BGBl. 1961 I S. 1621 · Erlass · Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
Inkrafttreten: 1961-09-09
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-09-08

BGBl-Id: bgbl1-1961-71-1
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1970-01-01 01:17:13 +00:00
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# GESETZ-ZUR-ERGÄNZUNG-DES-GESETZES-ÜBER-DIE-ÄNDERUNG-VON — 1961-09-08
- **Titel:** Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1621
- **Inkrafttreten:** 1961-09-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/71#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ergänzt das bestehende Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, indem es besondere Regelungen für Personen einführt, die ihre Namen aufgrund nationalsozialistischer Gesetze oder Verwaltungsmaßnahmen ihres Heimatstaates nicht führen durften.
## Betroffene Stellen
- § 30: Neue Vorschriften zur Erstattung von Versorgungsbezügen bei Versorgungsansprüchen gegen verschiedene Dienstherrn.
- § 31: Neue Vorschriften zur Verwirkung der Wiedergutmachung.
- § 31a: Neue Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen.
- § 31b: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Dienstzeiten und Versorgungsansprüchen.
- § 31c: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Dienstzeiten für Beamtinnen, die wegen ihres Geschlechtes entlassen wurden.
- § 31d: Neue Vorschriften zur Versorgung von früheren Bediensteten jüdischer Gemeinden oder öffentlicher Einrichtungen.
- § 31e: Neue Vorschriften zur Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung.
- § 31f: Neue Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen für Geschädigte in Berlin.
- § 31g: Neue Vorschriften zur Festsetzung des allgemeinen Dienstalters bei Beamten, deren Beförderung verzögert wurde.
- § 31h: Neue Vorschriften zur Erteilung eines Unterhaltsbeitrags für Geschädigte, deren Übernahme in den Vorbereitungsdienst unterblieb.
- § 32: Aufhebung von Rechtsvorschriften oder Verwaltungsanordnungen über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.
- § 33: Neue Vorschriften zur Gebühren- und Auslagenfreigabe bei Erledigung von Verfahren.
- § 34: Neue Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes für Personen in Berlin (West).
- § 35: Neue Vorschriften zum Inkrafttreten des Gesetzes und zur Wiederverwendung von Geschädigten.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1961-09-08** · BGBl. 1961 I S. 1621 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

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# Stellen dieser Station
- § 30: Neue Vorschriften zur Erstattung von Versorgungsbezügen bei Versorgungsansprüchen gegen verschiedene Dienstherrn.
- § 31: Neue Vorschriften zur Verwirkung der Wiedergutmachung.
- § 31a: Neue Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen.
- § 31b: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Dienstzeiten und Versorgungsansprüchen.
- § 31c: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Dienstzeiten für Beamtinnen, die wegen ihres Geschlechtes entlassen wurden.
- § 31d: Neue Vorschriften zur Versorgung von früheren Bediensteten jüdischer Gemeinden oder öffentlicher Einrichtungen.
- § 31e: Neue Vorschriften zur Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung.
- § 31f: Neue Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen für Geschädigte in Berlin.
- § 31g: Neue Vorschriften zur Festsetzung des allgemeinen Dienstalters bei Beamten, deren Beförderung verzögert wurde.
- § 31h: Neue Vorschriften zur Erteilung eines Unterhaltsbeitrags für Geschädigte, deren Übernahme in den Vorbereitungsdienst unterblieb.
- § 32: Aufhebung von Rechtsvorschriften oder Verwaltungsanordnungen über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.
- § 33: Neue Vorschriften zur Gebühren- und Auslagenfreigabe bei Erledigung von Verfahren.
- § 34: Neue Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes für Personen in Berlin (West).
- § 35: Neue Vorschriften zum Inkrafttreten des Gesetzes und zur Wiederverwendung von Geschädigten.

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 30: Neue Vorschriften zur Erstattung von Versorgungsbezügen bei Versorgungsansprüchen gegen verschiedene Dienstherrn.

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 31: Neue Vorschriften zur Verwirkung der Wiedergutmachung.

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# § 31a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 31a: Neue Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen.

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# § 31b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 31b: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Dienstzeiten und Versorgungsansprüchen.

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# § 31c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 31c: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Dienstzeiten für Beamtinnen, die wegen ihres Geschlechtes entlassen wurden.

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# § 31d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 31d: Neue Vorschriften zur Versorgung von früheren Bediensteten jüdischer Gemeinden oder öffentlicher Einrichtungen.

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# § 31e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 31e: Neue Vorschriften zur Erstattung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung.

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# § 31f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 31f: Neue Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen für Geschädigte in Berlin.

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# § 31g
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 31g: Neue Vorschriften zur Festsetzung des allgemeinen Dienstalters bei Beamten, deren Beförderung verzögert wurde.

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# § 31h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 31h: Neue Vorschriften zur Erteilung eines Unterhaltsbeitrags für Geschädigte, deren Übernahme in den Vorbereitungsdienst unterblieb.

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 32: Aufhebung von Rechtsvorschriften oder Verwaltungsanordnungen über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.

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# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 33: Neue Vorschriften zur Gebühren- und Auslagenfreigabe bei Erledigung von Verfahren.

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# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 34: Neue Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes für Personen in Berlin (West).

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 35: Neue Vorschriften zum Inkrafttreten des Gesetzes und zur Wiederverwendung von Geschädigten.

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# GESETZ-ZUR-REGELUNG-DER-WIEDERGUTMACHUNG — 1961-08-25
# GESETZ-ZUR-REGELUNG-DER-WIEDERGUTMACHUNG — 1961-09-08
- **Titel:** Zweite Übungsgeldverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1375
- **Inkrafttreten:** 1961-08-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/68#page=1377
- **Kurz:** Die Zweite Übungsgeldverordnung regelt die Vergabe von Übungsgeldern für bestimmte Berufsgruppen.
- **Titel:** Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1621
- **Inkrafttreten:** 1961-09-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/71#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ergänzt das bestehende Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, indem es besondere Regelungen für Personen einführt, die ihre Namen aufgrund nationalsozialistischer Gesetze oder Verwaltungsmaßnahmen ihres Heimatstaates nicht führen durften.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 1: Ersetzt 'Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung' durch 'Bundesentschädigungsgesetz'.
- § 1 Abs. 2: Ersetzt 'vom 19. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 201)' durch '(BVFG)'.
- § 2 Abs. 2: Neuer Wortlaut für den Absatz, der die Anwendung auf Personen, die durch die Vereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten, regelt.
- § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Streicht 'sofern sie am 30. Januar 1933 Körperschaftsrechte hatten'.
- § 2a Abs. 1: Fügt neue Sätze hinzu, die die Berücksichtigung von Nichtgebietskörperschaften und Einrichtungen regeln.
- § 2a Abs. 4: Einfügt neuen Absatz, der die Gleichstellung von geschädigten Angehörigen von aufgegangenen Einrichtungen regelt.
- § 2b Abs. 2: Ersetzt 'in Gewahrsam gehalten werden' durch 'in Gewahrsam genommen sind oder werden'.
- § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Fügt 'als früherer Häftling im Sinne des § 9 Abs. 1 des Häftlingshilfegesetzes oder' hinzu.
- § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c: Neuer Wortlaut, der die Rückkehr aus fremden Staaten regelt.
- § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d: Neuer Wortlaut, der Sowjetzonenflüchtlinge regelt.
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Streicht den Satz.
- § 3 Abs. 4: Einfügt neuen Absatz, der die Versorgungsrechte von Hinterbliebenen regelt.
- § 9 Abs. 2 Satz 1: Fügt 'und nach dem 8. Mai 1945 seine Dienstlaufbahn im Geltungsbereich dieses Gesetzes hätte fortsetzen können.' hinzu.
- § 9 Abs. 2 Satz 4 und 5: Neuer Wortlaut, der die Anrechnung von Zeiten der Freiheitsentziehung und wirtschaftlicher Notlage regelt.
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt den Punkt durch ein Semikolon und fügt 'bei Hochschullehrein treten an die Stelle des Ruhegehaltes die Entpflichtetenbezüge' hinzu.
- § 10 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut, der die Berechnung des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit oder Erreichung der Altersgrenze regelt.
- § 10 Abs. 2: Fügt 'Satz 1' hinzu.
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut, der die Anwendung von Absatz 1 Satz 2 bei Eintritt der Dienstunfähigkeit oder Erreichung der Altersgrenze regelt.
- § 10a: Einfügt neuen Paragraphen, der die Möglichkeit der Belassung im Ruhestand regelt.
- § 11a Abs. 1 Satz 2: Fügt 'Satz 2' hinzu.
- § 11a Abs. 2: Neuer Wortlaut, der die Fristen und Zahlungen nach Heimkehr regelt.
- § 11b: Einfügt neuen Paragraphen, der die Ruhestandsbeamten regelt.
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1361 — Gesetz zur Änderung beamtenrechtlicher und besoldungsrechtlicher Vorschriften
- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1373 — Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
- **1961-08-25** · BGBl. 1961 I S. 1375 — Zweite Übungsgeldverordnung
- **1961-09-08** · BGBl. 1961 I S. 1621 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 1: Ersetzt 'Bundesergänzungsgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung' durch 'Bundesentschädigungsgesetz'.
- § 1 Abs. 2: Ersetzt 'vom 19. Mai 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 201)' durch '(BVFG)'.
- § 2 Abs. 2: Neuer Wortlaut für den Absatz, der die Anwendung auf Personen, die durch die Vereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hatten, regelt.
- § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Streicht 'sofern sie am 30. Januar 1933 Körperschaftsrechte hatten'.
- § 2a Abs. 1: Fügt neue Sätze hinzu, die die Berücksichtigung von Nichtgebietskörperschaften und Einrichtungen regeln.
- § 2a Abs. 4: Einfügt neuen Absatz, der die Gleichstellung von geschädigten Angehörigen von aufgegangenen Einrichtungen regelt.
- § 2b Abs. 2: Ersetzt 'in Gewahrsam gehalten werden' durch 'in Gewahrsam genommen sind oder werden'.
- § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a: Fügt 'als früherer Häftling im Sinne des § 9 Abs. 1 des Häftlingshilfegesetzes oder' hinzu.
- § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c: Neuer Wortlaut, der die Rückkehr aus fremden Staaten regelt.
- § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d: Neuer Wortlaut, der Sowjetzonenflüchtlinge regelt.
- § 3 Abs. 1 Satz 2: Streicht den Satz.
- § 3 Abs. 4: Einfügt neuen Absatz, der die Versorgungsrechte von Hinterbliebenen regelt.
- § 9 Abs. 2 Satz 1: Fügt 'und nach dem 8. Mai 1945 seine Dienstlaufbahn im Geltungsbereich dieses Gesetzes hätte fortsetzen können.' hinzu.
- § 9 Abs. 2 Satz 4 und 5: Neuer Wortlaut, der die Anrechnung von Zeiten der Freiheitsentziehung und wirtschaftlicher Notlage regelt.
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt den Punkt durch ein Semikolon und fügt 'bei Hochschullehrein treten an die Stelle des Ruhegehaltes die Entpflichtetenbezüge' hinzu.
- § 10 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut, der die Berechnung des Ruhegehalts bei Dienstunfähigkeit oder Erreichung der Altersgrenze regelt.
- § 10 Abs. 2: Fügt 'Satz 1' hinzu.
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Neuer Wortlaut, der die Anwendung von Absatz 1 Satz 2 bei Eintritt der Dienstunfähigkeit oder Erreichung der Altersgrenze regelt.
- § 10a: Einfügt neuen Paragraphen, der die Möglichkeit der Belassung im Ruhestand regelt.
- § 11a Abs. 1 Satz 2: Fügt 'Satz 2' hinzu.
- § 11a Abs. 2: Neuer Wortlaut, der die Fristen und Zahlungen nach Heimkehr regelt.
- § 11b: Einfügt neuen Paragraphen, der die Ruhestandsbeamten regelt.

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# NAM_NDG — 1957-08-23
# NAM_NDG — 1961-09-08
- **Titel:** Erste Verordnung zur Einführung von Bundesrecht im Saarland
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 1253
- **Inkrafttreten:** 1957-08-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/48#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung führt verschiedene Bundesgesetze und Verordnungen im Saarland ein, um die rechtliche Gleichstellung mit dem Bundesgebiet zu gewährleisten.
- **Titel:** Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1621
- **Inkrafttreten:** 1961-09-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/71#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ergänzt das bestehende Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, indem es besondere Regelungen für Personen einführt, die ihre Namen aufgrund nationalsozialistischer Gesetze oder Verwaltungsmaßnahmen ihres Heimatstaates nicht führen durften.
## Betroffene Stellen
- gesamtes Gesetz: Einführung im Saarland
- § 3a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Möglichkeit zur Namensänderung für Personen schafft, die durch Gesetze oder Verwaltungsmaßnahmen ihres früheren Heimatstaates daran gehindert wurden, ihren früheren Namen zu führen.
- § 3: Neufassung des § 3, der die Personen definiert, die in die Regelung des Gesetzes einbezogen werden.
- § 4: Streichung des § 4.
- § 2 a Abs. 1 Nr. 3: Neue Anlage 1 mit einer Liste von Einrichtungen, die zur Anwendung des Gesetzes gehören.
- § 2 a Abs. 1 Nr. 4: Neue Anlage 2 mit einer Liste von Einrichtungen, die zur Anwendung des Gesetzes gehören.
- § 20 Abs. 1 Satz 2: Neue Anlage 3 mit einer Liste von Besoldungsgruppen, die neu zugeordnet werden.
## Wortlaut

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@@ -2,3 +2,4 @@
- **1957-08-23** · BGBl. 1957 I S. 1253 — Erste Verordnung zur Einführung von Bundesrecht im Saarland
- **1957-08-23** · BGBl. 1957 I S. 1253 — Erste Verordnung zur Einführung von Bundesrecht im Saarland
- **1961-09-08** · BGBl. 1961 I S. 1621 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen

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# Stellen dieser Station
- gesamtes Gesetz: Einführung im Saarland
- § 3a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Möglichkeit zur Namensänderung für Personen schafft, die durch Gesetze oder Verwaltungsmaßnahmen ihres früheren Heimatstaates daran gehindert wurden, ihren früheren Namen zu führen.
- § 3: Neufassung des § 3, der die Personen definiert, die in die Regelung des Gesetzes einbezogen werden.
- § 4: Streichung des § 4.
- § 2 a Abs. 1 Nr. 3: Neue Anlage 1 mit einer Liste von Einrichtungen, die zur Anwendung des Gesetzes gehören.
- § 2 a Abs. 1 Nr. 4: Neue Anlage 2 mit einer Liste von Einrichtungen, die zur Anwendung des Gesetzes gehören.
- § 20 Abs. 1 Satz 2: Neue Anlage 3 mit einer Liste von Besoldungsgruppen, die neu zugeordnet werden.

9
nam_ndg/§2.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 2 a Abs. 1 Nr. 3: Neue Anlage 1 mit einer Liste von Einrichtungen, die zur Anwendung des Gesetzes gehören.
§ 2 a Abs. 1 Nr. 4: Neue Anlage 2 mit einer Liste von Einrichtungen, die zur Anwendung des Gesetzes gehören.

7
nam_ndg/§20.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 20 Abs. 1 Satz 2: Neue Anlage 3 mit einer Liste von Besoldungsgruppen, die neu zugeordnet werden.

7
nam_ndg/§3.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 3: Neufassung des § 3, der die Personen definiert, die in die Regelung des Gesetzes einbezogen werden.

7
nam_ndg/§3a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 3a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 3a: Einführung eines neuen Paragraphen, der die Möglichkeit zur Namensänderung für Personen schafft, die durch Gesetze oder Verwaltungsmaßnahmen ihres früheren Heimatstaates daran gehindert wurden, ihren früheren Namen zu führen.

7
nam_ndg/§4.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-08 — Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1621
§ 4: Streichung des § 4.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1961 I S. 1621
- **Titel:** Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 1621
- **Verkündung:** 1961-09-08
- **Inkrafttreten:** 1961-09-09
- **Ausfertigung:** 1961-09-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/71#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ZUR-REGELUNG-DER-WIEDERGUTMACHUNG, NAM_NDG, GESETZ-ZUR-ERGÄNZUNG-DES-GESETZES-ÜBER-DIE-ÄNDERUNG-VON
## Kurz
Das Gesetz ergänzt das bestehende Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen, indem es besondere Regelungen für Personen einführt, die ihre Namen aufgrund nationalsozialistischer Gesetze oder Verwaltungsmaßnahmen ihres Heimatstaates nicht führen durften.