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# § 76 Inhalt des Mindeststeuer-Berichts
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In dem Mindeststeuer-Bericht sind anzugeben:
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1.eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Auflistung aller Geschäftseinheiten, deren Steuernummern sowie deren Qualifikation im Sinne dieser Regelungen,
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2.eine Übersicht über die Konzernstruktur der Unternehmensgruppe, insbesondere der Kontrollbeteiligungen an Geschäftseinheiten, die von anderen Geschäftseinheiten gehalten werden,
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3.die notwendigen Angaben zur Berechnung
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a)des effektiven Steuersatzes für jedes Steuerhoheitsgebiet und der Steuererhöhungsbeträge für jede Geschäftseinheit (Teil 5),
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b)der Steuererhöhungsbeträge eines Mitglieds einer Joint-Venture-Gruppe,
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c)der Primärergänzungssteuerbeträge für jedes Steuerhoheitsgebiet sowie der nach der Sekundärergänzungssteuerregelung den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zuzurechnenden Anteile am Gesamtbetrag der Steuererhöhungsbeträge (Teil 2),
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4.eine Auflistung der nach § 77 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 ausgeübten Wahlrechte.
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