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lawgit/laws_md/montanmitbestgergg/§10.md

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# § 10
(1) Verliert ein Aufsichtsratsmitglied, das nach § 6 Abs. 1 Arbeitnehmer eines Konzernunternehmens sein muß, die Wählbarkeit, so erlischt sein Amt.
(2) (weggefallen)