BGBl. 1995 I S. 244 · Sonstige · Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG

Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 244
Inkrafttreten: Tag nach der Eintragung der Deutschen Telekom AG in das Handelsregister
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1995-02-25

BGBl-Id: bgbl1-1995-10-2
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1995-02-25 12:00:00 +00:00
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# BBG_2009 — 1995-02-25
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 244
- **Inkrafttreten:** Tag nach der Eintragung der Deutschen Telekom AG in das Handelsregister
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## Betroffene Stellen
- § 172: Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden
- § 174 Abs. 3: Übertragung von Zuständigkeiten für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- § 174 Abs. 3: Übertragung der Befugnis der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
## Wortlaut

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- **1994-12-23** · BGBl. 1994 I S. 3856 — Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung, der Beihilfe und der Unterstützung (BMF-ZustAO-Rechtsbehelfe)
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 242 — Anordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 244 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 244 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG

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# Stellen dieser Station
- § 172: Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden
- § 174 Abs. 3: Übertragung von Zuständigkeiten für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
- § 174 Abs. 3: Übertragung der Befugnis der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

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# § 172
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
> Station: 1995-02-25 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 244
§ 172: Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden

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# § 174
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
> Station: 1995-02-25 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 244
§ 174 Abs. 3: Übertragung von Zuständigkeiten für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
§ 174 Abs. 3: Übertragung der Befugnis der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis

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# BRRG — 1995-02-25
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 244
- **Inkrafttreten:** Tag nach der Eintragung der Deutschen Telekom AG in das Handelsregister

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- **1994-11-24** · BGBl. 1994 I S. 3470 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen
- **1994-12-23** · BGBl. 1994 I S. 3856 — Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung, der Beihilfe und der Unterstützung (BMF-ZustAO-Rechtsbehelfe)
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 244 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 244 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG

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# § 126
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
> Station: 1995-02-25 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 244
§ 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2: Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden

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# POSTPERSRG — 1995-02-25
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 244
- **Inkrafttreten:** Tag nach der Eintragung der Deutschen Telekom AG in das Handelsregister

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- **1995-02-17** · BGBl. 1995 I S. 193 — Anordnung der Bundesministeriums für Post und Telekommunikation über dienstrechtliche Zuständigkeiten der den Unternehmen der Deutschen Bundespost nachfolgenden Aktiengesellschaften
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 242 — Anordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 244 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **1995-02-25** · BGBl. 1995 I S. 244 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1995-02-25 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherm bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
> Station: 1995-02-25 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 244
§ 1 Abs. 5: Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn

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# BGBl. 1995 I S. 244
- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1995 I S. 244
- **Verkündung:** 1995-02-25
- **Inkrafttreten:** Tag nach der Eintragung der Deutschen Telekom AG in das Handelsregister
- **Ausfertigung:** 1995-01-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1995/10#page=40
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBG_2009, BRRG, POSTPERSRG
## Kurz
Die Anordnung überträgt Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis auf verschiedene Organisationseinheiten der Deutschen Telekom AG.