4 lines
228 B
Markdown
4 lines
228 B
Markdown
# § 4 Bildung des Betriebswahlvorstands
|
|
|
|
Der Betriebswahlvorstand wird unverzüglich nach der in § 2 bezeichneten Bekanntmachung gebildet. Die Geschlechter sollen entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.
|