BGBl. 2009 I S. 1688 · Änderung · Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz – FlErwÄndG)

Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
Inkrafttreten: 2009-07-11
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2009-07-10

BGBl-Id: bgbl1-2009-39-2
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# AUSGLLEISTG — 2004-07-23
# AUSGLLEISTG — 2009-07-10
- **Titel:** Neufassung des Ausgleichsleistungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 1665
- **Inkrafttreten:** 2004-07-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/37#page=9
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Ausgleichsleistungsgesetzes fest, die verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt, die seit dem 17. Dezember 2003 in Kraft getreten sind.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1688
- **Inkrafttreten:** 2009-07-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung, insbesondere bezüglich der Pachtverträge ab dem 1. Januar 2007 und der Begrenzung des Eigentumsanteils.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 3 Abs. 1: Zusätzliche Sätze zur Begrenzung des Erwerbsanspruchs eingefügt.
- § 3 Abs. 4: Absatz 4 aufgehoben.
- § 3 Abs. 6: Zusätzlicher Satz zur Anwendung von Satz 1 eingefügt.
- § 3 Abs. 8: Teilweise Streichungen und Neufassungen in Absatz 8 vorgenommen.
- § 3 Abs. 9: Zusätzlicher Satz zur Begrenzung des Eigentumsanteils eingefügt.
- § 3 Abs. 10: Ersetzungen und Neufassungen in Absatz 10 vorgenommen.
- § 3 Abs. 12: Ersetzungen in Absatz 12 vorgenommen.
- § 3 Abs. 13: Zusätzlicher Satz zur Übernahme von Vermessungskosten eingefügt.
- § 3 Abs. 14: Absatz 14 aufgehoben.
- § 3 Abs. 15: Neufassung von Absatz 15, der nun Absatz 14 ist.
- § 3a: Neuer Abschnitt § 3b zur Rechtsnachfolge eingefügt.
- § 4: Streichungen und Neufassungen in § 4 vorgenommen.
- § 7: Neuer Abschnitt § 7 mit Übergangs- und Schlussbestimmungen eingefügt.
## Wortlaut

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- **2000-09-21** · BGBl. 2000 I S. 1382 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
- **2003-12-16** · BGBl. 2003 I S. 2471 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften (Entschädigungsrechtsänderungsgesetz - EntschRÄndG)
- **2004-07-23** · BGBl. 2004 I S. 1665 — Neufassung des Ausgleichsleistungsgesetzes
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1688 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 1: Zusätzliche Sätze zur Begrenzung des Erwerbsanspruchs eingefügt.
- § 3 Abs. 4: Absatz 4 aufgehoben.
- § 3 Abs. 6: Zusätzlicher Satz zur Anwendung von Satz 1 eingefügt.
- § 3 Abs. 8: Teilweise Streichungen und Neufassungen in Absatz 8 vorgenommen.
- § 3 Abs. 9: Zusätzlicher Satz zur Begrenzung des Eigentumsanteils eingefügt.
- § 3 Abs. 10: Ersetzungen und Neufassungen in Absatz 10 vorgenommen.
- § 3 Abs. 12: Ersetzungen in Absatz 12 vorgenommen.
- § 3 Abs. 13: Zusätzlicher Satz zur Übernahme von Vermessungskosten eingefügt.
- § 3 Abs. 14: Absatz 14 aufgehoben.
- § 3 Abs. 15: Neufassung von Absatz 15, der nun Absatz 14 ist.
- § 3a: Neuer Abschnitt § 3b zur Rechtsnachfolge eingefügt.
- § 4: Streichungen und Neufassungen in § 4 vorgenommen.
- § 7: Neuer Abschnitt § 7 mit Übergangs- und Schlussbestimmungen eingefügt.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 3 Abs. 1: Streichung der Wörter 'am 1. Oktober 1996'.
§ 3 Abs. 1: Zusätzliche Sätze zur Begrenzung des Erwerbsanspruchs eingefügt.
§ 3 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' durch 'ortsansässig sind'.
§ 3 Abs. 4: Absatz 4 aufgehoben.
§ 3 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter '31. März 1994 (BGBl. I S. 736)' durch '22. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3224)' und 'bereits am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' durch 'ortsansässig sind'.
§ 3 Abs. 6: Zusätzlicher Satz zur Anwendung von Satz 1 eingefügt.
§ 3 Abs. 2 Satz 4: Ersetzung der Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' durch 'ortsansässig sind'.
§ 3 Abs. 8: Teilweise Streichungen und Neufassungen in Absatz 8 vorgenommen.
§ 3 Abs. 5 Satz 2: Neufassung des Satzes: 'Landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen können insgesamt bis zur Höhe der Ausgleichsleistung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Entscheidungsgesetzes erworben werden, landwirtschaftliche Flächen aber nur bis zur Höhe von 300 000 Ertragsmesszahlen.'
§ 3 Abs. 9: Zusätzlicher Satz zur Begrenzung des Eigentumsanteils eingefügt.
§ 3 Abs. 5 Satz 3: Streichung des Satzes.
§ 3 Abs. 10: Ersetzungen und Neufassungen in Absatz 10 vorgenommen.
§ 3 Abs. 6 Satz 1: Einfügung des Wortes 'langfristige' vor 'Pachtverträge'.
§ 3 Abs. 12: Ersetzungen in Absatz 12 vorgenommen.
§ 3 Abs. 7 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'vorbehaltlich des Satzes 2 das Dreifache des Einheitswertes der jeweiligen Fläche, der nach den Wertverhältnissen am 1. Januar 1935 festgestellt ist oder noch ermittelt wird (Einheitswert 1935)' durch 'der Verkehrswert, von dem ein Abschlag in Höhe von 35 vom Hundert vorgenommen wird'.
§ 3 Abs. 13: Zusätzlicher Satz zur Übernahme von Vermessungskosten eingefügt.
§ 3 Abs. 7 Satz 2: Neufassung des Satzes: 'Der Wertansatz für Flächen mit Gebäuden oder sonstigen aufstehenden baulichen Anlagen, einschließlich eines angemessenen Flächenumgriffs, ist der Verkehrswert.'
§ 3 Abs. 14: Absatz 14 aufgehoben.
§ 3 Abs. 7 Satz 3: Einfügung eines neuen Satzes: 'Für Kaufbewerber, deren Kaufantrag nach § 7 Flächenerwerbsverordnung in der am 30. Dezember 1995 geltenden Fassung (BGBl. I S. 2072) wegen Nichterfüllung der Ortsansässigkeit am 3. Oktober 1990 gemäß Absatz 2 in der am 1. Dezember 1994 geltenden Fassung (BGBl. I S. 2624, 2628) abgelehnt wurde, wird der Wertansatz für landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten im Sinne der Verordnung 950/97 EG (ABl. EG Nr. L 142 S. 1) nach Satz 1 in derselben Fassung bemessen.'
§ 3 Abs. 7 Satz 4: Neufassung des Satzes: 'Für Waldflächen mit einem Anteil hiebsreifer Bestände von weniger als zehn vom Hundert ist der Wertansatz auf der Grundlage des dreifachen Ersatzeinheitswertes zum Einheitswert 1935 nach §§ 1 bis 7 der Zehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes vom 15. April 1958 (Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 622-1-DV10) unter Beachtung des gegenwärtigen Waldbestandes zu ermitteln.'
§ 3 Abs. 7 Satz 5: Einfügung eines neuen Satzes: 'Für Waldflächen bis zehn Hektar können entsprechend § 8 Abs. 1 dieser Verordnung Pauschhektarsätze gebildet werden. Diese sind mit den Flächenrichtzahlen der Anlage 3 dieser Verordnung zu multiplizieren.'
§ 3 Abs. 7 Satz 6: Einfügung eines neuen Satzes: 'Für Waldflächen bis zehn Hektar können entsprechend § 8 Abs. 1 dieser Verordnung Pauschhektarsätze gebildet werden. Diese sind mit den Flächenrichtzahlen der Anlage 3 dieser Verordnung zu multiplizieren.'
§ 3 Abs. 7 Satz 7: Ersetzung des Wortes 'Verkehrswert' durch 'nach Nr. 6.5 der Waldwertermittlungsrichtlinien vom 25. Februar 1991 (BAnz. Nr. 100a vom 5. Juni 1991) ermittelte Abtriebswert zuzüglich des örtlichen Waldbodenverkehrswertes'.
§ 3 Abs. 8 Satz 1: Neufassung des Satzes: 'Natürliche Personen, die a) ihren ursprünglichen, im Beitrittsgebiet gelegenen forstwirtschaftlichen Betrieb wieder einrichten und ortsansässig sind oder im Zusammenhang mit der Wiedereinrichtung ortsansässig werden oder b) einen forstwirtschaftlichen Betrieb neu einrichten und ortsansässig sind oder im Zusammenhang mit der Neueinrichtung ortsansässig werden oder c) nach Absatz 5 Satz 1 zum Erwerb berechtigt sind und einen forstwirtschaftlichen Betrieb neu einrichten und diesen Betrieb allein oder als unbeschränkt haftender Gesellschafter in einer Personengesellschaft selbst bewirtschaften, können ehemals volkseigene, von der Treuhandanstalt zu privatisierende Waldflächen bis zu 1000 Hektar erwerben, wenn sie keine landwirtschaftlichen Flächen nach den Absätzen 1 bis 7 erwerben.'
§ 3 Abs. 12 bis 15: Einfügung neuer Absätze 12 bis 15.
§ 3 Abs. 15: Neufassung von Absatz 15, der nun Absatz 14 ist.

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# § 3a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 3a: Einfügung eines neuen § 3a: 'Besondere Vorschriften für Altkaufverträge'.
§ 3a: Neuer Abschnitt § 3b zur Rechtsnachfolge eingefügt.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 4 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes: 'In der Verordnung kann auch bestimmt werden 1. das Verfahren zur Ermittlung der Verkehrswerte nach § 3 Abs. 7 Satz 1, Satz 2, Satz 6 und § 3a Abs. 2, 2. dass Rückabwicklung verlangt werden kann, wenn sich die Zusammensetzung der Gesellschafter einer juristischen Person nach dem begünstigten Erwerb von Flächen in der Weise verändert, dass 25 vom Hundert oder mehr der Anteilswerte von nicht ortsansässigen Personen oder Berechtigten nach § 1 gehalten werden, 3. dass bei Nutzungsänderung oder Betriebsaufgabe die Rückabwicklung verlangt werden kann, 4. dass jährliche Mitteilungspflichten über etwaige Betriebsaufgaben, Nutzungsänderungen oder Gesellschafter festgelegt werden oder sonstige Maßnahmen zur Verhinderung von missbräuchlicher Inanspruchnahme ergriffen werden, 5. dass aus agrarstrukturellen Gründen oder in Härtefällen von einer Rückabwicklung abgesehen werden kann.'
§ 4: Streichungen und Neufassungen in § 4 vorgenommen.

7
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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 7: Neuer Abschnitt § 7 mit Übergangs- und Schlussbestimmungen eingefügt.

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# FLERWV — 2000-09-21
# FLERWV — 2009-07-10
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2000 I S. 1382
- **Inkrafttreten:** 2000-09-22
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2000/43#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt verschiedene vermögensrechtliche und andere Vorschriften, insbesondere das Vermögensgesetz und das Entschädigungsgesetz.
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1688
- **Inkrafttreten:** 2009-07-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung, insbesondere bezüglich der Pachtverträge ab dem 1. Januar 2007 und der Begrenzung des Eigentumsanteils.
## Betroffene Stellen
- Teile der Flächenerwerbsverordnung, die auf Artikel 4 beruhen: Diese Teile können auf Grund der Ermächtigung des Ausgleichsleistungsgesetzes durch Rechtsverordnung geändert werden.
- § 1 Abs. 3 Satz 1: Satz 1 von Absatz 3 in § 1 wird gestrichen
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'ein spätestens am 1. Oktober 1996 wirksam gewordener,' werden ersetzt durch 'zum Zeitpunkt des Kaufvertrages ein'
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Wörter 'sowie dies nicht bereits gegeben ist, ihren Hauptwohnsitz oder Betriebswohnsitz bis spätestens' werden hinzugefügt
- § 2 Abs. 5 Satz 1: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'zum Zeitpunkt des Kaufantrages'
- § 2 Abs. 5 Satz 3: Satz 3 von Absatz 5 in § 2 wird gestrichen
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2 von Absatz 1 in § 4
- § 4 Abs. 2: Neuer Wortlaut für Absatz 2 in § 4
- § 4 Abs. 3: Wörter 'land- und forstwirtschaftliche Flächen' werden ersetzt durch 'land- und forstwirtschaftliches Vermögen'
- § 5 Abs. 1: Neuer Wortlaut für Absatz 1 in § 5
- § 5 Abs. 2: Absatz 2 in § 5 wird gestrichen
- § 5 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird neuer Absatz 2
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Wörter ', ausgenommen Weihnachtsbaumkulturen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1,' werden gestrichen
- § 6 Abs. 1 Satz 2: Wort 'Waldzustand' wird ersetzt durch 'Waldbestand'
- § 6 Abs. 1 Satz 7: Angabe 'Absatz 4 bis 6' wird ersetzt durch 'Absatz 3 bis 5'
- § 6 Abs. 3: Absatz 3 in § 6 wird gestrichen
- § 6 Abs. 5: Angabe 'Absatz 4' wird ersetzt durch 'Absatz 3'
- § 6 Abs. 4 bis 6: Bisherige Absätze 4 bis 6 werden neue Absätze 3 bis 5
- § 6 Abs. 6 Satz 1: Wörter 'im Einzelfall' werden gestrichen
- § 6 Abs. 7: Bisheriger Absatz 7 wird neuer Absatz 6
- § 8 Satz 1: Datum '31. März 2000' wird ersetzt durch '31. August 2001'
- § 8 Satz 2: Neuer Satz 2 wird hinzugefügt
- § 10 Abs. 1 Satz 4: Wörter 'die vierte der Mitteilung folgende Woche' werden ersetzt durch 'einen Monat'
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa: Wörter 'am 3. Oktober 1990' werden gestrichen
- § 12 Abs. 2 Buchstabe c: Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' werden ersetzt durch 'ortsansässig sind'
- § 12 Abs. 4 Satz 1: Angabe 'Satz 3 bis 5' wird ersetzt durch 'Satz 4 bis 6'
- § 12 Abs. 8 Satz 2: Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' werden ersetzt durch 'ortsansässig sind'
- § 13 Abs. 1: Neuer Wortlaut für Absatz 1 in § 13
- § 13 Abs. 8: Neuer Absatz 8 wird hinzugefügt
- § 14 Abs. 1: Neuer Absatz 1 wird hinzugefügt
- § 14 Abs. 2: Bisheriger Satz 1 wird neuer Absatz 2
- Anlage 1 zu § 7 Nr. 3: Neuer Wortlaut für Anlage 1 zu § 7 Nr. 3
- Anlage 1 zu § 7 Nr. 8: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'bei Kaufantrag'
- Anlage 2 zu § 7 Nr. 6: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'bei Kaufantrag'
- Anlage 2 zu § 7 Nr. 8 Satz 1: Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' werden ersetzt durch 'ortsansässig sind'
- Anlage 3 zu § 7 Nr. 5: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'bei Kaufantrag'
- Anlage 3 zu § 7 Nr. 8: Neuer Wortlaut für Anlage 3 zu § 7 Nr. 8
- Anlage 5 zu § 7 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Anlage 5 zu § 7 Nr. 2
- Anlage 5 zu § 7 Nr. 10: Wörter 'Wie Nummern 3 und 5 bis 9' werden ersetzt durch 'Wie Nummern 2 bis 3 und 5 bis 9'
- Anlage 5 zu § 7 Nummer 11: Nummer 11 wird gestrichen
- Anlage 5 zu § 7 Nummer 12: Bisherige Nummer 12 wird neuer Nummer 11
- Überschrift: Das Komma wird durch das Wort 'und' ersetzt und die Wörter 'sowie den Beirat' gestrichen.
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Die Angabe '4,' wird gestrichen.
- § 1 Abs. 3: Das Komma und die Wörter 'bei Verheirateten der Lebensmittelpunkt der Familie' werden gestrichen.
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 2 Abs. 2: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitsverpflichtung regelt.
- § 4 Abs. 1 und 2: Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- § 4 Abs. 3: Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 1 und die Angabe 'Buchstabe c' wird gestrichen.
- § 4 Abs. 2: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2 und die Wörter 'Buchstabe a und c' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 3: Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3 und neu gefasst, um Vorrangregeln für Berechtigte zu definieren.
- § 4 Abs. 4: Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 4.
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Die Wörter 'oder im elektronischen Bundesanzeiger' werden eingefügt.
- § 5 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 wird durch zwei neue Sätze 4 und 5 ersetzt, die die Wertermittlung regeln.
- § 6 Abs. 3 bis 5: Die Absätze 3 bis 5 werden aufgehoben.
- § 6 Abs. 3: Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 3 und neu gefasst, um § 5 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
- § 7: Ein neuer Satz wird angefügt, der den Finanzierungsnachweis vor dem Abschluss des Kaufvertrages regelt.
- § 9 Abs. 2 Satz 1 und 3: Die Angabe 'Satz 8' wird durch 'Satz 7' ersetzt.
- § 9 Abs. 3 Sätze 3 und 4: Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst, um das Vertragsangebot zu regeln.
- § 10 Abs. 1: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Ablehnung von Erwerbsanträgen regelt.
- § 10 Abs. 3 und 4: Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- § 11 Satz 1: Satz 1 wird aufgehoben.
- § 11 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst, um die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts anzuwenden.
- § 11 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben.
- § 11: Ein neuer Satz wird angefügt, der die Kosten der notariellen Beurkundung regelt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb: Die Wörter 'oder der Käufer ohne wichtigen Grund von dem für die Verpachtung oder den Verkauf maßgeblichen Betriebskonzept erheblich abgewichen ist' werden gestrichen.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd: Die Wörter 'oder im Falle juristischer Personen den Betriebssitz' werden eingefügt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe b: Buchstabe b wird aufgehoben.
- § 12 Abs. 1 Buchstaben c und d: Buchstaben c und d werden zu Buchstaben b und c.
- § 12 Abs. 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12: Ein neuer Absatz 2a wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitszeit regelt.
- § 12 Abs. 4: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 5: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 7: Absatz 7 wird aufgehoben.
- § 12 Abs. 8 und 9: Die Absätze 8 und 9 werden zu Absätzen 7 und 8.
- § 12 Abs. 10: Absatz 10 wird zu Absatz 9 und die Angabe 'den §§ 994 bis 996' wird durch '§ 996' ersetzt.
- § 13 Abs. 1: Absatz 1 wird aufgehoben.
- § 13 Abs. 2 bis 8: Die Absätze 2 bis 8 werden zu Absätzen 1 bis 7.
- § 13 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder eine von ihr' werden durch 'eine von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger' ersetzt.
- § 13 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'seit ihrer Eintragung in das Grundbuch' werden durch 'nach Abschluss des Kaufvertrages' und die Angabe '20' durch '15' ersetzt.
- § 13 Abs. 4 Satz 1: Die Wörter 'die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder die von ihr' werden durch 'die von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger' ersetzt.
- § 14: § 14 wird neu gefasst, um die Bestimmung der Privatisierungsstelle zu regeln.
- Abschnitt 4: Abschnitt 4 wird aufgehoben.
- Abschnitt 5: Abschnitt 5 wird zu Abschnitt 4.
- § 17: § 17 wird zu § 15 und die Angaben 'Satz 8' und '5 Satz 2' werden durch 'Satz 7' und '3 Satz 1' ersetzt.
- § 18: § 18 wird zu § 16.
- Anlage 1 zu § 7: Eine neue Nummer 5a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 1 zu § 7: Die Nummern 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen.
- Anlage 2 zu § 7: Eine neue Nummer 3a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 2 zu § 7: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- Anlage 2 zu § 7: Die Nummern 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen.
- Anlage 3 zu § 7: Eine neue Nummer 2a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 3 zu § 7: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- Anlage 4 zu § 7: Eine neue Nummer 4a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 5 zu § 7: In der Überschrift werden die Wörter 'frühere Eigentümer' angefügt.
- Anlage 5 zu § 7: Die Zwischenüberschriften vor Nummer 1, nach Nummer 9 und nach Nummer 10 werden gestrichen.
- Anlage 5 zu § 7: Eine neue Nummer 4a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2000-09-21** · BGBl. 2000 I S. 1382 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1688 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)

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# Stellen dieser Station
- Teile der Flächenerwerbsverordnung, die auf Artikel 4 beruhen: Diese Teile können auf Grund der Ermächtigung des Ausgleichsleistungsgesetzes durch Rechtsverordnung geändert werden.
- § 1 Abs. 3 Satz 1: Satz 1 von Absatz 3 in § 1 wird gestrichen
- § 2 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'ein spätestens am 1. Oktober 1996 wirksam gewordener,' werden ersetzt durch 'zum Zeitpunkt des Kaufvertrages ein'
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Wörter 'sowie dies nicht bereits gegeben ist, ihren Hauptwohnsitz oder Betriebswohnsitz bis spätestens' werden hinzugefügt
- § 2 Abs. 5 Satz 1: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'zum Zeitpunkt des Kaufantrages'
- § 2 Abs. 5 Satz 3: Satz 3 von Absatz 5 in § 2 wird gestrichen
- § 4 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2 von Absatz 1 in § 4
- § 4 Abs. 2: Neuer Wortlaut für Absatz 2 in § 4
- § 4 Abs. 3: Wörter 'land- und forstwirtschaftliche Flächen' werden ersetzt durch 'land- und forstwirtschaftliches Vermögen'
- § 5 Abs. 1: Neuer Wortlaut für Absatz 1 in § 5
- § 5 Abs. 2: Absatz 2 in § 5 wird gestrichen
- § 5 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird neuer Absatz 2
- § 6 Abs. 1 Satz 1: Wörter ', ausgenommen Weihnachtsbaumkulturen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1,' werden gestrichen
- § 6 Abs. 1 Satz 2: Wort 'Waldzustand' wird ersetzt durch 'Waldbestand'
- § 6 Abs. 1 Satz 7: Angabe 'Absatz 4 bis 6' wird ersetzt durch 'Absatz 3 bis 5'
- § 6 Abs. 3: Absatz 3 in § 6 wird gestrichen
- § 6 Abs. 5: Angabe 'Absatz 4' wird ersetzt durch 'Absatz 3'
- § 6 Abs. 4 bis 6: Bisherige Absätze 4 bis 6 werden neue Absätze 3 bis 5
- § 6 Abs. 6 Satz 1: Wörter 'im Einzelfall' werden gestrichen
- § 6 Abs. 7: Bisheriger Absatz 7 wird neuer Absatz 6
- § 8 Satz 1: Datum '31. März 2000' wird ersetzt durch '31. August 2001'
- § 8 Satz 2: Neuer Satz 2 wird hinzugefügt
- § 10 Abs. 1 Satz 4: Wörter 'die vierte der Mitteilung folgende Woche' werden ersetzt durch 'einen Monat'
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa: Wörter 'am 3. Oktober 1990' werden gestrichen
- § 12 Abs. 2 Buchstabe c: Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' werden ersetzt durch 'ortsansässig sind'
- § 12 Abs. 4 Satz 1: Angabe 'Satz 3 bis 5' wird ersetzt durch 'Satz 4 bis 6'
- § 12 Abs. 8 Satz 2: Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' werden ersetzt durch 'ortsansässig sind'
- § 13 Abs. 1: Neuer Wortlaut für Absatz 1 in § 13
- § 13 Abs. 8: Neuer Absatz 8 wird hinzugefügt
- § 14 Abs. 1: Neuer Absatz 1 wird hinzugefügt
- § 14 Abs. 2: Bisheriger Satz 1 wird neuer Absatz 2
- Anlage 1 zu § 7 Nr. 3: Neuer Wortlaut für Anlage 1 zu § 7 Nr. 3
- Anlage 1 zu § 7 Nr. 8: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'bei Kaufantrag'
- Anlage 2 zu § 7 Nr. 6: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'bei Kaufantrag'
- Anlage 2 zu § 7 Nr. 8 Satz 1: Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' werden ersetzt durch 'ortsansässig sind'
- Anlage 3 zu § 7 Nr. 5: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'bei Kaufantrag'
- Anlage 3 zu § 7 Nr. 8: Neuer Wortlaut für Anlage 3 zu § 7 Nr. 8
- Anlage 5 zu § 7 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Anlage 5 zu § 7 Nr. 2
- Anlage 5 zu § 7 Nr. 10: Wörter 'Wie Nummern 3 und 5 bis 9' werden ersetzt durch 'Wie Nummern 2 bis 3 und 5 bis 9'
- Anlage 5 zu § 7 Nummer 11: Nummer 11 wird gestrichen
- Anlage 5 zu § 7 Nummer 12: Bisherige Nummer 12 wird neuer Nummer 11
- Überschrift: Das Komma wird durch das Wort 'und' ersetzt und die Wörter 'sowie den Beirat' gestrichen.
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Die Angabe '4,' wird gestrichen.
- § 1 Abs. 3: Das Komma und die Wörter 'bei Verheirateten der Lebensmittelpunkt der Familie' werden gestrichen.
- § 2 Abs. 2 Satz 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 2 Abs. 2: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitsverpflichtung regelt.
- § 4 Abs. 1 und 2: Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- § 4 Abs. 3: Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 1 und die Angabe 'Buchstabe c' wird gestrichen.
- § 4 Abs. 2: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2 und die Wörter 'Buchstabe a und c' werden gestrichen.
- § 4 Abs. 3: Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3 und neu gefasst, um Vorrangregeln für Berechtigte zu definieren.
- § 4 Abs. 4: Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 4.
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Die Wörter 'oder im elektronischen Bundesanzeiger' werden eingefügt.
- § 5 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 wird durch zwei neue Sätze 4 und 5 ersetzt, die die Wertermittlung regeln.
- § 6 Abs. 3 bis 5: Die Absätze 3 bis 5 werden aufgehoben.
- § 6 Abs. 3: Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 3 und neu gefasst, um § 5 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.
- § 7: Ein neuer Satz wird angefügt, der den Finanzierungsnachweis vor dem Abschluss des Kaufvertrages regelt.
- § 9 Abs. 2 Satz 1 und 3: Die Angabe 'Satz 8' wird durch 'Satz 7' ersetzt.
- § 9 Abs. 3 Sätze 3 und 4: Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- § 10 Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst, um das Vertragsangebot zu regeln.
- § 10 Abs. 1: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Ablehnung von Erwerbsanträgen regelt.
- § 10 Abs. 3 und 4: Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben.
- § 11 Satz 1: Satz 1 wird aufgehoben.
- § 11 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst, um die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts anzuwenden.
- § 11 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben.
- § 11: Ein neuer Satz wird angefügt, der die Kosten der notariellen Beurkundung regelt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb: Die Wörter 'oder der Käufer ohne wichtigen Grund von dem für die Verpachtung oder den Verkauf maßgeblichen Betriebskonzept erheblich abgewichen ist' werden gestrichen.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd: Die Wörter 'oder im Falle juristischer Personen den Betriebssitz' werden eingefügt.
- § 12 Abs. 1 Buchstabe b: Buchstabe b wird aufgehoben.
- § 12 Abs. 1 Buchstaben c und d: Buchstaben c und d werden zu Buchstaben b und c.
- § 12 Abs. 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12: Ein neuer Absatz 2a wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitszeit regelt.
- § 12 Abs. 4: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 5: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- § 12 Abs. 7: Absatz 7 wird aufgehoben.
- § 12 Abs. 8 und 9: Die Absätze 8 und 9 werden zu Absätzen 7 und 8.
- § 12 Abs. 10: Absatz 10 wird zu Absatz 9 und die Angabe 'den §§ 994 bis 996' wird durch '§ 996' ersetzt.
- § 13 Abs. 1: Absatz 1 wird aufgehoben.
- § 13 Abs. 2 bis 8: Die Absätze 2 bis 8 werden zu Absätzen 1 bis 7.
- § 13 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder eine von ihr' werden durch 'eine von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger' ersetzt.
- § 13 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'seit ihrer Eintragung in das Grundbuch' werden durch 'nach Abschluss des Kaufvertrages' und die Angabe '20' durch '15' ersetzt.
- § 13 Abs. 4 Satz 1: Die Wörter 'die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder die von ihr' werden durch 'die von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger' ersetzt.
- § 14: § 14 wird neu gefasst, um die Bestimmung der Privatisierungsstelle zu regeln.
- Abschnitt 4: Abschnitt 4 wird aufgehoben.
- Abschnitt 5: Abschnitt 5 wird zu Abschnitt 4.
- § 17: § 17 wird zu § 15 und die Angaben 'Satz 8' und '5 Satz 2' werden durch 'Satz 7' und '3 Satz 1' ersetzt.
- § 18: § 18 wird zu § 16.
- Anlage 1 zu § 7: Eine neue Nummer 5a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 1 zu § 7: Die Nummern 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen.
- Anlage 2 zu § 7: Eine neue Nummer 3a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 2 zu § 7: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- Anlage 2 zu § 7: Die Nummern 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen.
- Anlage 3 zu § 7: Eine neue Nummer 2a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 3 zu § 7: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
- Anlage 4 zu § 7: Eine neue Nummer 4a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
- Anlage 5 zu § 7: In der Überschrift werden die Wörter 'frühere Eigentümer' angefügt.
- Anlage 5 zu § 7: Die Zwischenüberschriften vor Nummer 1, nach Nummer 9 und nach Nummer 10 werden gestrichen.
- Anlage 5 zu § 7: Eine neue Nummer 4a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 1 Abs. 3 Satz 1: Satz 1 von Absatz 3 in § 1 wird gestrichen
§ 1 Abs. 2 Satz 1: Die Angabe '4,' wird gestrichen.
§ 1 Abs. 3: Das Komma und die Wörter 'bei Verheirateten der Lebensmittelpunkt der Familie' werden gestrichen.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 10 Abs. 1 Satz 4: Wörter 'die vierte der Mitteilung folgende Woche' werden ersetzt durch 'einen Monat'
§ 10 Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst, um das Vertragsangebot zu regeln.
§ 10 Abs. 1: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Ablehnung von Erwerbsanträgen regelt.
§ 10 Abs. 3 und 4: Die Absätze 3 und 4 werden aufgehoben.

13
flerwv/§11.md Normal file
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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 11 Satz 1: Satz 1 wird aufgehoben.
§ 11 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst, um die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts anzuwenden.
§ 11 Satz 3: Satz 3 wird aufgehoben.
§ 11: Ein neuer Satz wird angefügt, der die Kosten der notariellen Beurkundung regelt.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa: Wörter 'am 3. Oktober 1990' werden gestrichen
§ 12 Abs. 1 Buchstabe a: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
§ 12 Abs. 2 Buchstabe c: Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' werden ersetzt durch 'ortsansässig sind'
§ 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb: Die Wörter 'oder der Käufer ohne wichtigen Grund von dem für die Verpachtung oder den Verkauf maßgeblichen Betriebskonzept erheblich abgewichen ist' werden gestrichen.
§ 12 Abs. 4 Satz 1: Angabe 'Satz 3 bis 5' wird ersetzt durch 'Satz 4 bis 6'
§ 12 Abs. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd: Die Wörter 'oder im Falle juristischer Personen den Betriebssitz' werden eingefügt.
§ 12 Abs. 8 Satz 2: Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' werden ersetzt durch 'ortsansässig sind'
§ 12 Abs. 1 Buchstabe b: Buchstabe b wird aufgehoben.
§ 12 Abs. 1 Buchstaben c und d: Buchstaben c und d werden zu Buchstaben b und c.
§ 12 Abs. 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
§ 12: Ein neuer Absatz 2a wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitszeit regelt.
§ 12 Abs. 4: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
§ 12 Abs. 5: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
§ 12 Abs. 7: Absatz 7 wird aufgehoben.
§ 12 Abs. 8 und 9: Die Absätze 8 und 9 werden zu Absätzen 7 und 8.
§ 12 Abs. 10: Absatz 10 wird zu Absatz 9 und die Angabe 'den §§ 994 bis 996' wird durch '§ 996' ersetzt.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 13 Abs. 1: Neuer Wortlaut für Absatz 1 in § 13
§ 13 Abs. 1: Absatz 1 wird aufgehoben.
§ 13 Abs. 8: Neuer Absatz 8 wird hinzugefügt
§ 13 Abs. 2 bis 8: Die Absätze 2 bis 8 werden zu Absätzen 1 bis 7.
§ 13 Abs. 1 Satz 2: Die Wörter 'die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder eine von ihr' werden durch 'eine von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger' ersetzt.
§ 13 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'seit ihrer Eintragung in das Grundbuch' werden durch 'nach Abschluss des Kaufvertrages' und die Angabe '20' durch '15' ersetzt.
§ 13 Abs. 4 Satz 1: Die Wörter 'die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder die von ihr' werden durch 'die von der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben oder ihrem Rechtsnachfolger' ersetzt.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 14 Abs. 1: Neuer Absatz 1 wird hinzugefügt
§ 14 Abs. 2: Bisheriger Satz 1 wird neuer Absatz 2
§ 14: § 14 wird neu gefasst, um die Bestimmung der Privatisierungsstelle zu regeln.

7
flerwv/§17.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 17: § 17 wird zu § 15 und die Angaben 'Satz 8' und '5 Satz 2' werden durch 'Satz 7' und '3 Satz 1' ersetzt.

7
flerwv/§18.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 18: § 18 wird zu § 16.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 2 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'ein spätestens am 1. Oktober 1996 wirksam gewordener,' werden ersetzt durch 'zum Zeitpunkt des Kaufvertrages ein'
§ 2 Abs. 2 Satz 2: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
§ 2 Abs. 2 Satz 2: Wörter 'sowie dies nicht bereits gegeben ist, ihren Hauptwohnsitz oder Betriebswohnsitz bis spätestens' werden hinzugefügt
§ 2 Abs. 5 Satz 1: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'zum Zeitpunkt des Kaufantrages'
§ 2 Abs. 5 Satz 3: Satz 3 von Absatz 5 in § 2 wird gestrichen
§ 2 Abs. 2: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Anrechnung der Ortsansässigkeitsverpflichtung regelt.

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@@ -1,11 +1,15 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 4 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2 von Absatz 1 in § 4
§ 4 Abs. 1 und 2: Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben.
§ 4 Abs. 2: Neuer Wortlaut für Absatz 2 in § 4
§ 4 Abs. 3: Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 1 und die Angabe 'Buchstabe c' wird gestrichen.
§ 4 Abs. 3: Wörter 'land- und forstwirtschaftliche Flächen' werden ersetzt durch 'land- und forstwirtschaftliches Vermögen'
§ 4 Abs. 2: Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 2 und die Wörter 'Buchstabe a und c' werden gestrichen.
§ 4 Abs. 3: Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 3 und neu gefasst, um Vorrangregeln für Berechtigte zu definieren.
§ 4 Abs. 4: Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 4.

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@@ -1,11 +1,9 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 5 Abs. 1: Neuer Wortlaut für Absatz 1 in § 5
§ 5 Abs. 1 Satz 3: Die Wörter 'oder im elektronischen Bundesanzeiger' werden eingefügt.
§ 5 Abs. 2: Absatz 2 in § 5 wird gestrichen
§ 5 Abs. 3: Bisheriger Absatz 3 wird neuer Absatz 2
§ 5 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 wird durch zwei neue Sätze 4 und 5 ersetzt, die die Wertermittlung regeln.

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@@ -1,21 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 6 Abs. 1 Satz 1: Wörter ', ausgenommen Weihnachtsbaumkulturen im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 1,' werden gestrichen
§ 6 Abs. 3 bis 5: Die Absätze 3 bis 5 werden aufgehoben.
§ 6 Abs. 1 Satz 2: Wort 'Waldzustand' wird ersetzt durch 'Waldbestand'
§ 6 Abs. 1 Satz 7: Angabe 'Absatz 4 bis 6' wird ersetzt durch 'Absatz 3 bis 5'
§ 6 Abs. 3: Absatz 3 in § 6 wird gestrichen
§ 6 Abs. 5: Angabe 'Absatz 4' wird ersetzt durch 'Absatz 3'
§ 6 Abs. 4 bis 6: Bisherige Absätze 4 bis 6 werden neue Absätze 3 bis 5
§ 6 Abs. 6 Satz 1: Wörter 'im Einzelfall' werden gestrichen
§ 6 Abs. 7: Bisheriger Absatz 7 wird neuer Absatz 6
§ 6 Abs. 3: Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 3 und neu gefasst, um § 5 Abs. 2 entsprechend anzuwenden.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2000-09-21 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung vermögensrechtlicher und anderer Vorschriften (Vermögensrechtsergänzungsgesetz - VermRErgG)
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1382
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
Anlage 1 zu § 7 Nr. 3: Neuer Wortlaut für Anlage 1 zu § 7 Nr. 3
§ 7: Ein neuer Satz wird angefügt, der den Finanzierungsnachweis vor dem Abschluss des Kaufvertrages regelt.
Anlage 1 zu § 7 Nr. 8: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'bei Kaufantrag'
Anlage 1 zu § 7: Eine neue Nummer 5a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
Anlage 2 zu § 7 Nr. 6: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'bei Kaufantrag'
Anlage 1 zu § 7: Die Nummern 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen.
Anlage 2 zu § 7 Nr. 8 Satz 1: Wörter 'am 3. Oktober 1990 ortsansässig waren' werden ersetzt durch 'ortsansässig sind'
Anlage 2 zu § 7: Eine neue Nummer 3a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
Anlage 3 zu § 7 Nr. 5: Wörter 'am 1. Oktober 1996' werden ersetzt durch 'bei Kaufantrag'
Anlage 2 zu § 7: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
Anlage 3 zu § 7 Nr. 8: Neuer Wortlaut für Anlage 3 zu § 7 Nr. 8
Anlage 2 zu § 7: Die Nummern 10 bis 12 und die Überschriften dazu werden gestrichen.
Anlage 5 zu § 7 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Anlage 5 zu § 7 Nr. 2
Anlage 3 zu § 7: Eine neue Nummer 2a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
Anlage 5 zu § 7 Nr. 10: Wörter 'Wie Nummern 3 und 5 bis 9' werden ersetzt durch 'Wie Nummern 2 bis 3 und 5 bis 9'
Anlage 3 zu § 7: Die Angabe '20' wird durch '15' ersetzt.
Anlage 5 zu § 7 Nummer 11: Nummer 11 wird gestrichen
Anlage 4 zu § 7: Eine neue Nummer 4a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.
Anlage 5 zu § 7 Nummer 12: Bisherige Nummer 12 wird neuer Nummer 11
Anlage 5 zu § 7: In der Überschrift werden die Wörter 'frühere Eigentümer' angefügt.
Anlage 5 zu § 7: Die Zwischenüberschriften vor Nummer 1, nach Nummer 9 und nach Nummer 10 werden gestrichen.
Anlage 5 zu § 7: Eine neue Nummer 4a wird eingefügt, die den Finanzierungsnachweis einer Bank regelt.

9
flerwv/§9.md Normal file
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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 9 Abs. 2 Satz 1 und 3: Die Angabe 'Satz 8' wird durch 'Satz 7' ersetzt.
§ 9 Abs. 3 Sätze 3 und 4: Die Sätze 3 und 4 werden aufgehoben.

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flerwändg/FASSUNG.md Normal file
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# FLERWÄNDG — 2009-07-10
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1688
- **Inkrafttreten:** 2009-07-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung, insbesondere bezüglich der Pachtverträge ab dem 1. Januar 2007 und der Begrenzung des Eigentumsanteils.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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flerwändg/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
flerwändg/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1688 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)

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flerwändg/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station

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# VERKFLBERG — 2001-10-31
# VERKFLBERG — 2009-07-10
- **Titel:** Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz - GrundRBerG)
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2716
- **Inkrafttreten:** 2001-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/54#page=16
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Bereinigung der Rechtsverhältnisse an privaten Grundstücken in den neuen Bundesländern, die für öffentliche Zwecke genutzt wurden, und tritt am 1. Oktober 2001 in Kraft.
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1688
- **Inkrafttreten:** 2009-07-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung, insbesondere bezüglich der Pachtverträge ab dem 1. Januar 2007 und der Begrenzung des Eigentumsanteils.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 5 Abs. 2 Satz 3: Satz 3 von § 5 Abs. 2 wird gestrichen.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2001-10-31** · BGBl. 2001 I S. 2716 — Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz - GrundRBerG)
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1688 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)

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# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 2 Satz 3: Satz 3 von § 5 Abs. 2 wird gestrichen.

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verkflberg/§5.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-07-10 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 5 Abs. 2 Satz 3: Satz 3 von § 5 Abs. 2 wird gestrichen.

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# BGBl. 2009 I S. 1688
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1688
- **Verkündung:** 2009-07-10
- **Inkrafttreten:** 2009-07-11
- **Ausfertigung:** 2009-07-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=4
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VZOG, VERKFLBERG, FLERWÄNDG, VERMG, AUSGLLEISTG, FLERWV
## Kurz
Das Gesetz ändert Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung, insbesondere bezüglich der Pachtverträge ab dem 1. Januar 2007 und der Begrenzung des Eigentumsanteils.

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# VERMG — 2006-12-22
# VERMG — 2009-07-10
- **Titel:** Gesetz zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 3230
- **Inkrafttreten:** 2007-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/63#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz hebt die Unabhängige Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR auf und passt entsprechende Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1688
- **Inkrafttreten:** 2009-07-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung, insbesondere bezüglich der Pachtverträge ab dem 1. Januar 2007 und der Begrenzung des Eigentumsanteils.
## Betroffene Stellen
- § 29 Abs. 2: Wortlaut in Satz 1 geändert, Sätze 2 bis 4 gestrichen
- § 3 Abs. 4: Es werden zwei neue Sätze eingefügt, die die Übernahme der Verpflichtung zur Auszahlung des Erlöses oder zur Zahlung des Verkehrswertes durch Bundesbehörden regeln.
## Wortlaut

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- **2005-02-11** · BGBl. 2005 I S. 205 — Neufassung des Vermögensgesetzes
- **2006-04-24** · BGBl. 2006 I S. 866 — Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
- **2006-12-22** · BGBl. 2006 I S. 3230 — Gesetz zur Auflösung der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1688 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)

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# Stellen dieser Station
- § 29 Abs. 2: Wortlaut in Satz 1 geändert, Sätze 2 bis 4 gestrichen
- § 3 Abs. 4: Es werden zwei neue Sätze eingefügt, die die Übernahme der Verpflichtung zur Auszahlung des Erlöses oder zur Zahlung des Verkehrswertes durch Bundesbehörden regeln.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-02-11Neufassung des Vermögensgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 205
> Station: 2009-07-10Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 3 Abs. 1: Neue Regelungen zur Rückübertragung von Grundstücken, Gebäuden oder Unternehmen
§ 3 Abs. 1a: Neue Regelungen zur Rückübertragung von dinglichen Rechten an Grundstücken oder Gebäuden
§ 3 Abs. 2: Bestimmung des Berechtigten bei Mehrfachansprüchen
§ 3 Abs. 3: Verpflichtung des Verfügungsberechtigten zur Unterlassung von Rechtsgeschäften ohne Zustimmung des Berechtigten
§ 3 Abs. 4: Regelungen zur Versäumung der Anmeldefrist und weiteren Verfügbarmöglichkeiten
§ 3 Abs. 5: Pflicht des Verfügungsberechtigten zur Vergewisserung bei Verfügung
§ 3 Abs. 4: Es werden zwei neue Sätze eingefügt, die die Übernahme der Verpflichtung zur Auszahlung des Erlöses oder zur Zahlung des Verkehrswertes durch Bundesbehörden regeln.

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# VZOG — 2006-04-24
# VZOG — 2009-07-10
- **Titel:** Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 2006 I S. 866
- **Inkrafttreten:** 2006-04-25 (ganzes Gesetz, außer Artikel 20, 21, 58, 23 und 92 Nr. 2); 2008-04-24 (Artikel 20, 21 und 58); 2009-04-24 (Artikel 23); 2011-01-01 (Artikel 92 Nr. 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2006/18#page=22
- **Kurz:** Das Gesetz führt verschiedene Änderungen und Aufhebungen in Bundesgesetzen durch, insbesondere im Bereich des Vermögenszuordnungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch.
- **Titel:** Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2009 I S. 1688
- **Inkrafttreten:** 2009-07-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2009/39#page=4
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung, insbesondere bezüglich der Pachtverträge ab dem 1. Januar 2007 und der Begrenzung des Eigentumsanteils.
## Betroffene Stellen
- § 1c: Einführung eines neuen Paragraphen, der Regelungen zur Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen bei der Privatisierung von Treuhandunternehmen enthält.
- § 7 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Möglichkeit der Übertragung von Vermögenswerten auf bestimmte juristische Personen regelt.
## Wortlaut

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- **2003-12-18** · BGBl. 2003 I S. 2550 — Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögenszuordnungszuständigkeitsübertragungsverordnung - VZOZÜV)
- **2004-12-14** · BGBl. 2004 I S. 3235 — Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA-Errichtungsgesetz)
- **2006-04-24** · BGBl. 2006 I S. 866 — Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
- **2009-07-10** · BGBl. 2009 I S. 1688 — Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)

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# Stellen dieser Station
- § 1c: Einführung eines neuen Paragraphen, der Regelungen zur Rückabwicklung zuordnungswidriger Veräußerungen bei der Privatisierung von Treuhandunternehmen enthält.
- § 7 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Möglichkeit der Übertragung von Vermögenswerten auf bestimmte juristische Personen regelt.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-18Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögenszuordnungszuständigkeitsübertragungsverordnung - VZOZÜV)
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 2550
> Station: 2009-07-10Gesetz zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung (Flächenerwerbsänderungsgesetz FlErwÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 1688
§ 7 Abs. 6: Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
§ 7 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Möglichkeit der Übertragung von Vermögenswerten auf bestimmte juristische Personen regelt.