BGBl. 1997 I S. 2902 · Erlass · Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902 Inkrafttreten: 1998-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1997-12-18 BGBl-Id: bgbl1-1997-83-5
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# BABAURAUMOG — 1997-12-18
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- **Titel:** Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2902
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- **Inkrafttreten:** 1998-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/83#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz errichtet das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und führt Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch durch. Es tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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# Verlauf
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- **1997-12-18** · BGBl. 1997 I S. 2902 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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# Stellen dieser Station
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# BAUVG — 1997-12-18
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- **Titel:** Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2902
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- **Inkrafttreten:** 1998-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/83#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz errichtet das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und führt Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch durch. Es tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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# Verlauf
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- **1997-12-18** · BGBl. 1997 I S. 2902 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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# Stellen dieser Station
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# BBAUG — 1997-09-03
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# BBAUG — 1997-12-18
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- **Titel:** Neufassung des Baugesetzbuchs
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2141
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- **Titel:** Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2902
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- **Inkrafttreten:** 1998-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/61#page=1
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- **Kurz:** Die Neufassung des Baugesetzbuchs berücksichtigt mehrere Änderungen und tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/83#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz errichtet das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und führt Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch durch. Es tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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- § 35: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich
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- § 36: Neue Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde
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- § 37: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder
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- § 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren
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- § 39: Neue Vorschriften für Vertrauensschaden
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- § 40: Neue Vorschriften für Entschädigung in Geld oder durch Übernahme
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- § 41: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen
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- § 42: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung
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- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur Aufgabe, Begriff und Grundsätzen der Bauleitplanung.
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- § 1a: Neufassung des § 1a mit Bestimmungen zu umweltschützenden Belangen in der Abwägung.
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- § 2: Neufassung des § 2 mit Bestimmungen zur Aufstellung der Bauleitpläne und Verordnungsermächtigung.
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- § 3: Neufassung des § 3 mit Bestimmungen zur Beteiligung der Bürger.
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- § 4: Neufassung des § 4 mit Bestimmungen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
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- § 4a: Neufassung des § 4a mit Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Träger öffentlicher Belange.
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- § 4b: Neufassung des § 4b mit Bestimmungen zur Einschaltung eines Dritten.
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- § 5: Neufassung des § 5 mit Bestimmungen zum Inhalt des Flächennutzungsplans.
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- § 6: Neufassung des § 6 mit Bestimmungen zur Genehmigung des Flächennutzungsplans.
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- § 26: Neue Vorschriften für den Ausschluss des Vorkaufsrechts
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- § 27: Neue Vorschriften für die Abwendung des Vorkaufsrechts
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- § 27a: Neue Vorschriften für die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter
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- § 28: Neue Vorschriften für das Verfahren und die Entschädigung bei Vorkaufsrecht
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- § 29: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben
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- § 30: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
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- § 31: Neue Vorschriften für Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans
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- § 32: Neue Vorschriften für Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen
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- § 33: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
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- § 34: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
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- § 85: Neue Vorschriften über den Enteignungszweck
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- § 86: Neue Vorschriften über den Gegenstand der Enteignung
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- § 87: Neue Vorschriften über die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
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- § 88: Neue Vorschriften über die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen
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- § 89: Neue Vorschriften über die Veräußerungspflicht
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- § 90: Neue Vorschriften über die Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
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- § 91: Neue Vorschriften über den Ersatz für entzogene Rechte
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- § 92: Neue Vorschriften über den Umfang, die Beschränkung und die Ausdehnung der Enteignung
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- § 93: Neue Vorschriften über die Entschädigungsgrundsätze
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- § 94: Neue Vorschriften über den Entschädigungsberechtigten und Entschädigungsverpflichteten
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- § 95: Neue Vorschriften über die Entschädigung für den Rechtsverlust
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- § 96: Neue Vorschriften über die Entschädigung für andere Vermögensnachteile
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- § 52: Neue Vorschriften zur Begrenzung des Umlegungsgebiets und zur Ausnahme von Grundstücken
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- § 53: Neue Vorschriften zur Erstellung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
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- § 54: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung des Grundbuchamts und zur Eintragung des Umlegungsvermerks
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- § 55: Neue Vorschriften zur Umlegungsmasse und zur Verteilungsmasse
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- § 56: Neue Vorschriften zum Verteilungsmaßstab
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- § 57: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Werten
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- § 58: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Flächen
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- § 59: Neue Vorschriften zur Zuteilung und Abfindung
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- § 60: Neue Vorschriften zur Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen
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- § 61: Neue Vorschriften zur Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten
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- § 62: Neue Vorschriften zum gemeinschaftlichen Eigentum und besonderen rechtlichen Verhältnissen
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- § 63: Neue Vorschriften zum Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung
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- § 64: Neue Vorschriften zu Geldleistungen
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- § 14 Abs. 2: Regelung zur Ausnahme von der Veränderungssperre
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- § 14 Abs. 3: Regelung zur Nichtberührtwerdung bestimmter Vorhaben durch die Veränderungssperre
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- § 14 Abs. 4: Regelung zur Nichtanwendung der Veränderungssperre in bestimmten Gebieten
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- § 15: Regelung zur Zurückstellung von Baugesuchen
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- § 16: Regelung zur Bekanntmachung der Veränderungssperre
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- § 17: Regelung zur Geltungsdauer der Veränderungssperre
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- § 18: Regelung zur Entschädigung bei Veränderungssperre
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- § 19: Regelung zur Teilungsgenehmigung
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- § 20: Regelung zu Versagungsgründen und Grundbuchsperre
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- § 21: Abschnitt zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen wurde entfernt
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- § 22: Regelung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
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- § 23: Abschnitt zu gesetzlichen Vorkaufsrechten der Gemeinde wurde entfernt
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- § 24: Regelung zum allgemeinen Vorkaufsrecht der Gemeinde
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- § 25: Regelung zum besonderen Vorkaufsrecht der Gemeinde
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- § 108: Neue Vorschriften für das Enteignungsverfahren, insbesondere zur Einleitung, Ladung, Bekanntmachung und Genehmigungspflicht.
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- § 109: Neue Vorschriften zur Genehmigungspflicht während des Enteignungsverfahrens.
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- § 110: Neue Vorschriften zur Einigung zwischen den Beteiligten im Enteignungsverfahren.
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- § 111: Neue Vorschriften zur Teileinigung im Enteignungsverfahren.
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- § 112: Neue Vorschriften zur Entscheidung der Enteignungsbehörde im Enteignungsverfahren.
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- § 113: Neue Vorschriften zum Enteignungsbeschluß, einschließlich seiner Inhalte und Form.
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- § 114: Neue Vorschriften zum Lauf der Verwendungsfrist im Enteignungsverfahren.
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- § 115: Neue Vorschriften zum Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte.
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- § 116: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Besitzeinweisung im Enteignungsverfahren.
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- § 117: Neue Vorschriften zur Ausführung des Enteignungsbeschlusses.
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- § 97: Neue Vorschriften zur Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten bei Enteignungen
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- § 98: Neue Vorschriften zum Schuldübergang bei Enteignungen
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- § 99: Neue Vorschriften zur Entschädigung in Geld bei Enteignungen
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- § 100: Neue Vorschriften zur Entschädigung in Land bei Enteignungen
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- § 101: Neue Vorschriften zur Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte bei Enteignungen
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- § 102: Neue Vorschriften zur Rückenteignung
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- § 103: Neue Vorschriften zur Entschädigung für die Rückenteignung
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- § 104: Neue Vorschriften zur Enteignungsbehörde
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- § 105: Neue Vorschriften zum Enteignungsantrag
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- § 106: Neue Vorschriften zu den Beteiligten im Enteignungsverfahren
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- § 107: Neue Vorschriften zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
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- § 118: Neue Vorschriften zur Hinterlegung von Geldentschädigungen
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- § 119: Neue Vorschriften zum Verteilungsverfahren
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- § 120: Neue Vorschriften zur Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
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- § 121: Neue Vorschriften zu den Kosten des Enteignungsverfahrens
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- § 122: Neue Vorschriften zum Vollstreckbarkeitstitel
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- § 123: Neue Vorschriften zur Erschließungslast
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- § 124: Neue Vorschriften zum Erschließungsvertrag
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- § 125: Neue Vorschriften zur Bindung an den Bebauungsplan
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- § 126: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Eigentümers
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- § 127: Neue Vorschriften zur Erhebung des Erschließungsbeitrags
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- § 128: Neue Vorschriften zum Umfang des Erschließungsaufwands
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- § 129: Neue Vorschriften zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand
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- § 130: Neue Vorschriften zur Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
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- § 131: Neue Vorschriften zu den Maßstäben für die Verteilung des Erschließungsaufwands
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- § 152: Neue Vorschriften für den Anwendungsbereich der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften
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- § 153: Neue Vorschriften für die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung
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- § 154: Neue Vorschriften für den Ausgleichsbetrag des Eigentümers
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- § 155: Neue Vorschriften für die Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und das Absehen davon
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- § 156: Neue Vorschriften für die Überleitung zur förmlichen Festlegung
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- § 156a: Neue Vorschriften für die Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
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- § 157: Neue Vorschriften für die Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde
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- § 158: Neue Vorschriften für die Bestätigung als Sanierungsträger
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- § 159: Neue Vorschriften für die Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger
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- § 141: Neufassung des § 141 mit Vorschriften über die Vorbereitung von Sanierungen
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- § 142: Neufassung des § 142 mit Vorschriften über die Sanierungssatzung
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- § 143: Neufassung des § 143 mit Vorschriften über die Bekanntmachung der Sanierungssatzung und den Sanierungsvermerk
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- § 144: Neufassung des § 144 mit Vorschriften über die Genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge
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- § 145: Neufassung des § 145 mit Vorschriften über die Genehmigung
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- § 146: Neufassung des § 146 mit Vorschriften über die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
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- § 147: Neufassung des § 147 mit Vorschriften über die Ordnungsmaßnahmen
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- § 148: Neufassung des § 148 mit Vorschriften über die Baumaßnahmen
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- § 149: Neufassung des § 149 mit Vorschriften über die Kosten- und Finanzierungsübersicht
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- § 150: Neufassung des § 150 mit Vorschriften über den Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen
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- § 151: Neufassung des § 151 mit Vorschriften über die Abgaben- und Auslagenbefreiung
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- § 165: Neue Vorschriften zur Entwicklungssatzung, einschließlich Genehmigungsverfahren und Bekanntmachung.
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- § 166: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Aufgaben der Gemeinde bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.
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- § 167: Neue Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger.
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- § 168: Neue Vorschriften zum Übernahmeverlangen von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich.
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- § 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich, einschließlich spezieller Anwendungen anderer Vorschriften.
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- § 170: Neue Vorschriften zur Sonderregelung für Anpassungsgebiete.
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- § 171: Neue Vorschriften zur Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.
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- § 172: Neue Vorschriften zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung).
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- § 173: Neue Vorschriften zur Genehmigung und Übernahmeanspruch.
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- § 174: Neue Vorschriften zu Ausnahmen von der Erhaltungssatzung.
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- § 200a: Ersatzmaßnahmen nach den Landesnaturschutzgesetzen werden in den Ausgleich einbezogen.
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- § 201: Definition des Begriffs 'Landwirtschaft' im Sinne des Baugesetzbuchs.
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||||
- § 202: Mutterboden muss bei Bauarbeiten in nutzbarem Zustand erhalten werden.
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||||
- § 203: Regelungen zur Abweichenden Zuständigkeitsregelung für Aufgaben der Gemeinden und Behörden.
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||||
- § 204: Regelungen für gemeinsame Flächennutzungspläne und Bauleitplanung bei Gebiets- oder Bestandsänderung.
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||||
- § 205: Regelungen für die Bildung und Funktion von Planungsverbänden.
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||||
- § 206: Regelungen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit.
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||||
- § 207: Bestimmungen für die Bestellung von Vertretern von Beteiligten.
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||||
- § 208: Regelungen für Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts.
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- § 209: Regelungen für Vorarbeiten auf Grundstücken.
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||||
- § 210: Regelungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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||||
- § 211: Regelungen für die Belehrung über Rechtsbehelfe.
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||||
- § 212: Regelungen für das Vorverfahren.
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||||
- § 212a: Regelungen für den Entfall der aufschiebenden Wirkung.
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||||
- § 213: Regelungen für Ordnungswidrigkeiten.
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||||
- § 214: Regelungen für die Beachtlichkeit von Verletzungen von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen.
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||||
- § 215: Neue Vorschriften zur Frist für die Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung
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||||
- § 215a: Neue Vorschriften zum ergänzenden Verfahren bei Mängeln der Satzung
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||||
- § 216: Neue Vorschriften zur Prüfungspflicht der Genehmigungsbehörde
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||||
- § 217: Neue Vorschriften zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung
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||||
- § 218: Neue Vorschriften zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
|
||||
- § 219: Neue Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte
|
||||
- § 220: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen
|
||||
- § 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften
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||||
- § 222: Neue Vorschriften zu den Beteiligten
|
||||
- § 223: Neue Vorschriften zur Anfechtung von Ermessensentscheidungen
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||||
- § 224: Neue Vorschriften zur Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung
|
||||
- § 225: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Ausführungsanordnung
|
||||
- § 226: Neue Vorschriften zum Urteil
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||||
- § 227: Neue Vorschriften zur Säumnis eines Beteiligten
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||||
- § 228: Neue Vorschriften zu den Kosten des Verfahrens
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||||
- § 229: Neue Vorschriften zur Berufung und Beschwerde
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||||
- § 230: Neue Vorschriften zur Revision
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||||
- § 175 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Vorbereitung von städtebaulichen Geboten
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||||
- § 175 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 176 bis 179
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||||
- § 175 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Duldsamkeit von Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigten
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||||
- § 175 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anwendung der §§ 176 bis 179 auf bestimmte Grundstücke
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||||
- § 175 Abs. 5: Bestätigung der landesrechtlichen Vorschriften
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||||
- § 176 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Baugebot im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
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||||
- § 176 Abs. 2: Neue Vorschriften zum Baugebot außerhalb des Bebauungsplans
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||||
- § 176 Abs. 3: Neue Vorschriften zur wirtschaftlichen Zuzumutbarkeit des Baugebots
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||||
- § 176 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Übernahme des Grundstücks durch die Gemeinde
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||||
- § 176 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Beseitigung von baulichen Anlagen vor dem Baugebot
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||||
- § 176 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Anwendung des Baugebots auf andere Nutzungen
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||||
- § 176 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Verpflichtung zur Bauaufsichtlichen Genehmigung
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||||
- § 176 Abs. 8: Neue Vorschriften zum Enteignungsverfahren bei Nichterfüllung des Baugebots
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- § 176 Abs. 9: Neue Vorschriften zur Entschädigung im Enteignungsverfahren
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||||
- § 177 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
|
||||
- § 177 Abs. 2: Neue Vorschriften zu Mißständen in baulichen Anlagen
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- § 177 Abs. 3: Neue Vorschriften zu Mängeln in baulichen Anlagen
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||||
- § 177 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Kostenlast des Eigentümers
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||||
- § 177 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Kostenanteils des Eigentümers
|
||||
- § 178: Neue Vorschriften zum Pflanzgebot
|
||||
- § 179 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Rückbau- und Entsiegelungsgebot
|
||||
- § 179 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Vollziehung des Rückbau- und Entsiegelungsgebots
|
||||
- § 179 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Rückbau- und Entsiegelungsgebot
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- § 180 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Entwicklung und Erörterung von Vorstellungen im Sozialplan
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- § 180 Abs. 2: Neue Vorschriften zur schriftlichen Darstellung des Sozialplans
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- § 180 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Übernahme von Aufgaben durch Dritte
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- § 181 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Härteausgleich in Geld
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- § 181 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendung des Härteausgleichs auf andere Vertragsverhältnisse
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- § 181 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Ablehnung des Härteausgleichs
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- § 182 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen
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- § 182 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Aufhebung von Mietverhältnissen über Wohnraum
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- § 182 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über Geschäftsraum
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- § 183 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke
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- § 183 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendung des § 182 Abs. 1
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- § 184: Neue Vorschriften zur Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse
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- § 185 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen
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- § 1 Abs. 1: Einfügung des Wortes 'und' nach dem Wort 'bauliche'
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- § 27 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Angabe '§ 24 Abs. 1 Nr. 1' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1'
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- § 27a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung der Angaben '§ 24 Abs. 1 Nr. 1' und '§ 24 Abs. 1 Nr. 3' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1' und '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3'
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- § 28 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 24 Abs. 1 Nr. 1' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1'
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- § 46 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 24 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2'
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||||
- § 89 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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||||
- § 122 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- § 215a Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'sonstiger Verfahrens- oder Formfehler' durch 'sonstigen Verfahrens- oder Formfehlern'
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- § 217 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 28 Abs. 3 und 6' durch '§ 28 Abs. 3, 4 und 6'
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||||
- § 247: Ersetzung des Wortes 'besondere' durch 'besonders' in Absatz 1 und Einfügung des Wortes 'dabei' in Absatz 3 Satz 1
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## Wortlaut
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@@ -33,3 +33,4 @@
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- **1996-10-31** · BGBl. 1996 I S. 1546 — Gesetz zur Abschaffung der Gerichtsferien
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- **1997-08-25** · BGBl. 1997 I S. 2081 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
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- **1997-09-03** · BGBl. 1997 I S. 2141 — Neufassung des Baugesetzbuchs
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- **1997-12-18** · BGBl. 1997 I S. 2902 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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210
bbaug/STELLEN.md
210
bbaug/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- § 35: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich
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- § 36: Neue Vorschriften für die Beteiligung der Gemeinde und der höheren Verwaltungsbehörde
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- § 37: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder
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- § 38: Neue Vorschriften für bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren
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- § 39: Neue Vorschriften für Vertrauensschaden
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- § 40: Neue Vorschriften für Entschädigung in Geld oder durch Übernahme
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- § 41: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen
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- § 42: Neue Vorschriften für Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung
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- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur Aufgabe, Begriff und Grundsätzen der Bauleitplanung.
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- § 1a: Neufassung des § 1a mit Bestimmungen zu umweltschützenden Belangen in der Abwägung.
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- § 2: Neufassung des § 2 mit Bestimmungen zur Aufstellung der Bauleitpläne und Verordnungsermächtigung.
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- § 3: Neufassung des § 3 mit Bestimmungen zur Beteiligung der Bürger.
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- § 4: Neufassung des § 4 mit Bestimmungen zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
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- § 4a: Neufassung des § 4a mit Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden und Träger öffentlicher Belange.
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- § 4b: Neufassung des § 4b mit Bestimmungen zur Einschaltung eines Dritten.
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- § 5: Neufassung des § 5 mit Bestimmungen zum Inhalt des Flächennutzungsplans.
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- § 6: Neufassung des § 6 mit Bestimmungen zur Genehmigung des Flächennutzungsplans.
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- § 26: Neue Vorschriften für den Ausschluss des Vorkaufsrechts
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- § 27: Neue Vorschriften für die Abwendung des Vorkaufsrechts
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- § 27a: Neue Vorschriften für die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter
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- § 28: Neue Vorschriften für das Verfahren und die Entschädigung bei Vorkaufsrecht
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- § 29: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben
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- § 30: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
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- § 31: Neue Vorschriften für Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans
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- § 32: Neue Vorschriften für Nutzungsbeschränkungen auf künftigen Gemeinbedarfs-, Verkehrs-, Versorgungs- und Grünflächen
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- § 33: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung
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- § 34: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
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- § 85: Neue Vorschriften über den Enteignungszweck
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- § 86: Neue Vorschriften über den Gegenstand der Enteignung
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- § 87: Neue Vorschriften über die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung
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- § 88: Neue Vorschriften über die Enteignung aus zwingenden städtebaulichen Gründen
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- § 89: Neue Vorschriften über die Veräußerungspflicht
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- § 90: Neue Vorschriften über die Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land
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- § 91: Neue Vorschriften über den Ersatz für entzogene Rechte
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- § 92: Neue Vorschriften über den Umfang, die Beschränkung und die Ausdehnung der Enteignung
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- § 93: Neue Vorschriften über die Entschädigungsgrundsätze
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- § 94: Neue Vorschriften über den Entschädigungsberechtigten und Entschädigungsverpflichteten
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- § 95: Neue Vorschriften über die Entschädigung für den Rechtsverlust
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- § 96: Neue Vorschriften über die Entschädigung für andere Vermögensnachteile
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- § 52: Neue Vorschriften zur Begrenzung des Umlegungsgebiets und zur Ausnahme von Grundstücken
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||||
- § 53: Neue Vorschriften zur Erstellung der Bestandskarte und des Bestandsverzeichnisses
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||||
- § 54: Neue Vorschriften zur Benachrichtigung des Grundbuchamts und zur Eintragung des Umlegungsvermerks
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||||
- § 55: Neue Vorschriften zur Umlegungsmasse und zur Verteilungsmasse
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||||
- § 56: Neue Vorschriften zum Verteilungsmaßstab
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||||
- § 57: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Werten
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- § 58: Neue Vorschriften zur Verteilung nach Flächen
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- § 59: Neue Vorschriften zur Zuteilung und Abfindung
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- § 60: Neue Vorschriften zur Abfindung und Ausgleich für bauliche Anlagen, Anpflanzungen und sonstige Einrichtungen
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||||
- § 61: Neue Vorschriften zur Aufhebung, Änderung und Begründung von Rechten
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||||
- § 62: Neue Vorschriften zum gemeinschaftlichen Eigentum und besonderen rechtlichen Verhältnissen
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||||
- § 63: Neue Vorschriften zum Übergang von Rechtsverhältnissen auf die Abfindung
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||||
- § 64: Neue Vorschriften zu Geldleistungen
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||||
- § 14 Abs. 2: Regelung zur Ausnahme von der Veränderungssperre
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||||
- § 14 Abs. 3: Regelung zur Nichtberührtwerdung bestimmter Vorhaben durch die Veränderungssperre
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- § 14 Abs. 4: Regelung zur Nichtanwendung der Veränderungssperre in bestimmten Gebieten
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||||
- § 15: Regelung zur Zurückstellung von Baugesuchen
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||||
- § 16: Regelung zur Bekanntmachung der Veränderungssperre
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||||
- § 17: Regelung zur Geltungsdauer der Veränderungssperre
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||||
- § 18: Regelung zur Entschädigung bei Veränderungssperre
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- § 19: Regelung zur Teilungsgenehmigung
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||||
- § 20: Regelung zu Versagungsgründen und Grundbuchsperre
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||||
- § 21: Abschnitt zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen wurde entfernt
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||||
- § 22: Regelung zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktionen
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||||
- § 23: Abschnitt zu gesetzlichen Vorkaufsrechten der Gemeinde wurde entfernt
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||||
- § 24: Regelung zum allgemeinen Vorkaufsrecht der Gemeinde
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||||
- § 25: Regelung zum besonderen Vorkaufsrecht der Gemeinde
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||||
- § 108: Neue Vorschriften für das Enteignungsverfahren, insbesondere zur Einleitung, Ladung, Bekanntmachung und Genehmigungspflicht.
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- § 109: Neue Vorschriften zur Genehmigungspflicht während des Enteignungsverfahrens.
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- § 110: Neue Vorschriften zur Einigung zwischen den Beteiligten im Enteignungsverfahren.
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- § 111: Neue Vorschriften zur Teileinigung im Enteignungsverfahren.
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- § 112: Neue Vorschriften zur Entscheidung der Enteignungsbehörde im Enteignungsverfahren.
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- § 113: Neue Vorschriften zum Enteignungsbeschluß, einschließlich seiner Inhalte und Form.
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||||
- § 114: Neue Vorschriften zum Lauf der Verwendungsfrist im Enteignungsverfahren.
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- § 115: Neue Vorschriften zum Verfahren bei der Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte.
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- § 116: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Besitzeinweisung im Enteignungsverfahren.
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- § 117: Neue Vorschriften zur Ausführung des Enteignungsbeschlusses.
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- § 97: Neue Vorschriften zur Behandlung der Rechte der Nebenberechtigten bei Enteignungen
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- § 98: Neue Vorschriften zum Schuldübergang bei Enteignungen
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- § 99: Neue Vorschriften zur Entschädigung in Geld bei Enteignungen
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- § 100: Neue Vorschriften zur Entschädigung in Land bei Enteignungen
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||||
- § 101: Neue Vorschriften zur Entschädigung durch Gewährung anderer Rechte bei Enteignungen
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- § 102: Neue Vorschriften zur Rückenteignung
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||||
- § 103: Neue Vorschriften zur Entschädigung für die Rückenteignung
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||||
- § 104: Neue Vorschriften zur Enteignungsbehörde
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||||
- § 105: Neue Vorschriften zum Enteignungsantrag
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- § 106: Neue Vorschriften zu den Beteiligten im Enteignungsverfahren
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- § 107: Neue Vorschriften zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
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- § 118: Neue Vorschriften zur Hinterlegung von Geldentschädigungen
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- § 119: Neue Vorschriften zum Verteilungsverfahren
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- § 120: Neue Vorschriften zur Aufhebung des Enteignungsbeschlusses
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- § 121: Neue Vorschriften zu den Kosten des Enteignungsverfahrens
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- § 122: Neue Vorschriften zum Vollstreckbarkeitstitel
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- § 123: Neue Vorschriften zur Erschließungslast
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- § 124: Neue Vorschriften zum Erschließungsvertrag
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- § 125: Neue Vorschriften zur Bindung an den Bebauungsplan
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- § 126: Neue Vorschriften zu den Pflichten des Eigentümers
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- § 127: Neue Vorschriften zur Erhebung des Erschließungsbeitrags
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- § 128: Neue Vorschriften zum Umfang des Erschließungsaufwands
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- § 129: Neue Vorschriften zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand
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- § 130: Neue Vorschriften zur Art der Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands
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- § 131: Neue Vorschriften zu den Maßstäben für die Verteilung des Erschließungsaufwands
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- § 152: Neue Vorschriften für den Anwendungsbereich der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften
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- § 153: Neue Vorschriften für die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreisen und Umlegung
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- § 154: Neue Vorschriften für den Ausgleichsbetrag des Eigentümers
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- § 155: Neue Vorschriften für die Anrechnung auf den Ausgleichsbetrag und das Absehen davon
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- § 156: Neue Vorschriften für die Überleitung zur förmlichen Festlegung
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- § 156a: Neue Vorschriften für die Kosten und Finanzierung der Sanierungsmaßnahme
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- § 157: Neue Vorschriften für die Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde
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- § 158: Neue Vorschriften für die Bestätigung als Sanierungsträger
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- § 159: Neue Vorschriften für die Erfüllung der Aufgaben als Sanierungsträger
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- § 141: Neufassung des § 141 mit Vorschriften über die Vorbereitung von Sanierungen
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- § 142: Neufassung des § 142 mit Vorschriften über die Sanierungssatzung
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- § 143: Neufassung des § 143 mit Vorschriften über die Bekanntmachung der Sanierungssatzung und den Sanierungsvermerk
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- § 144: Neufassung des § 144 mit Vorschriften über die Genehmigungspflichtigen Vorhaben und Rechtsvorgänge
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- § 145: Neufassung des § 145 mit Vorschriften über die Genehmigung
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- § 146: Neufassung des § 146 mit Vorschriften über die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
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- § 147: Neufassung des § 147 mit Vorschriften über die Ordnungsmaßnahmen
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- § 148: Neufassung des § 148 mit Vorschriften über die Baumaßnahmen
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- § 149: Neufassung des § 149 mit Vorschriften über die Kosten- und Finanzierungsübersicht
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- § 150: Neufassung des § 150 mit Vorschriften über den Ersatz für Änderungen von Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen
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- § 151: Neufassung des § 151 mit Vorschriften über die Abgaben- und Auslagenbefreiung
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- § 165: Neue Vorschriften zur Entwicklungssatzung, einschließlich Genehmigungsverfahren und Bekanntmachung.
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- § 166: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit und Aufgaben der Gemeinde bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.
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- § 167: Neue Vorschriften zur Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde; Entwicklungsträger.
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- § 168: Neue Vorschriften zum Übernahmeverlangen von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich.
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- § 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich, einschließlich spezieller Anwendungen anderer Vorschriften.
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- § 170: Neue Vorschriften zur Sonderregelung für Anpassungsgebiete.
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- § 171: Neue Vorschriften zur Finanzierung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.
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- § 172: Neue Vorschriften zur Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung).
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- § 173: Neue Vorschriften zur Genehmigung und Übernahmeanspruch.
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- § 174: Neue Vorschriften zu Ausnahmen von der Erhaltungssatzung.
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- § 200a: Ersatzmaßnahmen nach den Landesnaturschutzgesetzen werden in den Ausgleich einbezogen.
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- § 201: Definition des Begriffs 'Landwirtschaft' im Sinne des Baugesetzbuchs.
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- § 202: Mutterboden muss bei Bauarbeiten in nutzbarem Zustand erhalten werden.
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- § 203: Regelungen zur Abweichenden Zuständigkeitsregelung für Aufgaben der Gemeinden und Behörden.
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- § 204: Regelungen für gemeinsame Flächennutzungspläne und Bauleitplanung bei Gebiets- oder Bestandsänderung.
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- § 205: Regelungen für die Bildung und Funktion von Planungsverbänden.
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- § 206: Regelungen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit.
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- § 207: Bestimmungen für die Bestellung von Vertretern von Beteiligten.
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- § 208: Regelungen für Anordnungen zur Erforschung des Sachverhalts.
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- § 209: Regelungen für Vorarbeiten auf Grundstücken.
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- § 210: Regelungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
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- § 211: Regelungen für die Belehrung über Rechtsbehelfe.
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- § 212: Regelungen für das Vorverfahren.
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- § 212a: Regelungen für den Entfall der aufschiebenden Wirkung.
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- § 213: Regelungen für Ordnungswidrigkeiten.
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- § 214: Regelungen für die Beachtlichkeit von Verletzungen von Vorschriften über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen.
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- § 215: Neue Vorschriften zur Frist für die Geltendmachung von Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie von Mängeln der Abwägung
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- § 215a: Neue Vorschriften zum ergänzenden Verfahren bei Mängeln der Satzung
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- § 216: Neue Vorschriften zur Prüfungspflicht der Genehmigungsbehörde
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- § 217: Neue Vorschriften zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung
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- § 218: Neue Vorschriften zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
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- § 219: Neue Vorschriften zur örtlichen Zuständigkeit der Landgerichte
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- § 220: Neue Vorschriften zur Zusammensetzung der Kammern für Baulandsachen
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- § 221: Neue allgemeine Verfahrensvorschriften
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- § 222: Neue Vorschriften zu den Beteiligten
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- § 223: Neue Vorschriften zur Anfechtung von Ermessensentscheidungen
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- § 224: Neue Vorschriften zur Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung
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- § 225: Neue Vorschriften zur vorzeitigen Ausführungsanordnung
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- § 226: Neue Vorschriften zum Urteil
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- § 227: Neue Vorschriften zur Säumnis eines Beteiligten
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- § 228: Neue Vorschriften zu den Kosten des Verfahrens
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- § 229: Neue Vorschriften zur Berufung und Beschwerde
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- § 230: Neue Vorschriften zur Revision
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||||
- § 175 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Vorbereitung von städtebaulichen Geboten
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- § 175 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anordnung von Maßnahmen nach den §§ 176 bis 179
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- § 175 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Duldsamkeit von Mieter, Pächter und Nutzungsberechtigten
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- § 175 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anwendung der §§ 176 bis 179 auf bestimmte Grundstücke
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- § 175 Abs. 5: Bestätigung der landesrechtlichen Vorschriften
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- § 176 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Baugebot im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
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- § 176 Abs. 2: Neue Vorschriften zum Baugebot außerhalb des Bebauungsplans
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- § 176 Abs. 3: Neue Vorschriften zur wirtschaftlichen Zuzumutbarkeit des Baugebots
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- § 176 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Übernahme des Grundstücks durch die Gemeinde
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- § 176 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Beseitigung von baulichen Anlagen vor dem Baugebot
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- § 176 Abs. 6: Neue Vorschriften zur Anwendung des Baugebots auf andere Nutzungen
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- § 176 Abs. 7: Neue Vorschriften zur Verpflichtung zur Bauaufsichtlichen Genehmigung
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- § 176 Abs. 8: Neue Vorschriften zum Enteignungsverfahren bei Nichterfüllung des Baugebots
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- § 176 Abs. 9: Neue Vorschriften zur Entschädigung im Enteignungsverfahren
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- § 177 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
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||||
- § 177 Abs. 2: Neue Vorschriften zu Mißständen in baulichen Anlagen
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- § 177 Abs. 3: Neue Vorschriften zu Mängeln in baulichen Anlagen
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||||
- § 177 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Kostenlast des Eigentümers
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- § 177 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Kostenanteils des Eigentümers
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- § 178: Neue Vorschriften zum Pflanzgebot
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- § 179 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Rückbau- und Entsiegelungsgebot
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- § 179 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Vollziehung des Rückbau- und Entsiegelungsgebots
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- § 179 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Rückbau- und Entsiegelungsgebot
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- § 180 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Entwicklung und Erörterung von Vorstellungen im Sozialplan
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||||
- § 180 Abs. 2: Neue Vorschriften zur schriftlichen Darstellung des Sozialplans
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- § 180 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Übernahme von Aufgaben durch Dritte
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- § 181 Abs. 1: Neue Vorschriften zum Härteausgleich in Geld
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- § 181 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendung des Härteausgleichs auf andere Vertragsverhältnisse
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- § 181 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Ablehnung des Härteausgleichs
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||||
- § 182 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen
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- § 182 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Aufhebung von Mietverhältnissen über Wohnraum
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- § 182 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über Geschäftsraum
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- § 183 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen über unbebaute Grundstücke
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- § 183 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anwendung des § 182 Abs. 1
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- § 184: Neue Vorschriften zur Aufhebung anderer Vertragsverhältnisse
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- § 185 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Entschädigung bei Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen
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||||
- § 1 Abs. 1: Einfügung des Wortes 'und' nach dem Wort 'bauliche'
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||||
- § 27 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Angabe '§ 24 Abs. 1 Nr. 1' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1'
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||||
- § 27a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung der Angaben '§ 24 Abs. 1 Nr. 1' und '§ 24 Abs. 1 Nr. 3' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1' und '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3'
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||||
- § 28 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 24 Abs. 1 Nr. 1' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1'
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||||
- § 46 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 24 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2'
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- § 89 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- § 122 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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||||
- § 215a Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'sonstiger Verfahrens- oder Formfehler' durch 'sonstigen Verfahrens- oder Formfehlern'
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- § 217 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 28 Abs. 3 und 6' durch '§ 28 Abs. 3, 4 und 6'
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||||
- § 247: Ersetzung des Wortes 'besondere' durch 'besonders' in Absatz 1 und Einfügung des Wortes 'dabei' in Absatz 3 Satz 1
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141
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||||
> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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§ 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur Aufgabe, Begriff und Grundsätzen der Bauleitplanung.
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§ 1 Abs. 1: Einfügung des Wortes 'und' nach dem Wort 'bauliche'
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# § 122
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141
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||||
> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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§ 122: Neue Vorschriften zum Vollstreckbarkeitstitel
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§ 122 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 215a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141
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||||
> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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§ 215a: Neue Vorschriften zum ergänzenden Verfahren bei Mängeln der Satzung
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§ 215a Abs. 2: Ersetzung der Wörter 'sonstiger Verfahrens- oder Formfehler' durch 'sonstigen Verfahrens- oder Formfehlern'
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 217
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141
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||||
> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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§ 217: Neue Vorschriften zum Antrag auf gerichtliche Entscheidung
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§ 217 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 28 Abs. 3 und 6' durch '§ 28 Abs. 3, 4 und 6'
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 247
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-08-25 — Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der Raumordnung (Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2081
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||||
> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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§ 247: Änderung von § 247, einschließlich Streichung von Wörtern und Aufhebung von Absätzen
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§ 247: Ersetzung des Wortes 'besondere' durch 'besonders' in Absatz 1 und Einfügung des Wortes 'dabei' in Absatz 3 Satz 1
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# § 27
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141
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||||
> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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||||
§ 27: Neue Vorschriften für die Abwendung des Vorkaufsrechts
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§ 27 Abs. 2 Nr. 1: Ersetzung der Angabe '§ 24 Abs. 1 Nr. 1' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1'
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# § 27a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141
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||||
> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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§ 27a: Neue Vorschriften für die Ausübung des Vorkaufsrechts zugunsten Dritter
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§ 27a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung der Angaben '§ 24 Abs. 1 Nr. 1' und '§ 24 Abs. 1 Nr. 3' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1' und '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3'
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 28
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141
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> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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||||
§ 28: Neue Vorschriften für das Verfahren und die Entschädigung bei Vorkaufsrecht
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§ 28 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 24 Abs. 1 Nr. 1' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1'
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# § 46
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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§ 46 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes 3
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§ 46 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Angabe '§ 24 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2'
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# § 89
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1997-09-03 — Neufassung des Baugesetzbuchs
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2141
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> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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§ 89: Neue Vorschriften über die Veräußerungspflicht
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§ 89 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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@@ -1,15 +1,18 @@
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# BBESG — 1997-08-14
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# BBESG — 1997-12-18
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- **Titel:** Berichtigung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2032
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- **Inkrafttreten:** 1997-08-04
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/57#page=12
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||||
- **Kurz:** Die Bekanntmachung berichtigt die Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes vom 16. Mai 1997. Es werden zwei Änderungen vorgenommen: eine im § 62 Abs. 3 Satz 1 und eine in der Anlage I.
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||||
- **Titel:** Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2902
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||||
- **Inkrafttreten:** 1998-01-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/83#page=2
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz errichtet das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und führt Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch durch. Es tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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- § 62 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „(§ 40 Abs. 7)
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- Anlage I, Vorbemerkung Nummer 2 Abs. 1 der Bundesbesoldungsordnungen A und B: Einfügung der Wörter 'Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung'
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||||
- Besoldungsgruppe B 3 der Bundesbesoldungsordnung B: Streichung der Amtsbezeichnung 'Direktor und Professor der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung'
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||||
- Besoldungsgruppe B 4 der Bundesbesoldungsordnung B: Streichung der Amtsbezeichnung 'Präsident der Bundesbaudirektion'
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||||
- Besoldungsgruppe B 6 der Bundesbesoldungsordnung B: Einfügung der Amtsbezeichnung 'Präsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung'
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## Wortlaut
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@@ -195,3 +195,4 @@
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- **1997-07-03** · BGBl. 1997 I S. 1600 — Verordnung über das leistungsabhängige Aufsteigen in den Grundgehaltsstufen (Leistungsstufenverordnung - LStuV)
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- **1997-08-14** · BGBl. 1997 I S. 2032 — Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Kartoffelstärkeprämienverordnung
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||||
- **1997-08-14** · BGBl. 1997 I S. 2032 — Berichtigung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
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||||
- **1997-12-18** · BGBl. 1997 I S. 2902 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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@@ -1,3 +1,6 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 62 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „(§ 40 Abs. 7)
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- Anlage I, Vorbemerkung Nummer 2 Abs. 1 der Bundesbesoldungsordnungen A und B: Einfügung der Wörter 'Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung'
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||||
- Besoldungsgruppe B 3 der Bundesbesoldungsordnung B: Streichung der Amtsbezeichnung 'Direktor und Professor der Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung'
|
||||
- Besoldungsgruppe B 4 der Bundesbesoldungsordnung B: Streichung der Amtsbezeichnung 'Präsident der Bundesbaudirektion'
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||||
- Besoldungsgruppe B 6 der Bundesbesoldungsordnung B: Einfügung der Amtsbezeichnung 'Präsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung'
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@@ -1,15 +1,17 @@
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# ROG_2008 — 1993-05-06
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# ROG_2008 — 1997-12-18
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- **Titel:** Neufassung des Raumordnungsgesetzes
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 630
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||||
- **Inkrafttreten:** 1993-05-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/19#page=10
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||||
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Raumordnungsgesetzes fest, die ab dem 1. Mai 1993 gilt und Änderungen durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz berücksichtigt.
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||||
- **Titel:** Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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||||
- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2902
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||||
- **Inkrafttreten:** 1998-01-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/83#page=2
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz errichtet das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und führt Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch durch. Es tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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- § 18 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung' durch 'Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung'
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- § 18 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Sie' durch 'Es'
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- § 21: Ersetzung der Wörter 'Die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung' durch 'Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung'
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## Wortlaut
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@@ -12,3 +12,4 @@
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 462 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
- **1993-05-06** · BGBl. 1993 I S. 630 — Neufassung des Raumordnungsgesetzes
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||||
- **1997-12-18** · BGBl. 1997 I S. 2902 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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@@ -1,2 +1,5 @@
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# Stellen dieser Station
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||||
- § 18 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung' durch 'Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung'
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||||
- § 18 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Sie' durch 'Es'
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||||
- § 21: Ersetzung der Wörter 'Die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung' durch 'Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung'
|
||||
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||||
9
rog_2008/§18.md
Normal file
9
rog_2008/§18.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
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||||
# § 18
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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||||
§ 18 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung' durch 'Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung'
|
||||
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||||
§ 18 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Sie' durch 'Es'
|
||||
7
rog_2008/§21.md
Normal file
7
rog_2008/§21.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 21
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1997-12-18 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2902
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||||
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||||
§ 21: Ersetzung der Wörter 'Die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung' durch 'Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung'
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||||
17
verkuendungen/1997/bgbl1-1997-83-5.md
Normal file
17
verkuendungen/1997/bgbl1-1997-83-5.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# BGBl. 1997 I S. 2902
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||||
- **Titel:** Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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||||
- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1997 I S. 2902
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||||
- **Verkündung:** 1997-12-18
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- **Inkrafttreten:** 1998-01-01
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||||
- **Ausfertigung:** 1997-12-15
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1997/83#page=2
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||||
- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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||||
- **Stammnormen in diesem Commit:** BABAURAUMOG, BBESG, ROG_2008, BBAUG, BAUVG
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## Kurz
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Das Gesetz errichtet das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung und führt Änderungen im Bundesbesoldungsgesetz, Raumordnungsgesetz und Baugesetzbuch durch. Es tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.
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Reference in New Issue
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