BGBl. 1982 I S. 2038 · Verordnung · Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)

Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
Inkrafttreten: 1983-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1982-12-30

BGBl-Id: bgbl1-1982-56-11
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LawGit Spiegel
1982-12-30 12:00:00 +00:00
parent 8701bfd244
commit 02b20e83e5
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# AFG-LEISTUNGSVERORDNUNG-1983 — 1982-12-30
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 2038
- **Inkrafttreten:** 1983-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/56#page=34
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1983 fest.
## Betroffene Stellen
- Anhang 1: Neue Leistungssätze für Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a des Arbeitsförderungsgesetzes
- Anhang 4: Neue Leistungssätze für Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld
- Anhang 5: Neue Leistungssätze für Unterhaltsgeld nach Artikel 1 § 2 Nr. 3 des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes in Verbindung mit § 44 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1982-12-30** · BGBl. 1982 I S. 2038 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)

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# Stellen dieser Station
- Anhang 1: Neue Leistungssätze für Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a des Arbeitsförderungsgesetzes
- Anhang 4: Neue Leistungssätze für Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld
- Anhang 5: Neue Leistungssätze für Unterhaltsgeld nach Artikel 1 § 2 Nr. 3 des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes in Verbindung mit § 44 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung

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# AFG — 1982-11-09
# AFG — 1982-12-30
- **Titel:** Sozialgesetzbuch (SGB) - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 1450
- **Inkrafttreten:** 1983-07-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 4 genannten Bestimmungen); 1982-01-01 (Artikel II § 14 Nr. 5 und 7); 1982-12-01 (Artikel II § 14 Nr. 3 und 6 und Artikel II § 16); 1983-01-01 (Artikel II § 3 Nr. 15, Artikel II § 5 Nr. 5, Artikel II § 6 Nr. 4 und Artikel II § 10 Nr. 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/41#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Zusammenarbeit der Leistungsträger im Sozialrecht und ihre Beziehungen zu Dritten, einschließlich der Verrechnung von Ansprüchen und der Erteilung von Aufträgen.
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 2038
- **Inkrafttreten:** 1983-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/56#page=34
- **Kurz:** Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1983 fest.
## Betroffene Stellen
- § 38 Abs. 2: Absatz 2 von § 38 wird gestrichen
- § 117 Abs. 4 Satz 2 und 3: Satz 2 und 3 von § 117 Abs. 4 werden gestrichen
- § 160 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 160 Abs. 2 wird gestrichen
- § 178 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von § 178 Abs. 3 wird gestrichen
- § 230 Abs. 1 Nr. 7 a: Nummer 7 a von § 230 Abs. 1 wird gestrichen
- § 23 Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'und der Antragsteller die Gewähr für ordnungsmäßige Ausführung des Auftrags bietet' werden gestrichen
- § 230 Abs. 2: Die Zahl '7 a,' wird gestrichen
- § 24 Abs. 1: Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt: '§ 91 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung.'
- § 40 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von § 40 Abs. 3 erhält eine neue Fassung: '§ 140 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.'
- § 59 e Abs. 4: Absatz 4 von § 59 e erhält eine neue Fassung: '(4) Soweit ein Anspruch des Behinderten auf Leistungen, um die das Übergangsgeld nach Absatz 3 Nr. 1 zu kürzen wäre, nicht erfüllt wird, geht der Anspruch des Behinderten insoweit mit Zahlung des Übergangsgeldes auf die Bundesanstalt über. Die §§ 104 und 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.'
- § 71 Abs. 1: Das Wort 'erstatten' wird durch das Wort 'ersetzen' ersetzt
- § 87: Die Zahl '121' wird durch die Zahlen '120, 127' ersetzt
- § 105 a Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'so geht der Anspruch auf Übergangsgeld, soweit es zeitlich mit Arbeitslosengeld nach Absatz 1 zusammentrifft, bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes nach Absatz 1 auf die Bundesanstalt über' werden durch die Worte 'steht der Bundesanstalt ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu' ersetzt
- § 117 Abs. 4 Satz 1: Nach dem Wort 'Leistungen' werden die Worte '(Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch)' eingefügt
- § 127: § 127 erhält eine neue Fassung: 'Für den Übergang von Schadensersatzansprüchen gilt § 116 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.'
- § 140 Abs. 1 Satz 3: Nach dem Wort 'Arbeitslosen' werden die Worte 'gegen jemanden, der kein Leistungsträger im Sinne von § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ist,' eingefügt
- § 141 Satz 1: Nach dem Wort 'Gesetzes' werden die Worte 'oder des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch' eingefügt und die Worte 'auf den Bund übergehen' werden durch die Worte 'dem Bund zustehen' ersetzt
- § 141 m Abs. 1: Nach dem Wort 'gehen' werden die Worte 'abweichend von § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bereits' eingefügt
- § 153 Abs. 1: Nach Satz 1 wird ein neuer Satz eingefügt: 'Satz 1 gilt nicht, soweit das Arbeitsamt aus dem gleichen Grund einen Erstattungsanspruch nach den §§ 102 bis 105 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch hat.'
- § 178 Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'Der Arbeitgeber und der beitragspflichtige Arbeitnehmer haben' werden durch die Worte 'Der beitragspflichtige Arbeitnehmer hat' ersetzt
- § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
- § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
- § 1: Neue Leistungssätze für das Jahr 1983 für Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld
- § 2: Besondere Regelungen für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen und Arbeitslose, deren Anspruch vor dem 1. Januar 1983 entstanden ist
- § 3: Geltungsbereich der Verordnung auch im Land Berlin
- § 4: Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1983
## Wortlaut

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- **1982-04-30** · BGBl. 1982 I S. 546 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 104 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes)
- **1982-04-30** · BGBl. 1982 I S. 546 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu Artikel III des niedersächsischen Gesetzes zur Neubildung der Gemeinden Bad Laer, Glandorf und Didderse sowie zur Umbenennung der Gemeinde Söhlde)
- **1982-11-09** · BGBl. 1982 I S. 1450 — Sozialgesetzbuch (SGB) - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -
- **1982-12-30** · BGBl. 1982 I S. 2038 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)

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# Stellen dieser Station
- § 38 Abs. 2: Absatz 2 von § 38 wird gestrichen
- § 117 Abs. 4 Satz 2 und 3: Satz 2 und 3 von § 117 Abs. 4 werden gestrichen
- § 160 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 von § 160 Abs. 2 wird gestrichen
- § 178 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von § 178 Abs. 3 wird gestrichen
- § 230 Abs. 1 Nr. 7 a: Nummer 7 a von § 230 Abs. 1 wird gestrichen
- § 23 Abs. 1 Satz 1: Die Worte 'und der Antragsteller die Gewähr für ordnungsmäßige Ausführung des Auftrags bietet' werden gestrichen
- § 230 Abs. 2: Die Zahl '7 a,' wird gestrichen
- § 24 Abs. 1: Es wird ein neuer Satz 2 eingefügt: '§ 91 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung.'
- § 40 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von § 40 Abs. 3 erhält eine neue Fassung: '§ 140 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.'
- § 59 e Abs. 4: Absatz 4 von § 59 e erhält eine neue Fassung: '(4) Soweit ein Anspruch des Behinderten auf Leistungen, um die das Übergangsgeld nach Absatz 3 Nr. 1 zu kürzen wäre, nicht erfüllt wird, geht der Anspruch des Behinderten insoweit mit Zahlung des Übergangsgeldes auf die Bundesanstalt über. Die §§ 104 und 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bleiben unberührt.'
- § 71 Abs. 1: Das Wort 'erstatten' wird durch das Wort 'ersetzen' ersetzt
- § 87: Die Zahl '121' wird durch die Zahlen '120, 127' ersetzt
- § 105 a Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'so geht der Anspruch auf Übergangsgeld, soweit es zeitlich mit Arbeitslosengeld nach Absatz 1 zusammentrifft, bis zur Höhe des Arbeitslosengeldes nach Absatz 1 auf die Bundesanstalt über' werden durch die Worte 'steht der Bundesanstalt ein Erstattungsanspruch entsprechend § 103 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch zu' ersetzt
- § 117 Abs. 4 Satz 1: Nach dem Wort 'Leistungen' werden die Worte '(Arbeitsentgelt im Sinne des § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch)' eingefügt
- § 127: § 127 erhält eine neue Fassung: 'Für den Übergang von Schadensersatzansprüchen gilt § 116 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend.'
- § 140 Abs. 1 Satz 3: Nach dem Wort 'Arbeitslosen' werden die Worte 'gegen jemanden, der kein Leistungsträger im Sinne von § 12 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch ist,' eingefügt
- § 141 Satz 1: Nach dem Wort 'Gesetzes' werden die Worte 'oder des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch' eingefügt und die Worte 'auf den Bund übergehen' werden durch die Worte 'dem Bund zustehen' ersetzt
- § 141 m Abs. 1: Nach dem Wort 'gehen' werden die Worte 'abweichend von § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch bereits' eingefügt
- § 153 Abs. 1: Nach Satz 1 wird ein neuer Satz eingefügt: 'Satz 1 gilt nicht, soweit das Arbeitsamt aus dem gleichen Grund einen Erstattungsanspruch nach den §§ 102 bis 105 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch hat.'
- § 178 Abs. 3 Satz 1: Die Worte 'Der Arbeitgeber und der beitragspflichtige Arbeitnehmer haben' werden durch die Worte 'Der beitragspflichtige Arbeitnehmer hat' ersetzt
- § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
- § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
- § 1: Neue Leistungssätze für das Jahr 1983 für Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld
- § 2: Besondere Regelungen für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen und Arbeitslose, deren Anspruch vor dem 1. Januar 1983 entstanden ist
- § 3: Geltungsbereich der Verordnung auch im Land Berlin
- § 4: Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1983

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-20 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1981 (AFG-Leistungsverordnung 1981)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2263
> Station: 1982-12-30 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
§ 1: Festlegung der Leistungssätze für das Jahr 1981
§ 1: Neue Leistungssätze für das Jahr 1983 für Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-20 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1981 (AFG-Leistungsverordnung 1981)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2263
> Station: 1982-12-30 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
§ 2: Bestimmung der Anwendung der Leistungssätze für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen und Arbeitslose
§ 2: Besondere Regelungen für Teilnehmer an beruflichen Bildungsmaßnahmen und Arbeitslose, deren Anspruch vor dem 1. Januar 1983 entstanden ist

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-20 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1981 (AFG-Leistungsverordnung 1981)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2263
> Station: 1982-12-30 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
§ 3: Geltungsbereich der Verordnung im Land Berlin
§ 3: Geltungsbereich der Verordnung auch im Land Berlin

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1980-12-20 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Kurzarbeitergeldes, des Schlechtwettergeldes, des Arbeitslosengeldes und der Arbeitslosenhilfe für das Jahr 1981 (AFG-Leistungsverordnung 1981)
> Fundstelle: BGBl. 1980 I S. 2263
> Station: 1982-12-30 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
§ 4: Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1981
§ 4: Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1983

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1981-12-31 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1982 (AFG-Leistungsverordnung 1982)
> Fundstelle: BGBl. 1981 I S. 1704
> Station: 1982-12-30 — Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
> Fundstelle: BGBl. 1982 I S. 2038
Anhang 1, Tabelle für Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982
§ 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983
Anhang 3, Tabelle für Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld nach § 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für das Jahr 1982
§ 44 Abs. 2 b: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982
§ 44 Abs. 2 Nr. 1: Neue Leistungssätze für das Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
§ 44 Abs. 2 Nr. 2: Neue Leistungssätze für das Arbeitslosengeld und Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
§ 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld für das Jahr 1982
§ 44 Abs. 2: Neue Leistungssätze für das Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1982
§ 44 Abs. 2 a: Neue Leistungssätze für die Arbeitslosenhilfe und das Unterhaltsgeld für das Jahr 1983

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# BGBl. 1982 I S. 2038
- **Titel:** Verordnung über die Leistungssätze des Unterhaltsgeldes, des Arbeitslosengeldes, der Arbeitslosenhilfe, des Kurzarbeitergeldes und des Schlechtwettergeldes für das Jahr 1983 (AFG-Leistungsverordnung 1983)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1982 I S. 2038
- **Verkündung:** 1982-12-30
- **Inkrafttreten:** 1983-01-01
- **Ausfertigung:** 1982-12-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1982/56#page=34
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** AFG, AFG-LEISTUNGSVERORDNUNG-1983
## Kurz
Die Verordnung legt die Leistungssätze für verschiedene Sozialleistungen wie Unterhaltsgeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Kurzarbeitergeld und Schlechtwettergeld für das Jahr 1983 fest.