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446 B

§ 19 Gesamtsteueraufwand

Gesamtsteueraufwand ist der positive oder negative Saldo aus 1.erfassten Steuern im Sinne des § 45, einschließlich erfasster latenter Steuern, 2.Steuern, die sich aus der Anwendung einer anerkannten nationalen Ergänzungssteuerregelung, einer anerkannten Primärergänzungssteuerregelung und einer anerkannten Sekundärergänzungssteuerregelung ergeben sowie 3.unzulässigen erstattungsfähigen Anrechnungssteuern.