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# § 44 Inhalt und Ablauf des praktischen Teils der staatlichen Prüfung zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik oder zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik
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(1) Im Fall der Ausbildung in der Laboratoriumsanalytik sind Inhalt des praktischen Teils der staatlichen Prüfung Kompetenzen in allen Kompetenzbereichen der Anlage 1.
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(2) Der praktische Teil besteht aus vier Prüfungsteilen. Gegenstand des praktischen Teils sind:
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1.im ersten Prüfungsteil drei Prüfungsaufgaben zur polyvalenten medizinischen Biopathologie, wovon eine Prüfungsaufgabe durch eine Prüfungsaufgabe zur Molekulargenetik ersetzt werden kann,
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2.im zweiten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe zur Infektionsanalytik,
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3.im dritten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe zur Histologie und Zytologie und
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4.im vierten Prüfungsteil eine Prüfungsaufgabe zur Steuerung und Überwachung des biomedizinischen Analyseprozesses aus dem Kompetenzbereich II.2 der Anlage 1.
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Jeweils mindestens eine Prüfungsaufgabe ist unter Verwendung eines manuellen Verfahrens, eines automatisierten Verfahrens und eines digitalen Verfahrens durchzuführen.
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(3) Jede Prüfungsaufgabe besteht aus:
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1.einem Vorbereitungsteil,
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2.der praktischen Durchführung des Untersuchungsvorgangs einschließlich präanalytischer Implikationen und Postanalytik,
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3.der Anfertigung einer strukturierten Aufzeichnung, die den Untersuchungsvorgang darstellt, und
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4.einem Reflexionsgespräch.
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(4) Für den Vorbereitungsteil ist eine angemessene Zeit unter Aufsicht zu gewähren.
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(5) Die Dauer der Reflexionsgespräche beträgt für alle Prüfungsaufgaben insgesamt höchstens 60 Minuten.
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