BGBl. 1986 I S. 873 · Änderung · Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes

Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
Inkrafttreten: 1986-07-01 (ganzes Gesetz, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt); 1989-06-01 (Artikel 3, mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 4)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm-teilweise

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1986-06-20

BGBl-Id: bgbl1-1986-26-4
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1986-06-20 12:00:00 +00:00
parent b539628fb5
commit 064c112725
54 changed files with 368 additions and 272 deletions

View File

@@ -1,21 +1,36 @@
# ERSDIG — 1983-11-15
# ERSDIG — 1986-06-20
- **Titel:** Berichtigung der Neufassung des Zivildienstgesetzes
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1983 I S. 1370
- **Inkrafttreten:** 1983-11-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/47#page=18
- **Kurz:** Die Berichtigung der Neufassung des Zivildienstgesetzes beinhaltet mehrere kleinere textliche Anpassungen, um die Klarheit und Genauigkeit des Gesetzes zu verbessern.
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 873
- **Inkrafttreten:** 1986-07-01 (ganzes Gesetz, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt); 1989-06-01 (Artikel 3, mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/26#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Wehrpflichtgesetz und das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, insbesondere zur Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes und zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit.
## Betroffene Stellen
- § 16 Abs. 2 Satz 4: Einfügung der Worte 'mit der Ermächtigung zur Weiterübertragung auf oberste Landesbehörden'
- § 24 Abs. 1: Anfügen des Satzes '§ 79 Nr. 1 bleibt unberührt.'
- § 40 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Wortes 'dient' durch 'dienen'
- § 65 Abs. 1 Satz 1: Einfügung eines Kommas hinter 'schriftliche'
- § 67 Abs. 3: Einfügung eines Kommas hinter 'Feststellungen'
- § 69: Ersetzen des Wortes 'Gerichten' durch 'Gerichte'
- § 78 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzen des Wortes 'das' durch 'daß' nach 'Maßgabe,'
- § 10 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Textes, um Heimkehrer nach dem 1. Juli 1953 und vor dem 1. Juli 1986 zu berücksichtigen.
- § 13 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Textes, um die Rückstellung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zu regeln.
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres' und 'ehrenamtlichen'.
- § 14 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Erlösung der Zivildienstpflicht bei zehnjähriger Mitwirkung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz regelt.
- § 14 a Abs. 1: Ersetzen von 'dreißigsten' durch 'neunundzwanzigsten' und 'zweijährigen' durch 'zweieinhalbjährigen'.
- § 14 a Abs. 3 Satz 1: Ersetzen von 'mindestens' und 'zwei' durch 'zweieinhalb', sowie Ergänzung des Textes.
- § 14 a Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Textes, um die Anrechnung der zurückgelegten Zeit im Entwicklungsdienst zu regeln.
- § 14 b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der andere Dienste im Ausland regelt.
- § 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze 2 und 3.
- § 15 a: Neufassung des gesamten Paragraphen, um freie Arbeitsverhältnisse zu regeln.
- § 22 Satz 2: Anfügen von zusätzlichen Worten, um Zeiten der Beurlaubung zu berücksichtigen.
- § 23 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzen der Anführung '14, 14 a und 15' durch '14 bis 15'.
- § 23 Abs. 4: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes.
- § 23 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzen der Anführung '14, 14 a, 15 und 15 a' durch '14 bis 15 a'.
- § 24 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Neufassung der Sätze, um die Altersgrenzen und Sonderfälle zu regeln.
- § 43 Abs. 1 Nr. 5: Ersetzen der Anführung '14, 14 a, 15 und 15 a' durch '14 bis 15 a'.
- § 51 Abs. 2: Ersetzen der Anführung '§§ 25 bis 27 g' durch '§§ 25 bis 27 i'.
- § 51 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Anführung '§§ 25 bis 27 h' durch '§§ 25 bis 27 i'.
- § 51 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1: Einfügung von 'und 8' nach '§ 35 Abs. 5'.
- § 79 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes.
- § 79 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen der Anführung 'in einer Kranken- oder Heil- und Pflegeanstalt' durch 'in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen'.
- § 83: Einfügung eines neuen Paragraphen mit Übergangsvorschriften.
## Wortlaut

View File

@@ -21,3 +21,4 @@
- **1983-03-04** · BGBl. 1983 I S. 203 — Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz - KDVNG)
- **1983-10-05** · BGBl. 1983 I S. 1221 — Neufassung des Zivildienstgesetzes
- **1983-11-15** · BGBl. 1983 I S. 1370 — Berichtigung der Neufassung des Zivildienstgesetzes
- **1986-06-20** · BGBl. 1986 I S. 873 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes

View File

@@ -1,9 +1,24 @@
# Stellen dieser Station
- § 16 Abs. 2 Satz 4: Einfügung der Worte 'mit der Ermächtigung zur Weiterübertragung auf oberste Landesbehörden'
- § 24 Abs. 1: Anfügen des Satzes '§ 79 Nr. 1 bleibt unberührt.'
- § 40 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Wortes 'dient' durch 'dienen'
- § 65 Abs. 1 Satz 1: Einfügung eines Kommas hinter 'schriftliche'
- § 67 Abs. 3: Einfügung eines Kommas hinter 'Feststellungen'
- § 69: Ersetzen des Wortes 'Gerichten' durch 'Gerichte'
- § 78 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzen des Wortes 'das' durch 'daß' nach 'Maßgabe,'
- § 10 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Textes, um Heimkehrer nach dem 1. Juli 1953 und vor dem 1. Juli 1986 zu berücksichtigen.
- § 13 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Textes, um die Rückstellung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zu regeln.
- § 14 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres' und 'ehrenamtlichen'.
- § 14 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Erlösung der Zivildienstpflicht bei zehnjähriger Mitwirkung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz regelt.
- § 14 a Abs. 1: Ersetzen von 'dreißigsten' durch 'neunundzwanzigsten' und 'zweijährigen' durch 'zweieinhalbjährigen'.
- § 14 a Abs. 3 Satz 1: Ersetzen von 'mindestens' und 'zwei' durch 'zweieinhalb', sowie Ergänzung des Textes.
- § 14 a Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Textes, um die Anrechnung der zurückgelegten Zeit im Entwicklungsdienst zu regeln.
- § 14 b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der andere Dienste im Ausland regelt.
- § 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze 2 und 3.
- § 15 a: Neufassung des gesamten Paragraphen, um freie Arbeitsverhältnisse zu regeln.
- § 22 Satz 2: Anfügen von zusätzlichen Worten, um Zeiten der Beurlaubung zu berücksichtigen.
- § 23 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzen der Anführung '14, 14 a und 15' durch '14 bis 15'.
- § 23 Abs. 4: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes.
- § 23 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzen der Anführung '14, 14 a, 15 und 15 a' durch '14 bis 15 a'.
- § 24 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Neufassung der Sätze, um die Altersgrenzen und Sonderfälle zu regeln.
- § 43 Abs. 1 Nr. 5: Ersetzen der Anführung '14, 14 a, 15 und 15 a' durch '14 bis 15 a'.
- § 51 Abs. 2: Ersetzen der Anführung '§§ 25 bis 27 g' durch '§§ 25 bis 27 i'.
- § 51 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Anführung '§§ 25 bis 27 h' durch '§§ 25 bis 27 i'.
- § 51 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1: Einfügung von 'und 8' nach '§ 35 Abs. 5'.
- § 79 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes.
- § 79 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen der Anführung 'in einer Kranken- oder Heil- und Pflegeanstalt' durch 'in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen'.
- § 83: Einfügung eines neuen Paragraphen mit Übergangsvorschriften.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-10-05 — Neufassung des Zivildienstgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1221
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 10: Neufassung des § 10 zur Regelung der Befreiung vom Zivildienst
§ 10 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Textes, um Heimkehrer nach dem 1. Juli 1953 und vor dem 1. Juli 1986 zu berücksichtigen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-10-05 — Neufassung des Zivildienstgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1221
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 13: Neufassung des § 13 zur Regelung des Verfahrens bei der Zurückstellung
§ 13 Abs. 1 Satz 2: Neufassung des Textes, um die Rückstellung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern zu regeln.

View File

@@ -1,17 +1,17 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-10-05 — Neufassung des Zivildienstgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1221
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 14: Neufassung des § 14 zur Regelung des Zivilschutzes oder Katastrophenschutzes
§ 14 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres' und 'ehrenamtlichen'.
§ 14 a Abs. 6: Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit tritt an die Stelle des Bundesministers der Verteidigung.
§ 14 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Erlösung der Zivildienstpflicht bei zehnjähriger Mitwirkung im Zivilschutz oder Katastrophenschutz regelt.
§ 14 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die Entwicklungsdienst geleistet haben.
§ 14 a Abs. 1: Ersetzen von 'dreißigsten' durch 'neunundzwanzigsten' und 'zweijährigen' durch 'zweieinhalbjährigen'.
§ 14 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die Entwicklungsdienst geleistet haben.
§ 14 a Abs. 3 Satz 1: Ersetzen von 'mindestens' und 'zwei' durch 'zweieinhalb', sowie Ergänzung des Textes.
§ 14 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die Entwicklungsdienst geleistet haben.
§ 14 a Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Textes, um die Anrechnung der zurückgelegten Zeit im Entwicklungsdienst zu regeln.
§ 14 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Nichtheranziehung von anerkannten Kriegsdienstverweigerern, die Entwicklungsdienst geleistet haben.
§ 14 b: Einfügung eines neuen Paragraphen, der andere Dienste im Ausland regelt.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-10-05 — Neufassung des Zivildienstgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1221
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 15: Neue Vorschriften für Sondervorschriften für Polizeivollzugsbeamte.
§ 15 Abs. 1 Sätze 2 und 3: Streichung der Sätze 2 und 3.
§ 15 a: Neufassung des gesamten Paragraphen, um freie Arbeitsverhältnisse zu regeln.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-10-05 — Neufassung des Zivildienstgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1221
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 22: Neue Vorschriften für Anrechnung anderen Dienstes.
§ 22 Satz 2: Anfügen von zusätzlichen Worten, um Zeiten der Beurlaubung zu berücksichtigen.

View File

@@ -1,9 +1,11 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-10-05 — Neufassung des Zivildienstgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1221
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 23: Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit tritt an die Stelle des Bundesministers der Verteidigung.
§ 23 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzen der Anführung '14, 14 a und 15' durch '14 bis 15'.
§ 23: Neue Vorschriften für Zivildienstüberwachung.
§ 23 Abs. 4: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes.
§ 23 Abs. 6 Nr. 4: Ersetzen der Anführung '14, 14 a, 15 und 15 a' durch '14 bis 15 a'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-11-15 — Berichtigung der Neufassung des Zivildienstgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1370
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 24 Abs. 1: Anfügen des Satzes '§ 79 Nr. 1 bleibt unberührt.'
§ 24 Abs. 1 Sätze 1 und 2: Neufassung der Sätze, um die Altersgrenzen und Sonderfälle zu regeln.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-10-05 — Neufassung des Zivildienstgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1221
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 43: Neue Vorschriften für die Entlassung
§ 43 Abs. 1 Nr. 5: Ersetzen der Anführung '14, 14 a, 15 und 15 a' durch '14 bis 15 a'.

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-10-05 — Neufassung des Zivildienstgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1221
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 51: Neue Vorschriften zur Durchführung der Versorgung.
§ 51 Abs. 2: Ersetzen der Anführung '§§ 25 bis 27 g' durch '§§ 25 bis 27 i'.
§ 51 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Anführung '§§ 25 bis 27 h' durch '§§ 25 bis 27 i'.
§ 51 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1: Einfügung von 'und 8' nach '§ 35 Abs. 5'.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-10-05 — Neufassung des Zivildienstgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 1221
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 79: Neue Vorschriften für den Verteidigungsfall eingeführt.
§ 79 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzen des Punktes durch einen Strichpunkt und Anfügen eines Halbsatzes.
§ 79 Abs. 1 Nr. 6: Ersetzen der Anführung 'in einer Kranken- oder Heil- und Pflegeanstalt' durch 'in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen'.

7
ersdig/§83.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 83: Einfügung eines neuen Paragraphen mit Übergangsvorschriften.

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-ZUR-VERBESSERUNG-DER-WEHRGERECHTIGKEIT-UND — 1986-06-20
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 873
- **Inkrafttreten:** 1986-07-01 (ganzes Gesetz, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt); 1989-06-01 (Artikel 3, mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/26#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Wehrpflichtgesetz und das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, insbesondere zur Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes und zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1986-06-20** · BGBl. 1986 I S. 873 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes

View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

View File

@@ -1,18 +1,17 @@
# KATSCHERWG — 1974-07-12
# KATSCHERWG — 1986-06-20
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz und des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1974 I S. 1441
- **Inkrafttreten:** 1974-07-13 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/71#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt das Gesetz zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz und das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, insbesondere durch die Einführung des Begriffs „Zivilschutz“ und die Übertragung von Befugnissen.
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 873
- **Inkrafttreten:** 1986-07-01 (ganzes Gesetz, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt); 1989-06-01 (Artikel 3, mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/26#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Wehrpflichtgesetz und das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, insbesondere zur Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes und zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 2 Satz 2, § 11 Abs. 1 Satz 4, § 11 Abs. 2 erster Halbsatz: Ersetzung von „zivilen Bevölkerungsschutz“ durch „Zivilschutz
- § 7 Abs. 4 Satz 1: Einfügen eines Kommas
- § 9 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 9 Abs. 3 und 4: Einfügen neuer Absätze 3 und 4
- § 8 Abs. 2 Satz 1: Eingefügt: 'vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres' und 'ehrenamtlichen'; gestrichen: 'oder Dienst im Zivilschutzkorps'
- § 8 Abs. 2 Satz 2: Gestrichen: 'des Zivilschutzskorps'
- § 8 Abs. 3: Neuer Absatz: 'Haben wehrpflichtige Helfer zehn Jahre im Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten.'
## Wortlaut

View File

@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1974-07-12** · BGBl. 1974 I S. 1441 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz und des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes
- **1986-06-20** · BGBl. 1986 I S. 873 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes

View File

@@ -1,6 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 2 Satz 2, § 11 Abs. 1 Satz 4, § 11 Abs. 2 erster Halbsatz: Ersetzung von „zivilen Bevölkerungsschutz“ durch „Zivilschutz
- § 7 Abs. 4 Satz 1: Einfügen eines Kommas
- § 9 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
- § 9 Abs. 3 und 4: Einfügen neuer Absätze 3 und 4
- § 8 Abs. 2 Satz 1: Eingefügt: 'vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres' und 'ehrenamtlichen'; gestrichen: 'oder Dienst im Zivilschutzkorps'
- § 8 Abs. 2 Satz 2: Gestrichen: 'des Zivilschutzskorps'
- § 8 Abs. 3: Neuer Absatz: 'Haben wehrpflichtige Helfer zehn Jahre im Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten.'

11
katscherwg/§8.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 8 Abs. 2 Satz 1: Eingefügt: 'vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres' und 'ehrenamtlichen'; gestrichen: 'oder Dienst im Zivilschutzkorps'
§ 8 Abs. 2 Satz 2: Gestrichen: 'des Zivilschutzskorps'
§ 8 Abs. 3: Neuer Absatz: 'Haben wehrpflichtige Helfer zehn Jahre im Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten.'

View File

@@ -1,15 +1,21 @@
# SG — 1986-02-06
# SG — 1986-06-20
- **Titel:** Verordnung über den Mutterschutz für Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes (Mutterschutzverordnung für weibliche Sanitätsoffiziere - MuSchVSanOffz(w) -)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 239
- **Inkrafttreten:** 1986-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/6#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung regelt den Mutterschutz für Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes, einschließlich der Pflicht zur Anmeldung der Schwangerschaft, der Einschränkung von Dienstleistungen während der Schwangerschaft und der Schutzfrist vor und nach der Entbindung.
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 873
- **Inkrafttreten:** 1986-07-01 (ganzes Gesetz, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt); 1989-06-01 (Artikel 3, mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/26#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Wehrpflichtgesetz und das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, insbesondere zur Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes und zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Bezeichnung '4a' für die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
- § 4a: Neuer Paragraph zur Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
- § 46 Abs. 2 Nr. 6: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Hinzufügen der Nummer 7
- § 49 Abs. 2: Hinzufügen von 'und Nr. 7' nach 'Nr. 1 bis 4'
- § 55 Abs. 1: Hinzufügen von 'und Nr. 7' nach 'Nr. 1 bis 5'
- § 56 Abs. 2: Hinzufügen von 'und Nr. 7' nach 'Nr. 1 bis 4'
- § 72 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um Regelungen für das Vorgesetztenverhältnis und das Tragen der Uniform außerhalb des Wehrdienstverhältnisses zu enthalten
## Wortlaut

View File

@@ -67,3 +67,4 @@
- **1985-02-27** · BGBl. 1985 I S. 371 — Sechstes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz)
- **1985-08-07** · BGBl. 1985 I S. 1621 — Gesetz zur Verbesserung der Personalstruktur in den Streitkräften (PersStruktG - Streitkräfte)
- **1986-02-06** · BGBl. 1986 I S. 239 — Verordnung über den Mutterschutz für Frauen in der Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes (Mutterschutzverordnung für weibliche Sanitätsoffiziere - MuSchVSanOffz(w) -)
- **1986-06-20** · BGBl. 1986 I S. 873 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes

View File

@@ -1,2 +1,9 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Bezeichnung '4a' für die Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
- § 4a: Neuer Paragraph zur Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
- § 46 Abs. 2 Nr. 6: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Hinzufügen der Nummer 7
- § 49 Abs. 2: Hinzufügen von 'und Nr. 7' nach 'Nr. 1 bis 4'
- § 55 Abs. 1: Hinzufügen von 'und Nr. 7' nach 'Nr. 1 bis 5'
- § 56 Abs. 2: Hinzufügen von 'und Nr. 7' nach 'Nr. 1 bis 4'
- § 72 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um Regelungen für das Vorgesetztenverhältnis und das Tragen der Uniform außerhalb des Wehrdienstverhältnisses zu enthalten

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-03-01 — Gesetz zur Änderung des Wehrrechts und des Zivildienstrechts
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 179
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 46 Abs. 3 Satz 3: Neufassung des Satzes, der die Entlassung auf Antrag vor Ablauf der Dienstzeiten bei besonderen Härten regelt.
§ 46 Abs. 2 Nr. 6: Ersetzen des Punktes durch ein Komma und Hinzufügen der Nummer 7

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-03-01 — Gesetz zur Änderung des Wehrrechts und des Zivildienstrechts
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 179
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 49: Einfügen eines neuen Absatzes 4, der die Kostenersstattung bei vorzeitiger Entlassung regelt, und Umbenennung des bisherigen Absatzes 4 in Absatz 5.
§ 49 Abs. 2: Hinzufügen von 'und Nr. 7' nach 'Nr. 1 bis 4'

7
sg/§4a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 4a: Neuer Paragraph zur Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-03-01 — Gesetz zur Änderung des Wehrrechts und des Zivildienstrechts
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 179
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 55 Abs. 3: Neufassung des Absatzes, der die Entlassung auf Antrag bei besonderen Härten regelt.
§ 55 Abs. 1: Hinzufügen von 'und Nr. 7' nach 'Nr. 1 bis 5'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1983-03-01 — Gesetz zur Änderung des Wehrrechts und des Zivildienstrechts
> Fundstelle: BGBl. 1983 I S. 179
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 56 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Kostenersstattung bei vorzeitiger Entlassung regelt.
§ 56 Abs. 2: Hinzufügen von 'und Nr. 7' nach 'Nr. 1 bis 4'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-05-29 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 581
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 72 Abs. 1 Nr. 6: Korrektur eines Verweises
§ 72 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um Regelungen für das Vorgesetztenverhältnis und das Tragen der Uniform außerhalb des Wehrdienstverhältnisses zu enthalten

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1986 I S. 873
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 873
- **Verkündung:** 1986-06-20
- **Inkrafttreten:** 1986-07-01 (ganzes Gesetz, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt); 1989-06-01 (Artikel 3, mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 4)
- **Ausfertigung:** 1986-06-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/26#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm-teilweise
- **Stammnormen in diesem Commit:** SG, KATSCHERWG, WEHRPFLG, GESETZ-ZUR-VERBESSERUNG-DER-WEHRGERECHTIGKEIT-UND, ERSDIG, WPG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Wehrpflichtgesetz und das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, insbesondere zur Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes und zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit.

View File

@@ -1,70 +1,15 @@
# WEHRPFLG — 1983-05-10
# WEHRPFLG — 1986-06-20
- **Titel:** Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1983 I S. 529
- **Inkrafttreten:** 1983-03-02
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1983/20#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Wehrpflichtgesetzes berücksichtigt mehrere Änderungen und ergänzt den ursprünglichen Wortlaut. Sie trat am 2. März 1983 in Kraft.
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 873
- **Inkrafttreten:** 1986-07-01 (ganzes Gesetz, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt); 1989-06-01 (Artikel 3, mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/26#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Wehrpflichtgesetz und das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, insbesondere zur Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes und zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 3: Änderung der Bestimmungen zur Wehrüberwachung
- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Bestimmungen zur Wehrüberwachung
- § 25: Neufassung des § 25 mit neuen Bestimmungen zur Kriegsdienstverweigerung
- § 26: Neufassung des § 26 mit neuen Bestimmungen zum Verfahren bei Kriegsdienstverweigerung
- § 27: Neufassung des § 27 mit neuen Bestimmungen zum waffenlosen Dienst
- § 28: Neufassung des § 28 mit neuen Bestimmungen zur Beendigung des Wehrdienstes
- § 29: Neufassung des § 29 mit neuen Bestimmungen zur Entlassung
- § 29a: Neufassung des § 29a mit neuen Bestimmungen zur Verlängerung des Wehrdienstes bei stationärer truppenärztlicher Behandlung
- § 30: Neufassung des § 30 mit neuen Bestimmungen zum Ausschluss aus der Bundeswehr und Verlust des Dienstgrades
- § 13: Neue Vorschriften zur Unabkömmlichstellung von Wehrpflichtigen
- § 13a: Neue Vorschriften zur Freistellung von Wehrpflichtigen für den Zivilschutz oder Katastrophenschutz
- § 13b: Neue Vorschriften zur Freistellung von Wehrpflichtigen für den Entwicklungsdienst
- § 14: Neue Vorschriften zur Organisation der Wehrersatzbehörden
- § 15: Neue Vorschriften zur Erfassung von Wehrpflichtigen
- § 16: Neue Vorschriften zum Zweck der Musterung
- § 17: Neue Vorschriften zur Durchführung der Musterung
- § 18: Neue Vorschriften zum Musterungsausschuss
- § 19: Neue Vorschriften zu Verfahrensgrundsätzen bei der Musterung
- § 20: Neue Vorschriften zu Zurückstellungsanträgen
- § 20a: Neue Vorschriften zur Eignungsprüfung
- § 21: Neue Vorschriften zur Einberufung
- § 22: Neue Vorschriften zu Verfahrensvorschriften
- § 23: Neue Vorschriften zur Heranziehung von gedienten Wehrpflichtigen
- § 30 Abs. 2: Neue Bestimmungen zum Verlust des Dienstgrades bei Straftaten
- § 31: Neue Bestimmungen zur Wiederaufnahme des Verfahrens bei Verlust des Dienstgrades
- § 32: Neue Bestimmungen zum Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten
- § 33: Neue Bestimmungen für das Vorverfahren, insbesondere Widerspruch gegen Musterungsbescheid und Musterungskammern
- § 34: Neue Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren
- § 35: Neue Bestimmungen für die Anfechtungsklage
- § 36: Neue Bestimmungen für Angehörige der früheren Wehrmacht und Wehrpflichtige älterer Geburtsjahrgänge
- § 36a: Neue Bestimmungen zur Wehrüberwachung von Angehörigen der Reserve
- § 37: Neue Bestimmungen zum Verzicht auf einen Dienstgrad
- § 38: Neue Bestimmungen zur Wiedergutmachung für Verfolgte
- § 39: Neue Bestimmungen zur Verleihung eines höheren Dienstgrades
- § 40: Neue Bestimmungen zum Dienstgrad bei militärfachlicher Verwendung
- § 41: Neue Bestimmungen zur Wehrpflicht bei Zuzug
- § 42: Neue Bestimmungen für Polizeivollzugsbeamte
- § 42a: Neue Bestimmungen zur Grenzschutzdienstpflicht
- § 43: Neue Bestimmungen für Wehrpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs
- § 44: Neue Bestimmungen zur Zustellung, Vorführung und Zuführung
- § 3 Abs. 1: Neue Fassung des § 3 Abs. 1, der die Wehrpflichtigen in verschiedene Gruppen einteilt.
- § 3 Abs. 2: Neue Fassung des § 3 Abs. 2, die die Zugehörigkeit von Wehrpflichtigen zur Ersatzreserve oder Reserve regelt.
- § 3 Abs. 3: Neue Fassung des § 3 Abs. 3, die die Rechtsstellung von Wehrpflichtigen auf Grund freiwilliger Verpflichtung regelt.
- § 3 Abs. 4: Neue Fassung des § 3 Abs. 4, die die Zuziehung von Angehörigen der Reserve zu dienstlichen Veranstaltungen regelt.
- § 5 Abs. 1: Neue Fassung des § 5 Abs. 1, die die Leistung des Grundwehrdienstes regelt.
- § 5 Abs. 2: Neue Fassung des § 5 Abs. 2, die die Heranziehung von Wehrpflichtigen in zeitlich getrennten Abschnitten regelt.
- § 5 Abs. 3: Neue Fassung des § 5 Abs. 3, die die Nachdienstleistung von Zeiten der schuldhaften Abwesenheit oder Dienstverweigerung regelt.
- § 5a: Neue Fassung des § 5a, der die Verfügungsbereitschaft regelt.
- § 6: Neue Fassung des § 6, der die Wehrübungen regelt.
- § 7: Neue Fassung des § 7, der die Anrechnung von freiwillig geleistetem Wehrdienst regelt.
- § 8: Neue Fassung des § 8, der den Wehrdienst in fremden Streitkräften regelt.
- § 8a: Neue Fassung des § 8a, der die Tauglichkeitsgrade regelt.
- § 9: Neue Fassung des § 9, der die Wehrdienstunfähigkeit regelt.
- § 10: Neue Fassung des § 10, der den Ausschluss vom Wehrdienst regelt.
- § 11: Neue Fassung des § 11, der die Befreiung vom Wehrdienst regelt.
- § 12: Neue Fassung des § 12, der die Zurückstellung vom Wehrdienst regelt.
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

View File

@@ -25,3 +25,4 @@
- **1983-03-01** · BGBl. 1983 I S. 179 — Gesetz zur Änderung des Wehrrechts und des Zivildienstrechts
- **1983-03-04** · BGBl. 1983 I S. 203 — Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes (Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz - KDVNG)
- **1983-05-10** · BGBl. 1983 I S. 529 — Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
- **1986-06-20** · BGBl. 1986 I S. 873 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes

View File

@@ -1,58 +1,2 @@
# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 3: Änderung der Bestimmungen zur Wehrüberwachung
- § 24: Neufassung des § 24 mit neuen Bestimmungen zur Wehrüberwachung
- § 25: Neufassung des § 25 mit neuen Bestimmungen zur Kriegsdienstverweigerung
- § 26: Neufassung des § 26 mit neuen Bestimmungen zum Verfahren bei Kriegsdienstverweigerung
- § 27: Neufassung des § 27 mit neuen Bestimmungen zum waffenlosen Dienst
- § 28: Neufassung des § 28 mit neuen Bestimmungen zur Beendigung des Wehrdienstes
- § 29: Neufassung des § 29 mit neuen Bestimmungen zur Entlassung
- § 29a: Neufassung des § 29a mit neuen Bestimmungen zur Verlängerung des Wehrdienstes bei stationärer truppenärztlicher Behandlung
- § 30: Neufassung des § 30 mit neuen Bestimmungen zum Ausschluss aus der Bundeswehr und Verlust des Dienstgrades
- § 13: Neue Vorschriften zur Unabkömmlichstellung von Wehrpflichtigen
- § 13a: Neue Vorschriften zur Freistellung von Wehrpflichtigen für den Zivilschutz oder Katastrophenschutz
- § 13b: Neue Vorschriften zur Freistellung von Wehrpflichtigen für den Entwicklungsdienst
- § 14: Neue Vorschriften zur Organisation der Wehrersatzbehörden
- § 15: Neue Vorschriften zur Erfassung von Wehrpflichtigen
- § 16: Neue Vorschriften zum Zweck der Musterung
- § 17: Neue Vorschriften zur Durchführung der Musterung
- § 18: Neue Vorschriften zum Musterungsausschuss
- § 19: Neue Vorschriften zu Verfahrensgrundsätzen bei der Musterung
- § 20: Neue Vorschriften zu Zurückstellungsanträgen
- § 20a: Neue Vorschriften zur Eignungsprüfung
- § 21: Neue Vorschriften zur Einberufung
- § 22: Neue Vorschriften zu Verfahrensvorschriften
- § 23: Neue Vorschriften zur Heranziehung von gedienten Wehrpflichtigen
- § 30 Abs. 2: Neue Bestimmungen zum Verlust des Dienstgrades bei Straftaten
- § 31: Neue Bestimmungen zur Wiederaufnahme des Verfahrens bei Verlust des Dienstgrades
- § 32: Neue Bestimmungen zum Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten
- § 33: Neue Bestimmungen für das Vorverfahren, insbesondere Widerspruch gegen Musterungsbescheid und Musterungskammern
- § 34: Neue Bestimmungen für das gerichtliche Verfahren
- § 35: Neue Bestimmungen für die Anfechtungsklage
- § 36: Neue Bestimmungen für Angehörige der früheren Wehrmacht und Wehrpflichtige älterer Geburtsjahrgänge
- § 36a: Neue Bestimmungen zur Wehrüberwachung von Angehörigen der Reserve
- § 37: Neue Bestimmungen zum Verzicht auf einen Dienstgrad
- § 38: Neue Bestimmungen zur Wiedergutmachung für Verfolgte
- § 39: Neue Bestimmungen zur Verleihung eines höheren Dienstgrades
- § 40: Neue Bestimmungen zum Dienstgrad bei militärfachlicher Verwendung
- § 41: Neue Bestimmungen zur Wehrpflicht bei Zuzug
- § 42: Neue Bestimmungen für Polizeivollzugsbeamte
- § 42a: Neue Bestimmungen zur Grenzschutzdienstpflicht
- § 43: Neue Bestimmungen für Wehrpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs
- § 44: Neue Bestimmungen zur Zustellung, Vorführung und Zuführung
- § 3 Abs. 1: Neue Fassung des § 3 Abs. 1, der die Wehrpflichtigen in verschiedene Gruppen einteilt.
- § 3 Abs. 2: Neue Fassung des § 3 Abs. 2, die die Zugehörigkeit von Wehrpflichtigen zur Ersatzreserve oder Reserve regelt.
- § 3 Abs. 3: Neue Fassung des § 3 Abs. 3, die die Rechtsstellung von Wehrpflichtigen auf Grund freiwilliger Verpflichtung regelt.
- § 3 Abs. 4: Neue Fassung des § 3 Abs. 4, die die Zuziehung von Angehörigen der Reserve zu dienstlichen Veranstaltungen regelt.
- § 5 Abs. 1: Neue Fassung des § 5 Abs. 1, die die Leistung des Grundwehrdienstes regelt.
- § 5 Abs. 2: Neue Fassung des § 5 Abs. 2, die die Heranziehung von Wehrpflichtigen in zeitlich getrennten Abschnitten regelt.
- § 5 Abs. 3: Neue Fassung des § 5 Abs. 3, die die Nachdienstleistung von Zeiten der schuldhaften Abwesenheit oder Dienstverweigerung regelt.
- § 5a: Neue Fassung des § 5a, der die Verfügungsbereitschaft regelt.
- § 6: Neue Fassung des § 6, der die Wehrübungen regelt.
- § 7: Neue Fassung des § 7, der die Anrechnung von freiwillig geleistetem Wehrdienst regelt.
- § 8: Neue Fassung des § 8, der den Wehrdienst in fremden Streitkräften regelt.
- § 8a: Neue Fassung des § 8a, der die Tauglichkeitsgrade regelt.
- § 9: Neue Fassung des § 9, der die Wehrdienstunfähigkeit regelt.
- § 10: Neue Fassung des § 10, der den Ausschluss vom Wehrdienst regelt.
- § 11: Neue Fassung des § 11, der die Befreiung vom Wehrdienst regelt.
- § 12: Neue Fassung des § 12, der die Zurückstellung vom Wehrdienst regelt.

View File

@@ -1,16 +1,41 @@
# WPG — 1986-02-21
# WPG — 1986-06-20
- **Titel:** Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 280
- **Inkrafttreten:** 1986-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/8#page=16
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Vergabe von Bauspardarlehen für rückkehrende Ausländer, die in ihren Heimatstaat zurückkehren und dort wohnungswirtschaftliche Maßnahmen durchführen. Es enthält auch Bestimmungen zur Rückkehrverpflichtung und zur Rückzahlung des Darlehens.
- **Titel:** Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1986 I S. 873
- **Inkrafttreten:** 1986-07-01 (ganzes Gesetz, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt); 1989-06-01 (Artikel 3, mit Ausnahme des Absatzes 1 Nr. 4)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1986/26#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Wehrpflichtgesetz und das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, insbesondere zur Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes und zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 2 Satz 4 Nr. 5: Neue Regelung für Bausparer, die den Geltungsbereich verlassen haben
- § 10 Abs. 4: Neue Regelung für Bausparer, die das Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer in Anspruch nehmen
- § 3 Abs. 2: Hinzufügung eines Halbsatzes, der § 12 Abs. 6 entsprechend anwendbar macht.
- § 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, insbesondere Erweiterung der Altersgrenze für den Grundwehrdienst und Hinzufügung von Sonderfällen.
- § 5 Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, um die Dauer des Grundwehrdienstes ab dem 1. Juni 1989 zu 18 Monaten zu erhöhen.
- § 6 Abs. 3: Hinzufügung eines Satzes, der die Anwendung von § 6 Abs. 1 bei unvollständig geleistetem Grundwehrdienst regelt.
- § 8 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'oder der von ihm beauftragten Stelle'.
- § 8 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes 3.
- § 8 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4, die Befugnisse des Bundesministers der Verteidigung und die Antragsstellung beim Kreiswehrersatzamt regeln.
- § 11 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, um Heimkehrer nach dem 1. Juli 1953 und vor dem 1. Juli 1986 zu berücksichtigen.
- § 12 Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, um die Rückstellung des Wehrpflichtigen vor der Altersgrenze zu regeln.
- § 13 a Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres' und 'ehrenamtlichen'.
- § 13 a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um die Erlöschen der Pflicht zum Grundwehrdienst nach zehn Jahren Zivilschutz oder Katastrophenschutz zu regeln.
- § 13 b Abs. 1: Ersetzung der Worte 'dreißigsten' durch 'neunundzwanzigsten' und 'zweijährigen' durch 'zweieinhalbjährigen'.
- § 13 b Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, um die Erlöschen der Pflicht zum Grundwehrdienst nach zweieinhalb Jahren Entwicklungsdienst zu regeln.
- § 13 b Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Anwendung der Absätze 1 und 3 auf Wehrpflichtige vor dem 1. Juni 1989 regelt.
- § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1: Ersetzung der Anführung '§ 5 Abs. 1 Satz 3' durch '§ 5 Abs. 1 Satz 5'.
- § 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, um die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung und Vorlage von Wehrdokumenten zu regeln.
- § 29 Abs. 1 Nr. 7: Streichung der Worte 'auf seinen Antrag zum waffenlosen Dienst herangezogen oder'.
- § 30 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der den Verlust des Dienstgrades bei Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer regelt.
- § 41: Streichung der Absatzbezeichnung '(1)' und Aufhebung des Absatzes 2.
- § 42 Abs. 1: Streichung der Sätze 2 bis 4.
- § 42 a Satz 2: Streichung des Strichpunkts und der Worte '§ 42 ist nicht anzuwenden'.
- § 43 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes 3, der die Anwendung von Satz 2 auf Wehrpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs regelt.
- § 43 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Anführung '§ 24 Abs. 6 Nr. 3' durch '§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3'.
- § 44 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1: Ersetzung der Anführung '§ 24 Abs. 6 Nr. 3' durch '§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3'.
- § 48 Abs. 1: Hinzufügung der Nummer 1, die die Gemusterung und Einberufung von Wehrpflichtigen regelt.
- § 48 Abs. 2: Neufassung des Einleitungssatzes, um die Anwendung von Absatz 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 2 bis 5 zu regeln.
- § 48 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Anführung '§ 24 Abs. 6 Nr. 1' durch '§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1'.
## Wortlaut

View File

@@ -38,3 +38,4 @@
- **1983-11-30** · BGBl. 1983 I S. 1377 — Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern
- **1985-07-16** · BGBl. 1985 I S. 1276 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (AFWoÄndG)
- **1986-02-21** · BGBl. 1986 I S. 280 — Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer
- **1986-06-20** · BGBl. 1986 I S. 873 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes

View File

@@ -1,4 +1,29 @@
# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 2 Satz 4 Nr. 5: Neue Regelung für Bausparer, die den Geltungsbereich verlassen haben
- § 10 Abs. 4: Neue Regelung für Bausparer, die das Gesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer in Anspruch nehmen
- § 3 Abs. 2: Hinzufügung eines Halbsatzes, der § 12 Abs. 6 entsprechend anwendbar macht.
- § 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, insbesondere Erweiterung der Altersgrenze für den Grundwehrdienst und Hinzufügung von Sonderfällen.
- § 5 Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, um die Dauer des Grundwehrdienstes ab dem 1. Juni 1989 zu 18 Monaten zu erhöhen.
- § 6 Abs. 3: Hinzufügung eines Satzes, der die Anwendung von § 6 Abs. 1 bei unvollständig geleistetem Grundwehrdienst regelt.
- § 8 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'oder der von ihm beauftragten Stelle'.
- § 8 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes 3.
- § 8 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4, die Befugnisse des Bundesministers der Verteidigung und die Antragsstellung beim Kreiswehrersatzamt regeln.
- § 11 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, um Heimkehrer nach dem 1. Juli 1953 und vor dem 1. Juli 1986 zu berücksichtigen.
- § 12 Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, um die Rückstellung des Wehrpflichtigen vor der Altersgrenze zu regeln.
- § 13 a Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres' und 'ehrenamtlichen'.
- § 13 a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um die Erlöschen der Pflicht zum Grundwehrdienst nach zehn Jahren Zivilschutz oder Katastrophenschutz zu regeln.
- § 13 b Abs. 1: Ersetzung der Worte 'dreißigsten' durch 'neunundzwanzigsten' und 'zweijährigen' durch 'zweieinhalbjährigen'.
- § 13 b Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, um die Erlöschen der Pflicht zum Grundwehrdienst nach zweieinhalb Jahren Entwicklungsdienst zu regeln.
- § 13 b Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Anwendung der Absätze 1 und 3 auf Wehrpflichtige vor dem 1. Juni 1989 regelt.
- § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1: Ersetzung der Anführung '§ 5 Abs. 1 Satz 3' durch '§ 5 Abs. 1 Satz 5'.
- § 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, um die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung und Vorlage von Wehrdokumenten zu regeln.
- § 29 Abs. 1 Nr. 7: Streichung der Worte 'auf seinen Antrag zum waffenlosen Dienst herangezogen oder'.
- § 30 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der den Verlust des Dienstgrades bei Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer regelt.
- § 41: Streichung der Absatzbezeichnung '(1)' und Aufhebung des Absatzes 2.
- § 42 Abs. 1: Streichung der Sätze 2 bis 4.
- § 42 a Satz 2: Streichung des Strichpunkts und der Worte '§ 42 ist nicht anzuwenden'.
- § 43 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes 3, der die Anwendung von Satz 2 auf Wehrpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs regelt.
- § 43 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Anführung '§ 24 Abs. 6 Nr. 3' durch '§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3'.
- § 44 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1: Ersetzung der Anführung '§ 24 Abs. 6 Nr. 3' durch '§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3'.
- § 48 Abs. 1: Hinzufügung der Nummer 1, die die Gemusterung und Einberufung von Wehrpflichtigen regelt.
- § 48 Abs. 2: Neufassung des Einleitungssatzes, um die Anwendung von Absatz 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 2 bis 5 zu regeln.
- § 48 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Anführung '§ 24 Abs. 6 Nr. 1' durch '§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-01-16 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 11 Abs. 2 Nr. 1 des Wehrpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1972)
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 229
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 11 Abs. 2 Nr. 1: ist mit dem Grundgesetz insoweit vereinbar, als er Wehrpflichtige, deren sämtliche Brüder an den Folgen einer Schadensentstehung im Sinne des § 81 des Soldatenversorgungsgesetzes verstorben sind, nicht in den begünstigten Personenkreis einbezieht.
§ 11 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, um Heimkehrer nach dem 1. Juli 1953 und vor dem 1. Juli 1986 zu berücksichtigen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-05-29 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 581
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 12 Abs. 3 Satz 2: Änderungen an der Einberufung
§ 12 Abs. 6 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, um die Rückstellung des Wehrpflichtigen vor der Altersgrenze zu regeln.

View File

@@ -1,7 +1,15 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-07-02 — Gesetz zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1701
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 13 b: Mehrere Änderungen in verschiedenen Absätzen
§ 13 a Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Worte 'vor Vollendung des zweiundzwanzigsten Lebensjahres' und 'ehrenamtlichen'.
§ 13 a Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, um die Erlöschen der Pflicht zum Grundwehrdienst nach zehn Jahren Zivilschutz oder Katastrophenschutz zu regeln.
§ 13 b Abs. 1: Ersetzung der Worte 'dreißigsten' durch 'neunundzwanzigsten' und 'zweijährigen' durch 'zweieinhalbjährigen'.
§ 13 b Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, um die Erlöschen der Pflicht zum Grundwehrdienst nach zweieinhalb Jahren Entwicklungsdienst zu regeln.
§ 13 b Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5, der die Anwendung der Absätze 1 und 3 auf Wehrpflichtige vor dem 1. Juni 1989 regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-03 — Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1321
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 18 Abs. 1 Satz 2: Neufassung der Entscheidungskompetenz für vorzeitige Heranziehung zum Grundwehrdienst.
§ 18 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1: Ersetzung der Anführung '§ 5 Abs. 1 Satz 3' durch '§ 5 Abs. 1 Satz 5'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-05-29 Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 581
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 24 Abs. 6: Einführung neuer Voraussetzungen
§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, um die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung und Vorlage von Wehrdokumenten zu regeln.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-12-11 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Offizieren der Reserve bis zum Dienstgrad eines Hauptmanns, der Offizieranwärter, der Unteroffiziere und der Mannschaften
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 3001
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 29 Abs. 1 Nr. 5: Befugnis zur Entlassung von Soldaten, deren Einberufungsbescheid aufgehoben wird
§ 29 Abs. 1 Nr. 7: Streichung der Worte 'auf seinen Antrag zum waffenlosen Dienst herangezogen oder'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-08-31 — Neufassung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 2105
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 3: Neufassung des § 3
§ 3 Abs. 2: Hinzufügung eines Halbsatzes, der § 12 Abs. 6 entsprechend anwendbar macht.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1967-07-29 Viertes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 797
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 30 Abs. 1 Satz 2: Hinzufügung eines Halbsatzes
§ 30 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 3, der den Verlust des Dienstgrades bei Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-31 — Drittes Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 162
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 41 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Wehrpflicht von Wehrpflichtigen, die ihren ständigen Aufenthalt verlegt haben, regelt.
§ 41: Streichung der Absatzbezeichnung '(1)' und Aufhebung des Absatzes 2.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-11-15 — Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2021
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 42: Neue Vorschriften für die Heranziehung von Wehrpflichtigen, die im Vollzugsdienst der Polizei mindestens einen Monat Dienst geleistet haben.
§ 42 Abs. 1: Streichung der Sätze 2 bis 4.
§ 42 a Satz 2: Streichung des Strichpunkts und der Worte '§ 42 ist nicht anzuwenden'.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-11-15 — Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2021
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 43: Neue Vorschriften für Wehrpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes.
§ 43 Abs. 1: Hinzufügung eines Satzes 3, der die Anwendung von Satz 2 auf Wehrpflichtige außerhalb des Geltungsbereichs regelt.
§ 43 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Anführung '§ 24 Abs. 6 Nr. 3' durch '§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-11-15 — Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2021
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 44: Neue Vorschriften für Zustellung, Vorführung und Zuführung.
§ 44 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1: Ersetzung der Anführung '§ 24 Abs. 6 Nr. 3' durch '§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 3'.

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1977-11-15 — Neufassung des Wehrpflichtgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1977 I S. 2021
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 48: Neue Vorschriften für den Bereitschafts- und Verteidigungsfall.
§ 48 Abs. 1: Hinzufügung der Nummer 1, die die Gemusterung und Einberufung von Wehrpflichtigen regelt.
§ 48 Abs. 2: Neufassung des Einleitungssatzes, um die Anwendung von Absatz 1 Nr. 1 Satz 2, Nr. 2 bis 5 zu regeln.
§ 48 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Anführung '§ 24 Abs. 6 Nr. 1' durch '§ 24 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1'.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1976-07-02 — Gesetz zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 1701
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 5 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
§ 5 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, insbesondere Erweiterung der Altersgrenze für den Grundwehrdienst und Hinzufügung von Sonderfällen.
§ 5 Abs. 1 Satz 4: Neufassung des Satzes 4, um die Dauer des Grundwehrdienstes ab dem 1. Juni 1989 zu 18 Monaten zu erhöhen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-08-31 — Neufassung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 2105
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 6: Neufassung des § 6
§ 6 Abs. 3: Hinzufügung eines Satzes, der die Anwendung von § 6 Abs. 1 bei unvollständig geleistetem Grundwehrdienst regelt.

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-08-31 — Neufassung des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 2105
> Station: 1986-06-20 — Gesetz zur Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 873
§ 8: Neufassung des § 8
§ 8 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'oder der von ihm beauftragten Stelle'.
§ 8 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes 3.
§ 8 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4, die Befugnisse des Bundesministers der Verteidigung und die Antragsstellung beim Kreiswehrersatzamt regeln.