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# § 46 Zwischenprüfungszeugnis
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Wer die Zwischenprüfung bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt ein Zwischenprüfungszeugnis mit Angabe
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1.der Rangpunkte und Noten der Klausuren sowie
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2.der Rangpunktzahl der Zwischenprüfung.
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