7 lines
419 B
Markdown
7 lines
419 B
Markdown
# § 60 Ermittlung von Delegierten
|
|
bei Vorliegen nur eines Wahlvorschlags
|
|
|
|
(1) Liegt nur ein gültiger Wahlvorschlag vor, so gelten so viele der darin aufgeführten Bewerber in der im Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge als gewählt, wie Delegierte zu wählen sind.
|
|
|
|
(2) Der Betriebswahlvorstand stellt unverzüglich nach Abschluss der Wahl der Delegierten fest, welche Delegierten nach Absatz 1 als gewählt gelten.
|