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# § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. September 2020 in Kraft. Die nach § 122 Absatz 3 und 4 der Handwerksordnung für das Metallblas- und Schlagzeuginstrumentenmacher-Handwerk weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.
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