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# § 3 Besondere Kennzeichnungsvorschriften
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Die Kennzeichnung muß ferner enthalten den Fettgehalt der Konsummilch in vom Hundert des Gewichts durch die Angabe
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a)"mindestens ...% Fett" bei Vollmilch mit natürlichem Fettgehalt,
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b)„. . . % Fett“ bei im Fettgehalt eingestellter Vollmilch, teilentrahmter (fettarmer) Milch und Trinkmilch,
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c)"höchstens ...% Fett" bei entrahmter Milch;.
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