Files
lawgit/laws_md/tierseuchschbmv/§9.md

4 lines
203 B
Markdown

# § 9 Verbringungsverbot für geimpfte Tiere
Es ist verboten, Tiere, die auf Grund einer Anordnung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 der MKS-Verordnung geimpft worden sind, innergemeinschaftlich zu verbringen.