4 lines
205 B
Markdown
4 lines
205 B
Markdown
# § 33 Sonstige Pflichten
|
|
|
|
Die Pflichten des Trägers des Vorhabens zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber bleiben unberührt.
|