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# § 19 Gesamtsteueraufwand
Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus
1.erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern,
2.Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie
3.unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.