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lawgit/laws_md/mdbndverfschvdv/§44.md

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# § 44 Rangpunktzahl der Zwischenprüfung
Aus den Bewertungen der Klausuren der Zwischenprüfung wird eine Rangpunktzahl berechnet, die das arithmetische Mittel der Bewertungen der einzelnen Klausuren ist.