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# § 16 Laufbahnprüfung
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Die Laufbahnprüfung dient dazu, die Eignung und Befähigung der Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes festzustellen. Die Laufbahnprüfung besteht aus:
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1.der Zwischenprüfung,
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2.den Leistungstests der fachtheoretischen Ausbildung,
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3.den Bewertungen in der berufspraktischen Ausbildung sowie
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4.der schriftlichen und der mündlichen Abschlussprüfung.
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