BGBl. 1982 I S. 2038 · Verordnung · Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038 Inkrafttreten: 1983-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1982-12-30 BGBl-Id: bgbl1-1982-56-11
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afg-leistungsverordnung-1983/FASSUNG.md
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afg-leistungsverordnung-1983/FASSUNG.md
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# AFG-LEISTUNGSVERORDNUNG-1983 — 1982-12-30
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- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 2038
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- **Inkrafttreten:** 1983-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/56#page=34
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- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1983 fest.
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## Betroffene Stellen
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- Anhang 1: Neue Leistungssätze für Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a des Arbeitsförderungsgesetzes
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- Anhang 4: Neue Leistungssätze für Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld
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- Anhang 5: Neue Leistungssätze für Unterhaltsgeld nach Artikel 1 § 2 Nr. 3 des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes in Verbindung mit § 44 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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afg-leistungsverordnung-1983/HINWEIS.md
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afg-leistungsverordnung-1983/HINWEIS.md
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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3
afg-leistungsverordnung-1983/HISTORY.md
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afg-leistungsverordnung-1983/HISTORY.md
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# Verlauf
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- **1982-12-30** · BGBl. 1982 I S. 2038 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
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afg-leistungsverordnung-1983/STELLEN.md
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afg-leistungsverordnung-1983/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- Anhang 1: Neue Leistungssätze für Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a des Arbeitsförderungsgesetzes
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- Anhang 4: Neue Leistungssätze für Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld
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- Anhang 5: Neue Leistungssätze für Unterhaltsgeld nach Artikel 1 § 2 Nr. 3 des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes in Verbindung mit § 44 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung
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# AFG — 1982-11-09
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# AFG — 1982-12-30
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- **Titel:** Sozialgesetzbuch (SGB) - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 1450
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- **Inkrafttreten:** 1983-07-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 1982-01-01 (Artikel II § 14 Nr. 5 und 7); 1982-12-01 (Artikel II § 14 Nr. 3 und 6 und Artikel II § 16); 1983-01-01 (Artikel II § 3 Nr. 15, Artikel II § 5 Nr. 5, Artikel II § 6 Nr. 4 und Artikel II § 10 Nr. 3)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/41#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialrecht und ihre Beziehungen zu Dritten, einschließlich der Verrechnung von Ansprüchen und der Erteilung von Aufträgen.
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- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 2038
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- **Inkrafttreten:** 1983-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/56#page=34
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- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1983 fest.
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## Betroffene Stellen
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- § 38 Abs. 2: Absatz 2 von § 38 wird gestrichen
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- § 117 Abs. 4 Satz 2 und 3: Satz 2 und 3 von § 117 Abs. 4 werden gestrichen
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- § 160 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 160 Abs. 2 wird gestrichen
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- § 178 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von § 178 Abs. 3 wird gestrichen
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- § 230 Abs. 1 Nr. 7 a: Nummer 7 a von § 230 Abs. 1 wird gestrichen
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- § 23 Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'und der Antragsteller die Gewähr für ordnungsmäßige Ausführung des Auftrags bietet' werden gestrichen
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- § 230 Abs. 2: Die Zahl '7 a,' wird gestrichen
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- § 24 Abs. 1: Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt: '§ 91 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung.'
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- § 40 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von § 40 Abs. 3 erhält eine neue Fassung: '§ 140 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.'
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- § 59 e Abs. 4: Absatz 4 von § 59 e erhält eine neue Fassung: '(4) Soweit ein Anspruch des Behinderten auf Leistungen, um die das Übergangsgeld nach Absatz 3 Nr. 1 zu kürzen wäre, nicht erfüllt wird, geht der Anspruch des Behinderten insoweit mit Zahlung des Übergangsgeldes auf die Bundesanstalt über. Die §§ 104 und 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.'
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- § 71 Abs. 1: Das Wort 'erstatten' wird durch das Wort 'ersetzen' ersetzt
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- § 87: Die Zahl '121' wird durch die Zahlen '120, 127' ersetzt
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- § 105 a Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'so geht der Anspruch auf Übergangsgeld, soweit es zeitlich mit Arbeitslosengeld nach Absatz 1 zusammentrifft, bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes nach Absatz 1 auf die Bundesanstalt über' werden durch die Worte 'steht der Bundesanstalt ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu' ersetzt
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- § 117 Abs. 4 Satz 1: Nach dem Wort 'Leistungen' werden die Worte '(Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch)' eingefügt
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- § 127: § 127 erhält eine neue Fassung: 'Für den Übergang von Schadensersatzansprüchen gilt § 116 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.'
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- § 140 Abs. 1 Satz 3: Nach dem Wort 'Arbeitslosen' werden die Worte 'gegen jemanden, der kein Leistungsträger im Sinne von § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ist,' eingefügt
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- § 141 Satz 1: Nach dem Wort 'Gesetzes' werden die Worte 'oder des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch' eingefügt und die Worte 'auf den Bund übergehen' werden durch die Worte 'dem Bund zustehen' ersetzt
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- § 141 m Abs. 1: Nach dem Wort 'gehen' werden die Worte 'abweichend von § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bereits' eingefügt
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- § 153 Abs. 1: Nach Satz 1 wird ein neuer Satz eingefügt: 'Satz 1 gilt nicht, soweit das Arbeitsamt aus dem gleichen Grund einen Erstattungsanspruch nach den §§ 102 bis 105 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch hat.'
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- § 178 Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'Der Arbeitgeber und der beitragspflichtige Arbeitnehmer haben' werden durch die Worte 'Der beitragspflichtige Arbeitnehmer hat' ersetzt
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- § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
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- § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
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- § 1: Neue Leistungssätze für das Jahr 1983 für Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld
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- § 2: Besondere Regelungen für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen und Arbeitslose, deren Anspruch vor dem 1. Januar 1983 entstanden ist
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- § 3: Geltungsbereich der Verordnung auch im Land Berlin
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- § 4: Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1983
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## Wortlaut
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- **1982-04-30** · BGBl. 1982 I S. 546 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 104 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes)
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- **1982-04-30** · BGBl. 1982 I S. 546 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel III des niedersächsischen Gesetzes zur Neubildung der Gemeinden Bad Laer, Glandorf und Didderse sowie zur Umbenennung der Gemeinde Söhlde)
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- **1982-11-09** · BGBl. 1982 I S. 1450 — Sozialgesetzbuch (SGB) - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -
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- **1982-12-30** · BGBl. 1982 I S. 2038 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
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# Stellen dieser Station
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- § 38 Abs. 2: Absatz 2 von § 38 wird gestrichen
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- § 117 Abs. 4 Satz 2 und 3: Satz 2 und 3 von § 117 Abs. 4 werden gestrichen
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- § 160 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 160 Abs. 2 wird gestrichen
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- § 178 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von § 178 Abs. 3 wird gestrichen
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- § 230 Abs. 1 Nr. 7 a: Nummer 7 a von § 230 Abs. 1 wird gestrichen
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- § 23 Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'und der Antragsteller die Gewähr für ordnungsmäßige Ausführung des Auftrags bietet' werden gestrichen
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- § 230 Abs. 2: Die Zahl '7 a,' wird gestrichen
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- § 24 Abs. 1: Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt: '§ 91 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung.'
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- § 40 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von § 40 Abs. 3 erhält eine neue Fassung: '§ 140 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.'
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- § 59 e Abs. 4: Absatz 4 von § 59 e erhält eine neue Fassung: '(4) Soweit ein Anspruch des Behinderten auf Leistungen, um die das Übergangsgeld nach Absatz 3 Nr. 1 zu kürzen wäre, nicht erfüllt wird, geht der Anspruch des Behinderten insoweit mit Zahlung des Übergangsgeldes auf die Bundesanstalt über. Die §§ 104 und 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.'
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- § 71 Abs. 1: Das Wort 'erstatten' wird durch das Wort 'ersetzen' ersetzt
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- § 87: Die Zahl '121' wird durch die Zahlen '120, 127' ersetzt
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- § 105 a Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'so geht der Anspruch auf Übergangsgeld, soweit es zeitlich mit Arbeitslosengeld nach Absatz 1 zusammentrifft, bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes nach Absatz 1 auf die Bundesanstalt über' werden durch die Worte 'steht der Bundesanstalt ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu' ersetzt
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- § 117 Abs. 4 Satz 1: Nach dem Wort 'Leistungen' werden die Worte '(Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch)' eingefügt
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- § 127: § 127 erhält eine neue Fassung: 'Für den Übergang von Schadensersatzansprüchen gilt § 116 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.'
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- § 140 Abs. 1 Satz 3: Nach dem Wort 'Arbeitslosen' werden die Worte 'gegen jemanden, der kein Leistungsträger im Sinne von § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ist,' eingefügt
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- § 141 Satz 1: Nach dem Wort 'Gesetzes' werden die Worte 'oder des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch' eingefügt und die Worte 'auf den Bund übergehen' werden durch die Worte 'dem Bund zustehen' ersetzt
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- § 141 m Abs. 1: Nach dem Wort 'gehen' werden die Worte 'abweichend von § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bereits' eingefügt
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- § 153 Abs. 1: Nach Satz 1 wird ein neuer Satz eingefügt: 'Satz 1 gilt nicht, soweit das Arbeitsamt aus dem gleichen Grund einen Erstattungsanspruch nach den §§ 102 bis 105 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch hat.'
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- § 178 Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'Der Arbeitgeber und der beitragspflichtige Arbeitnehmer haben' werden durch die Worte 'Der beitragspflichtige Arbeitnehmer hat' ersetzt
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- § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
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- § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
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- § 1: Neue Leistungssätze für das Jahr 1983 für Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld
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- § 2: Besondere Regelungen für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen und Arbeitslose, deren Anspruch vor dem 1. Januar 1983 entstanden ist
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- § 3: Geltungsbereich der Verordnung auch im Land Berlin
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- § 4: Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1983
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1980-12-20 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1981 (AFG-Leistungsverordnung 1981)
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2263
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> Station: 1982-12-30 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
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> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
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§ 1: Festlegung der Leistungssätze für das Jahr 1981
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§ 1: Neue Leistungssätze für das Jahr 1983 für Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1980-12-20 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1981 (AFG-Leistungsverordnung 1981)
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2263
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> Station: 1982-12-30 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
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> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
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§ 2: Bestimmung der Anwendung der Leistungssätze für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen und Arbeitslose
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§ 2: Besondere Regelungen für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen und Arbeitslose, deren Anspruch vor dem 1. Januar 1983 entstanden ist
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# § 3
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1980-12-20 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1981 (AFG-Leistungsverordnung 1981)
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2263
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> Station: 1982-12-30 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
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> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
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§ 3: Geltungsbereich der Verordnung im Land Berlin
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§ 3: Geltungsbereich der Verordnung auch im Land Berlin
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1980-12-20 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1981 (AFG-Leistungsverordnung 1981)
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> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2263
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> Station: 1982-12-30 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
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> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
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§ 4: Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1981
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§ 4: Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1983
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18
afg/§44.md
18
afg/§44.md
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# § 44
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1981-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
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> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1704
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> Station: 1982-12-30 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
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> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
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Anhang 1, Tabelle für Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
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Anhang 3, Tabelle für Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2 b: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2 Nr. 1: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982
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§ 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
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17
verkuendungen/1982/bgbl1-1982-56-11.md
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17
verkuendungen/1982/bgbl1-1982-56-11.md
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@@ -0,0 +1,17 @@
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# BGBl. 1982 I S. 2038
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- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 2038
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- **Verkündung:** 1982-12-30
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- **Inkrafttreten:** 1983-01-01
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- **Ausfertigung:** 1982-12-23
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/56#page=34
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** AFG, AFG-LEISTUNGSVERORDNUNG-1983
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## Kurz
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Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1983 fest.
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Reference in New Issue
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