Files
lawgit/laws_md/mgfsg/§4.md

4 lines
306 B
Markdown

# § 4 Anwendung des Rechts des Sitzstaats
Vorbehaltlich des § 5 finden auf die aus einem grenzüberschreitenden Vorhaben hervorgehende Gesellschaft die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen des Mitgliedstaats Anwendung, in dem diese Gesellschaft ihren Sitz hat.