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lawgit/laws_md/metallbildmstrv/§6.md

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# § 6 Situationsaufgabe
(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Metallbildner-Handwerk.
(2) Als Situationsaufgabe ist die nachstehende Aufgabe auszuführen: Fehler oder Störungen an Metallbildnerprodukten, unter Berücksichtigung von Qualität, Zeit, Materialeinsatz und Arbeitsorganisation feststellen, eingrenzen und beheben.