8 lines
425 B
Markdown
8 lines
425 B
Markdown
# § 13 Dieselgeneratoren
|
|
|
|
(1) Auf Offshore-Plattformen eingesetzte Dieselgeneratoren müssen bezüglich der Emissionswerte nach MARPOL Anhang VI Tier III oder nach nachweislich mindestens gleichwertigen Emissionsstandards zertifiziert sein.
|
|
|
|
(2) Auf Windenergieanlagen sind fest installierte Dieselgeneratoren nicht zulässig.
|
|
|
|
(3) Für den Betrieb von Dieselgeneratoren ist möglichst schwefelarmer Kraftstoff einzusetzen.
|