
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1978-12-22 12:00:00 +00:00
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# FERNSCHREIB-UND-DATEXGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR — 1978-12-06
# FERNSCHREIB-UND-DATEXGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR — 1978-12-22
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 2009
- **Inkrafttreten:** 1978-12-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/69#page=37
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bestimmungen für den Fernschreib- und den Datexdienst, insbesondere bezüglich der technischen und betrieblichen Voraussetzungen sowie der Gebührenstruktur.
## Betroffene Stellen
- Abschnitt 1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Nummer 1, Spalte „Gebühr": Die Gebühr wird von 80,- auf 65,- geändert.
- Abschnitt 2.1. Grundgebühren für Datexhauptanschlüsse, Vorschrift 1 zu Nr. 1 bis 5, Spalte „Gegenstand": Das Wort „laufende“ wird durch „monatliche“ ersetzt.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 4: Die Gebühr wird von 0,75 auf 0,56 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 5: Die Gebühr wird von 1,-- auf 0,80 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 9: Die Gebühr wird von 0,90 auf 0,67 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 10: Die Gebühr wird von 1,20 auf 0,96 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 14: Die Gebühr wird von 1,35 auf 1,01 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 15: Die Gebühr wird von 1,80 auf 1,44 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 18: Die Gebühr wird von 2,60 auf 1,52 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 20: Die Gebühr wird von 2,70 auf 2,16 geändert.
- Abschnitt 1.1. Offentliches Telexnetz, Abschnitt 1.1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Vorschrift zu Nr. 2: Einfügung der Worte 'oder betrieblichen' und 'oder bei dem weiteren Telexnetzknoten'
- Abschnitt 1.1. Offentliches Telexnetz, Abschnitt 1.1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Nummern 3 bis 9: Neue Fassung für die Monatlichen Zuschläge zur Grundgebühr
- Abschnitt 1.2.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift 2 zu Nr. 1 bis 9: Ersetzung der Zahl '6' durch '9'
- Abschnitt 1.5. Telexverbindungsgebühren, Nummern 8 und 9: Neue Fassung für Telexverbindungen von und nach öffentlichen Telexstellen
- Abschnitt 2. Offentliches Datexnetz, Abschnitt 2.1. Grundgebühren für Datexhauptanschlüsse: Neue Fassung gemäß Anlage 1
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spaltenüberschrift: Ersetzung des Wortes 'Für' durch 'Gebühr für'
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Text vor Nummer 1: Einfügung der Abschnittsüberschrift '2.2.1. Bei Leitungsvermittlung' und Ersetzung des Wortes 'und' durch 'oder'
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, nach Nummer 24: Einfügung des Abschnitts 2.2.2. Bei Paketvermittlung gemäß Anlage 2
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 2 zu Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'Telexhauptanschluß' durch 'Hauptanschluß' und Einfügung einer neuen Vorschrift 3
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 5.2 zu Nr. 7: Einfügung einer neuen Vorschrift 6 zu Nr. 7
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, nach Nummer 10: Einfügung einer neuen Vorschrift zu Nummer 10
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Text vor Nummer 11: Einfügung der Worte 'oder im Datexkonzentrator'
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, nach Nummer 14: Einfügung der Nummern 14 a bis 14 d
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift zu Nr. 9 bis 14: Ersetzung der Nummern 9 bis 14 durch 9 bis 14 d
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Nummer 15: Ersetzung der Zahl '14' durch '14 d'
## Wortlaut

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- **1977-12-29** · BGBl. 1977 I S. 2909 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **1978-12-22** · BGBl. 1978 I S. 2009 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)

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# Stellen dieser Station
- Abschnitt 1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Nummer 1, Spalte „Gebühr": Die Gebühr wird von 80,- auf 65,- geändert.
- Abschnitt 2.1. Grundgebühren für Datexhauptanschlüsse, Vorschrift 1 zu Nr. 1 bis 5, Spalte „Gegenstand": Das Wort „laufende“ wird durch „monatliche“ ersetzt.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 4: Die Gebühr wird von 0,75 auf 0,56 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 5: Die Gebühr wird von 1,-- auf 0,80 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 9: Die Gebühr wird von 0,90 auf 0,67 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 10: Die Gebühr wird von 1,20 auf 0,96 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 14: Die Gebühr wird von 1,35 auf 1,01 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 15: Die Gebühr wird von 1,80 auf 1,44 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 18: Die Gebühr wird von 2,60 auf 1,52 geändert.
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spalte „Nachtgebühr I“, Nummer 20: Die Gebühr wird von 2,70 auf 2,16 geändert.
- Abschnitt 1.1. Offentliches Telexnetz, Abschnitt 1.1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Vorschrift zu Nr. 2: Einfügung der Worte 'oder betrieblichen' und 'oder bei dem weiteren Telexnetzknoten'
- Abschnitt 1.1. Offentliches Telexnetz, Abschnitt 1.1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse, Nummern 3 bis 9: Neue Fassung für die Monatlichen Zuschläge zur Grundgebühr
- Abschnitt 1.2.2. Ausgleichsgebühren, Vorschrift 2 zu Nr. 1 bis 9: Ersetzung der Zahl '6' durch '9'
- Abschnitt 1.5. Telexverbindungsgebühren, Nummern 8 und 9: Neue Fassung für Telexverbindungen von und nach öffentlichen Telexstellen
- Abschnitt 2. Offentliches Datexnetz, Abschnitt 2.1. Grundgebühren für Datexhauptanschlüsse: Neue Fassung gemäß Anlage 1
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Spaltenüberschrift: Ersetzung des Wortes 'Für' durch 'Gebühr für'
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, Text vor Nummer 1: Einfügung der Abschnittsüberschrift '2.2.1. Bei Leitungsvermittlung' und Ersetzung des Wortes 'und' durch 'oder'
- Abschnitt 2.2. Datexverbindungsgebühren, nach Nummer 24: Einfügung des Abschnitts 2.2.2. Bei Paketvermittlung gemäß Anlage 2
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 2 zu Nr. 1: Ersetzung des Wortes 'Telexhauptanschluß' durch 'Hauptanschluß' und Einfügung einer neuen Vorschrift 3
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift 5.2 zu Nr. 7: Einfügung einer neuen Vorschrift 6 zu Nr. 7
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, nach Nummer 10: Einfügung einer neuen Vorschrift zu Nummer 10
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Text vor Nummer 11: Einfügung der Worte 'oder im Datexkonzentrator'
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, nach Nummer 14: Einfügung der Nummern 14 a bis 14 d
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Vorschrift zu Nr. 9 bis 14: Ersetzung der Nummern 9 bis 14 durch 9 bis 14 d
- Abschnitt 4. Anschließungs-, Übernahme-, Änderungs-, Abnahme-, Überprüfungs- und Bearbeitungsgebühren, Nummer 15: Ersetzung der Zahl '14' durch '14 d'

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# BGBl. 1978 I S. 2009
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 2009
- **Verkündung:** 1978-12-22
- **Inkrafttreten:** 1978-12-22
- **Ausfertigung:** 1978-12-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/69#page=37
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-FÜR-DEN-FERNSCHREIB-UND-DEN-DATEXDIENST, VFSDX, FERNSCHREIB-UND-DATEXGEBÜHRENVORSCHRIFTEN-ANLAGE-ZUR
## Kurz
Die Verordnung ändert die Bestimmungen für den Fernschreib- und den Datexdienst, insbesondere bezüglich der technischen und betrieblichen Voraussetzungen sowie der Gebührenstruktur.

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# VERORDNUNG-FÜR-DEN-FERNSCHREIB-UND-DEN-DATEXDIENST — 1978-12-06
# VERORDNUNG-FÜR-DEN-FERNSCHREIB-UND-DEN-DATEXDIENST — 1978-12-22
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 1913
- **Inkrafttreten:** 1978-12-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/66#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Fernmeldeordnung, insbesondere hinsichtlich der Anschlussmöglichkeiten und Gebühren für Datenübertragungen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 2009
- **Inkrafttreten:** 1978-12-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/69#page=37
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bestimmungen für den Fernschreib- und den Datexdienst, insbesondere bezüglich der technischen und betrieblichen Voraussetzungen sowie der Gebührenstruktur.
## Betroffene Stellen
- § 17: Neufassung des Anwendungsbereichs, der nun auch den Fernmeldeverkehr mit Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches einschließt, sofern nicht andere Regelungen gelten.
- § 1 Abs. 2: Einfügung der Worte 'den weiteren Telexnetzknoten,' und Ersetzung von 'ihnen' durch 'diesen Bestandteilen'
- § 1 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Punktes am Ende des Satzes und Hinzufügung der Worte 'oder weitere Telexnetzknoten.'
- § 2 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Kommas und Hinzufügung der Worte 'und Leitungen für besondere Zwecke,'
- § 3 Abs. 1 Satz 4: Hinzufügung der Worte 'oder an den weiteren Telexnetzknoten' nach 'Telexvermittlungsstelle'
- § 3 Abs. 2: Hinzufügung der Worte 'oder an einen weiteren Telexnetzknoten' nach 'Telexvermittlungsstelle'
- § 3 Abs. 4: Hinzufügung der Worte 'und betrieblichen' nach 'technischen'
- § 6 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 2
- § 7 Abs. 4 Satz 1, 2 und 3 sowie Abs. 5: Streichung der Worte 'durch die Herstellfirma' und Hinzufügung der Worte 'und betrieblichen' nach 'technischen' in § 8 Abs. 5
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1
- § 9 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
- § 9 Abs. 3: Hinzufügung der Worte 'den Datexkonzentratoren, den weiteren Datexnetzknoten,' und Ersetzung von 'ihnen' durch 'diesen Bestandteilen'
- § 9 Abs. 5: Streichung des Punktes am Ende des Satzes 2 und Hinzufügung der Worte 'und Leitungen für besondere Zwecke.' sowie Ersetzung der Worte 'und 3' durch 'bis 4; für Leitungen für besondere Zwecke gilt § 11 Abs. 2 Satz 2'
- § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3: Hinzufügung der Worte 'an die posteigenen Übertragungseinrichtungen' und 'oder mit dem Datexkonzentrator oder mit dem weiteren Datexnetzknoten'
- § 10 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 11 Abs. 2: Anhang von neuen Sätzen
- § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2: Ersetzung der Worte 'zum Fernschaltgerät' durch 'zu den Übertragungseinrichtungen' und 'das posteigene Fernschaltgerät' durch 'die posteigenen Übertragungseinrichtungen'
- § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3: Ersetzung der Worte 'mit Wählbetrieb' durch 'oder von Datexkonzentratoren' und 'selbst zu wählen' durch 'herzustellen, ausgenommen feste virtuelle Datexverbindungen gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2, die die Deutsche Bundespost auf Antrag herstellt'
- § 13 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'Datexverbindungen' durch 'Leitungsvermittelte Datexverbindungen' und Anhang von neuen Wörtern
- § 13 Abs. 2 Satz 2: Hinzufügung der Worte 'oder im Datexkonzentrator' und Ersetzung der Worte '§ 3 Abs. 4 Nr. 2 bis 6 sinngemäß' durch '§ 10 Abs. 3'
- § 13 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1
- § 13 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung der Worte 'für Datexverbindungen' nach 'gelten'
## Wortlaut

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- **1975-12-16** · BGBl. 1975 I S. 3032 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (1. ÄndVFsDx)
- **1977-12-29** · BGBl. 1977 I S. 2909 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
- **1978-12-06** · BGBl. 1978 I S. 1913 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (12. ÄndVFO)
- **1978-12-22** · BGBl. 1978 I S. 2009 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)

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# Stellen dieser Station
- § 17: Neufassung des Anwendungsbereichs, der nun auch den Fernmeldeverkehr mit Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches einschließt, sofern nicht andere Regelungen gelten.
- § 1 Abs. 2: Einfügung der Worte 'den weiteren Telexnetzknoten,' und Ersetzung von 'ihnen' durch 'diesen Bestandteilen'
- § 1 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Punktes am Ende des Satzes und Hinzufügung der Worte 'oder weitere Telexnetzknoten.'
- § 2 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Kommas und Hinzufügung der Worte 'und Leitungen für besondere Zwecke,'
- § 3 Abs. 1 Satz 4: Hinzufügung der Worte 'oder an den weiteren Telexnetzknoten' nach 'Telexvermittlungsstelle'
- § 3 Abs. 2: Hinzufügung der Worte 'oder an einen weiteren Telexnetzknoten' nach 'Telexvermittlungsstelle'
- § 3 Abs. 4: Hinzufügung der Worte 'und betrieblichen' nach 'technischen'
- § 6 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 2
- § 7 Abs. 4 Satz 1, 2 und 3 sowie Abs. 5: Streichung der Worte 'durch die Herstellfirma' und Hinzufügung der Worte 'und betrieblichen' nach 'technischen' in § 8 Abs. 5
- § 9 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1
- § 9 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
- § 9 Abs. 3: Hinzufügung der Worte 'den Datexkonzentratoren, den weiteren Datexnetzknoten,' und Ersetzung von 'ihnen' durch 'diesen Bestandteilen'
- § 9 Abs. 5: Streichung des Punktes am Ende des Satzes 2 und Hinzufügung der Worte 'und Leitungen für besondere Zwecke.' sowie Ersetzung der Worte 'und 3' durch 'bis 4; für Leitungen für besondere Zwecke gilt § 11 Abs. 2 Satz 2'
- § 10 Abs. 1 Satz 2 und 3: Hinzufügung der Worte 'an die posteigenen Übertragungseinrichtungen' und 'oder mit dem Datexkonzentrator oder mit dem weiteren Datexnetzknoten'
- § 10 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 11 Abs. 2: Anhang von neuen Sätzen
- § 12 Abs. 1 Satz 1 und 2: Ersetzung der Worte 'zum Fernschaltgerät' durch 'zu den Übertragungseinrichtungen' und 'das posteigene Fernschaltgerät' durch 'die posteigenen Übertragungseinrichtungen'
- § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3: Ersetzung der Worte 'mit Wählbetrieb' durch 'oder von Datexkonzentratoren' und 'selbst zu wählen' durch 'herzustellen, ausgenommen feste virtuelle Datexverbindungen gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2, die die Deutsche Bundespost auf Antrag herstellt'
- § 13 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'Datexverbindungen' durch 'Leitungsvermittelte Datexverbindungen' und Anhang von neuen Wörtern
- § 13 Abs. 2 Satz 2: Hinzufügung der Worte 'oder im Datexkonzentrator' und Ersetzung der Worte '§ 3 Abs. 4 Nr. 2 bis 6 sinngemäß' durch '§ 10 Abs. 3'
- § 13 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1
- § 13 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung der Worte 'für Datexverbindungen' nach 'gelten'

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1978-12-22 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
§ 1 Abs. 2: An Satz 1 werden die Worte „sowie den öffentlichen Telexstellen“ angefügt.
§ 1 Abs. 2: Einfügung der Worte 'den weiteren Telexnetzknoten,' und Ersetzung von 'ihnen' durch 'diesen Bestandteilen'
§ 1 a: Neuer Paragraph über öffentliche Telexstellen, einschließlich ihrer Errichtung, Benutzung und Gebühren.
§ 1 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Punktes am Ende des Satzes und Hinzufügung der Worte 'oder weitere Telexnetzknoten.'

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-12-16Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (1. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 3032
> Station: 1978-12-22Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
§ 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
§ 10 Abs. 1 Satz 2 und 3: Hinzufügung der Worte 'an die posteigenen Übertragungseinrichtungen' und 'oder mit dem Datexkonzentrator oder mit dem weiteren Datexnetzknoten'
§ 10 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1978-12-22 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
§ 11: Streichung von „sowie§ 6 Abs. 3 und 4“ in Absatz 2 und Einfügung von Absatz 3, der die Mitbenutzung von Datexhauptanschlüssen regelt.
§ 11 Abs. 2: Anhang von neuen Sätzen

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1978-12-22 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
§ 12: Änderungen in der Überschrift und in Absatz 2 Satz 3, die die Entstörung einbeziehen.
§ 12 Abs. 1 Satz 1 und 2: Ersetzung der Worte 'zum Fernschaltgerät' durch 'zu den Übertragungseinrichtungen' und 'das posteigene Fernschaltgerät' durch 'die posteigenen Übertragungseinrichtungen'

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-12-16Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (1. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 3032
> Station: 1978-12-22Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
§ 13 Abs. 1 und 2: Neufassung von Absatz 1 und 2
§ 13 Abs. 1 Satz 2 und 3: Ersetzung der Worte 'mit Wählbetrieb' durch 'oder von Datexkonzentratoren' und 'selbst zu wählen' durch 'herzustellen, ausgenommen feste virtuelle Datexverbindungen gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 2, die die Deutsche Bundespost auf Antrag herstellt'
§ 13 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'Datexverbindungen' durch 'Leitungsvermittelte Datexverbindungen' und Anhang von neuen Wörtern
§ 13 Abs. 2 Satz 2: Hinzufügung der Worte 'oder im Datexkonzentrator' und Ersetzung der Worte '§ 3 Abs. 4 Nr. 2 bis 6 sinngemäß' durch '§ 10 Abs. 3'
§ 13 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1
§ 13 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung der Worte 'für Datexverbindungen' nach 'gelten'

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-12-16Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (1. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 3032
> Station: 1978-12-22Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
§ 2 Abs. 1 Nr. 2: Einfügung des Wortes 'und Anbaugeräte' nach 'Zusatzeinrichtungen'
§ 2 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Kommas und Hinzufügung der Worte 'und Leitungen für besondere Zwecke,'

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-12-16Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (1. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 3032
> Station: 1978-12-22Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
§ 3 Abs. 4 Nr. 3: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Einfügung der Nummern 4, 5 und 6
§ 3 Abs. 1 Satz 4: Hinzufügung der Worte 'oder an den weiteren Telexnetzknoten' nach 'Telexvermittlungsstelle'
§ 3 Abs. 2: Hinzufügung der Worte 'oder an einen weiteren Telexnetzknoten' nach 'Telexvermittlungsstelle'
§ 3 Abs. 4: Hinzufügung der Worte 'und betrieblichen' nach 'technischen'

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1978-12-22 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
§ 6 Abs. 3: Neue Fassung, die die gelegentliche Mitbenutzung von einfachen Telexhauptanschlüssen erlaubt, aber die ständige Alleinbenutzung oder regelmäßige Übermittlung/Aufnahme von Telexnachrichten für andere verbietet.
§ 6 Abs. 2: Einfügung eines neuen Satzes 2

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1978-12-22 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
§ 7: Änderungen in der Überschrift, Absatz 1 Satz 2 und Einfügung von Absatz 7, der Entstörungsleistungen und Gebührenregelungen betrifft.
§ 7 Abs. 4 Satz 1, 2 und 3 sowie Abs. 5: Streichung der Worte 'durch die Herstellfirma' und Hinzufügung der Worte 'und betrieblichen' nach 'technischen' in § 8 Abs. 5

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-12-29 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung (10. ÄndVFO)
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2909
> Station: 1978-12-22 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 2009
§ 9 Abs. 1: Neue Fassung, die die Bereitstellung des öffentlichen Telexnetzes für verschiedene Übertragungsgeschwindigkeiten und den Datenverkehr der Datexteilnehmer regelt.
§ 9 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1
§ 9 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes 2
§ 9 Abs. 3: Hinzufügung der Worte 'den Datexkonzentratoren, den weiteren Datexnetzknoten,' und Ersetzung von 'ihnen' durch 'diesen Bestandteilen'
§ 9 Abs. 5: Streichung des Punktes am Ende des Satzes 2 und Hinzufügung der Worte 'und Leitungen für besondere Zwecke.' sowie Ersetzung der Worte 'und 3' durch 'bis 4; für Leitungen für besondere Zwecke gilt § 11 Abs. 2 Satz 2'

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# VFSDX — 1975-12-16
# VFSDX — 1978-12-22
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (1. ÄndVFsDx)
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1975 I S. 3032
- **Inkrafttreten:** 1975-12-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1975/141#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst ein, insbesondere bezüglich Zusatzeinrichtungen, Anbaugeräte und Gebühren.
- **Fundstelle:** BGBl. 1978 I S. 2009
- **Inkrafttreten:** 1978-12-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1978/69#page=37
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bestimmungen für den Fernschreib- und den Datexdienst, insbesondere bezüglich der technischen und betrieblichen Voraussetzungen sowie der Gebührenstruktur.
## Betroffene Stellen
- § 6 Abs. 2: Änderung der Bestimmungen zur Anschlußsperre auf Antrag des Teilnehmers
- § 11 Abs. 2: Änderung der Bestimmungen zur Anschlußsperre auf Antrag des Teilnehmers
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Gebührenbestimmungen für den Anschluß
- § 4 Abs. 1 Satz 3: Änderung der Gebührenbestimmungen für den Anschluß
- § 4 Abs. 4 Satz 3: Änderung der Gebührenbestimmungen für den Anschluß
- § 10 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Gebührenbestimmungen für den Anschluß
- Abschnitt 1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse: Neue Fassung gemäß Anlage 1
- Abschnitt 1.5. Anschließungs-, Übernahme-, Verlegungs-, Änderungs-, Abnahme- und Überprüfungsgebühren sowie Bearbeitungsgebühren nach Nr. 4: Neue Fassung gemäß Anlage 2
- Abschnitt 2. Offentliches Datexnetz: Neue Fassung gemäß Anlage 3
- Abschnitt 3.1. Gebühren für Zusatzeinrichtungen: Worte 'und Anbaugeräte' hinzugefügt
- Abschnitt 3.1.2. Anschließungs- und Änderungsgebühren: Neue Fassung gemäß Anlage 4
- Abschnitt 3.1.3. Bearbeitungsgebühren: Neue Fassung gemäß Anlage 4
- Abschnitt 3.2. Unterhaltungsgebühren Nummer 1 bis 3: Neue Fassung gemäß Anlage 5
- Abschnitt 3.4. Amtliche Verzeichnisse in Spalte 'Gegenstand' Nummer 2: Neuer Text: 'Gebühr für die Zustellung Amtlicher Verzeichnisse'
- Abschnitt 3.5. Besondere Leistungen Vorschrift 3 zu Nummer 1: Vorschrift 3 zu Nummer 1 aufgehoben
- Abschnitt 3.5. Besondere Leistungen Nummer 2 bis 4: Neue Fassung gemäß Anlage 6
- Abschnitt 3.5. Besondere Leistungen Nummern 3 bis 12: Nummern 3 bis 12 werden Nummern 5 bis 14
- Artikel 3 Abs. 1: Einführung von Ubergangsvorschriften für den Probebetrieb von Datexhauptanschlüssen für Paketvermittlung.
- Artikel 3 Abs. 2: Bestimmung, dass öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über Datexhauptanschlüsse für Paketvermittlung von den Bestimmungen dieser Verordnung unberührt bleiben.
## Wortlaut

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- **1974-02-28** · BGBl. 1974 I S. 388 — Neufassung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst
- **1975-12-16** · BGBl. 1975 I S. 3032 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (1. ÄndVFsDx)
- **1978-12-22** · BGBl. 1978 I S. 2009 — Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung für den Fernschreib- und den Datexdienst (2. ÄndVFsDx)

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# Stellen dieser Station
- § 6 Abs. 2: Änderung der Bestimmungen zur Anschlußsperre auf Antrag des Teilnehmers
- § 11 Abs. 2: Änderung der Bestimmungen zur Anschlußsperre auf Antrag des Teilnehmers
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Gebührenbestimmungen für den Anschluß
- § 4 Abs. 1 Satz 3: Änderung der Gebührenbestimmungen für den Anschluß
- § 4 Abs. 4 Satz 3: Änderung der Gebührenbestimmungen für den Anschluß
- § 10 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Gebührenbestimmungen für den Anschluß
- Abschnitt 1.1. Grundgebühren für Telexhauptanschlüsse: Neue Fassung gemäß Anlage 1
- Abschnitt 1.5. Anschließungs-, Übernahme-, Verlegungs-, Änderungs-, Abnahme- und Überprüfungsgebühren sowie Bearbeitungsgebühren nach Nr. 4: Neue Fassung gemäß Anlage 2
- Abschnitt 2. Offentliches Datexnetz: Neue Fassung gemäß Anlage 3
- Abschnitt 3.1. Gebühren für Zusatzeinrichtungen: Worte 'und Anbaugeräte' hinzugefügt
- Abschnitt 3.1.2. Anschließungs- und Änderungsgebühren: Neue Fassung gemäß Anlage 4
- Abschnitt 3.1.3. Bearbeitungsgebühren: Neue Fassung gemäß Anlage 4
- Abschnitt 3.2. Unterhaltungsgebühren Nummer 1 bis 3: Neue Fassung gemäß Anlage 5
- Abschnitt 3.4. Amtliche Verzeichnisse in Spalte 'Gegenstand' Nummer 2: Neuer Text: 'Gebühr für die Zustellung Amtlicher Verzeichnisse'
- Abschnitt 3.5. Besondere Leistungen Vorschrift 3 zu Nummer 1: Vorschrift 3 zu Nummer 1 aufgehoben
- Abschnitt 3.5. Besondere Leistungen Nummer 2 bis 4: Neue Fassung gemäß Anlage 6
- Abschnitt 3.5. Besondere Leistungen Nummern 3 bis 12: Nummern 3 bis 12 werden Nummern 5 bis 14
- Artikel 3 Abs. 1: Einführung von Ubergangsvorschriften für den Probebetrieb von Datexhauptanschlüssen für Paketvermittlung.
- Artikel 3 Abs. 2: Bestimmung, dass öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über Datexhauptanschlüsse für Paketvermittlung von den Bestimmungen dieser Verordnung unberührt bleiben.