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lawgit/laws_md/missaufstv/§13.md

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# § 13 Prüfungsamt
Die Universität der Bundeswehr München richtet ein Prüfungsamt ein. Dieses ist zuständig für
1.die Führung der Studien- und Prüfungsakten,
2.die Organisation des Ablaufs der Prüfungen,
3.die Ausstellung der Abschlusszeugnisse und
4.die Durchführung von Widerspruchsverfahren.