4 lines
316 B
Markdown
4 lines
316 B
Markdown
# § 6 Berlin-Klausel
|
|
|
|
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 52 des Sprengstoffgesetzes auch im Land Berlin. Die Vorschriften dieser Verordnung sind im Land Berlin jedoch nicht anzuwenden, soweit sie mit Rechtsvorschriften der alliierten Behörden unvereinbar sind.
|