BGBl. 1996 I S. 1019 · Erlass · Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)

Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
Inkrafttreten: 1996-07-25
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1996-07-24

BGBl-Id: bgbl1-1996-36-7
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# AMBG — 1996-07-24
- **Titel:** Gesetz zur Feststellung des Bedarfs von Magnetschwebebahnen (Magnetschwebebahnbedarfsgesetz - MsbG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1018
- **Titel:** Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1019
- **Inkrafttreten:** 1996-07-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/36#page=14
- **Kurz:** Das Gesetz feststellt den Bedarf für den Bau einer Magnetschwebebahnstrecke von Berlin nach Hamburg über Schwerin und legt die Voraussetzungen für die Planfeststellung und die Finanzierung durch eine Vereinbarung zwischen Bund und privaten Projektträgern fest.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/36#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz regelt den Betrieb und die Sicherheit von Magnetschwebebahnen und überträgt Aufgaben an das Eisenbahn-Bundesamt.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 196 Abs. 1 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Einfügung von 'Magnetschwebebahnunternehmen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter: Einfügung von 'Magnetschwebebahn-' nach 'Eisenbahn-'
- § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter: Einfügung von 'Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen des Bundes'
- § 79 des Bundes-Seuchengesetzes: Einfügung von 'und der Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen des Bundes'
- Spalte 3 zu Abfallschlüssel 52101 der Anlage zur Abfallbestimmungs-Verordnung: Einfügung von 'und Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen'
- Spalte 4 zu Reststoffschlüssel 52101 der Anlage zur Reststoffbestimmungs-Verordnung: Einfügung von 'und Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen'
- § 1a des Gerätesicherheitsgesetzes: Einfügung einer neuen Nummer 1 für Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen
- § 25 Abs. 1a des Gaststättengesetzes: Neufassung des Absatzes 1a, um Magnetschwebebahnen einzubeziehen
- § 24 Abs. 1 Satz 2 des Atomgesetzes: Einfügung von 'sowie im Magnetschwebebahnverkehr' nach 'Schienen- und Schiffsverkehr der Eisenbahnen'
- § 15 Abs. 1 Satz 3 des Ausführundsgesetzes zum Verifikationsabkommen: Neufassung des Satzes 3, um Magnetschwebebahnen einzubeziehen
- § 8 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß: Einfügung von 'von Eisenbahnen und Magnetschwebebahnen' nach 'Personenbahnhöfen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Dampfkesselverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Druckbehälterverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Aufzugsverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Acetylenverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Getränkeschankanlagenverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 11 Abs. 2 des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes: Einfügung eines neuen Satzes zur Rechtsverordnungserlassung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
- § 43 Abs. 1 Nr. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Einfügung von 'Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen'
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1996-07-24** · BGBl. 1996 I S. 1018 — Gesetz zur Feststellung des Bedarfs von Magnetschwebebahnen (Magnetschwebebahnbedarfsgesetz - MsbG)
- **1996-07-24** · BGBl. 1996 I S. 1019 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)

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# Stellen dieser Station
- § 196 Abs. 1 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Einfügung von 'Magnetschwebebahnunternehmen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter: Einfügung von 'Magnetschwebebahn-' nach 'Eisenbahn-'
- § 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter: Einfügung von 'Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen des Bundes'
- § 79 des Bundes-Seuchengesetzes: Einfügung von 'und der Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen des Bundes'
- Spalte 3 zu Abfallschlüssel 52101 der Anlage zur Abfallbestimmungs-Verordnung: Einfügung von 'und Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen'
- Spalte 4 zu Reststoffschlüssel 52101 der Anlage zur Reststoffbestimmungs-Verordnung: Einfügung von 'und Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen'
- § 1a des Gerätesicherheitsgesetzes: Einfügung einer neuen Nummer 1 für Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen
- § 25 Abs. 1a des Gaststättengesetzes: Neufassung des Absatzes 1a, um Magnetschwebebahnen einzubeziehen
- § 24 Abs. 1 Satz 2 des Atomgesetzes: Einfügung von 'sowie im Magnetschwebebahnverkehr' nach 'Schienen- und Schiffsverkehr der Eisenbahnen'
- § 15 Abs. 1 Satz 3 des Ausführundsgesetzes zum Verifikationsabkommen: Neufassung des Satzes 3, um Magnetschwebebahnen einzubeziehen
- § 8 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß: Einfügung von 'von Eisenbahnen und Magnetschwebebahnen' nach 'Personenbahnhöfen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Dampfkesselverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Druckbehälterverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Aufzugsverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Acetylenverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 1 Abs. 3 Nr. 1 der Getränkeschankanlagenverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
- § 11 Abs. 2 des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes: Einfügung eines neuen Satzes zur Rechtsverordnungserlassung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung
- § 43 Abs. 1 Nr. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Einfügung von 'Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen'

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter: Einfügung von 'Magnetschwebebahn-' nach 'Eisenbahn-'
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Dampfkesselverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Druckbehälterverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Aufzugsverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung über elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Räumen: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Acetylenverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'
§ 1 Abs. 3 Nr. 1 der Getränkeschankanlagenverordnung: Einfügung von 'sowie der Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 11 Abs. 2 des Magnetschwebebahnplanungsgesetzes: Einfügung eines neuen Satzes zur Rechtsverordnungserlassung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 15 Abs. 1 Satz 3 des Ausführundsgesetzes zum Verifikationsabkommen: Neufassung des Satzes 3, um Magnetschwebebahnen einzubeziehen

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# § 196
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 196 Abs. 1 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs: Einfügung von 'Magnetschwebebahnunternehmen' nach 'Eisenbahnunternehmungen'

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# § 1a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 1a des Gerätesicherheitsgesetzes: Einfügung einer neuen Nummer 1 für Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 24 Abs. 1 Satz 2 des Atomgesetzes: Einfügung von 'sowie im Magnetschwebebahnverkehr' nach 'Schienen- und Schiffsverkehr der Eisenbahnen'

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 25 Abs. 1a des Gaststättengesetzes: Neufassung des Absatzes 1a, um Magnetschwebebahnen einzubeziehen

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# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 43 Abs. 1 Nr. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Einfügung von 'Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen'

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 5 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter: Einfügung von 'Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen des Bundes'

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# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 79 des Bundes-Seuchengesetzes: Einfügung von 'und der Magnetschwebebahnen' nach 'Eisenbahnen des Bundes'

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-07-24 — Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1019
§ 8 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluß: Einfügung von 'von Eisenbahnen und Magnetschwebebahnen' nach 'Personenbahnhöfen'

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# BGBl. 1996 I S. 1019
- **Titel:** Allgemeines Magnetschwebebahngesetz (AMbG)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1019
- **Verkündung:** 1996-07-24
- **Inkrafttreten:** 1996-07-25
- **Ausfertigung:** 1996-07-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/36#page=15
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AMBG
## Kurz
Das Gesetz regelt den Betrieb und die Sicherheit von Magnetschwebebahnen und überträgt Aufgaben an das Eisenbahn-Bundesamt.