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# § 8 Ziel, Gliederung und Inhalt des Teils II
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(1) Durch die Prüfung in Teil II hat der Prüfling in den in Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 genannten Handlungsfeldern seine berufliche Handlungskompetenz dadurch nachzuweisen, dass er besondere fachtheoretische Kenntnisse im Modellbauer-Handwerk zur Lösung komplexer beruflicher Aufgabenstellungen anwendet.
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(2) In jedem der nachfolgend aufgeführten Handlungsfelder ist mindestens eine komplexe fallbezogene Aufgabe zu bearbeiten. Die fallbezogenen Aufgaben sind handwerksspezifisch, wobei die in den Handlungsfeldern nach den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Qualifikationen auch handlungsfeldübergreifend verknüpft werden können.
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1.Konstruktion und FertigungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, konstruktions- und fertigungstechnische Aufgaben unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte in einem Modellbau-Betrieb zu bearbeiten. Dabei soll er berufsbezogene Sachverhalte analysieren und bewerten. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)Arten und Konstruktionen von Modellen, Modelleinrichtungen und Formen analysieren und bewerten,
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b)Konstruktions- und Fertigungszeichnungen anfertigen,
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c)technische Daten computergestützt erzeugen, bewerten, Verwendungszwecken zuordnen und Zuordnungen begründen,
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d)Arten und Eigenschaften sowie die Be- und Verarbeitung von Werkstoffen und Werkstoffverbindungen beurteilen; Verwendungszwecken zuordnen,
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e)Produkte des Gießerei-, Karosserie-, Produktions- oder Anschauungsmodellbaus sowie Änderungen planen und bewerten,
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f)Lehren, Vorrichtungen und Schablonen planen, konstruieren und bewerten,
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g)Antriebs-, Steuerungs- und Regeltechniken Verwendungszwecken zuordnen und Zuordnungen begründen,
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h)Mess- und Prüfverfahren anforderungsbezogen festlegen und bewerten,
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i)Maßnahmen zur Oberflächenbehandlung beschreiben und bewerten;
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2.AuftragsabwicklungDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Auftragsabwicklungsprozesse in einem Modellbau-Betrieb, auch unter Anwendung branchenüblicher Software, erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert zu planen, deren Durchführung zu kontrollieren und sie abzuschließen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen,
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b)Angebotsunterlagen erstellen und Angebote auswerten, eine Angebotskalkulation durchführen,
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c)Methoden und Verfahren der Arbeitsplanung und -organisation unter Berücksichtigung der Konstruktions- und Fertigungstechnik sowie der Herstellungsverfahren und Instandsetzungstechnik, gestalterischer Aspekte, des Einsatzes von Personal, Material und Geräten bewerten, dabei qualitätssichernde Aspekte darstellen sowie Schnittstellen zwischen Arbeitsbereichen berücksichtigen,
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d)berufsbezogene rechtliche Vorschriften und technische Normen sowie allgemein anerkannte Regeln der Technik anwenden, insbesondere die Haftung bei der Herstellung, der Instandhaltung und bei Dienstleistungen beurteilen,
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e)technische Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen erarbeiten sowie vorgegebene Arbeitspläne, Skizzen und Zeichnungen bewerten und korrigieren; dabei auch Informations- und Kommunikationssysteme anwenden,
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f)den auftragsbezogenen Einsatz von Werkstoffen, Maschinen und Geräten bestimmen und begründen,
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g)Unteraufträge vergeben und kontrollieren,
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h)Schadensaufnahmen an Maschinen, Geräten und Modellbauprodukten darstellen, Instandsetzungsmethoden vorschlagen, Abwicklung festlegen und begründen,
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i)eine Nachkalkulation durchführen;
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3.Betriebsführung und BetriebsorganisationDer Prüfling hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und Betriebsorganisation in einem Modellbau-Betrieb unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationssystemen, wahrzunehmen. Bei der jeweiligen Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Buchstaben a bis i aufgeführten Qualifikationen verknüpft werden:
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a)betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
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b)betriebliche Kostenstrukturen überprüfen; betriebliche Kennzahlen ermitteln,
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c)Marketingmaßnahmen zur Kundenpflege und zur Gewinnung neuer Kunden vor dem Hintergrund technischer und wirtschaftlicher Entwicklungen erarbeiten,
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d)die Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements für den Unternehmenserfolg darstellen, Maßnahmen des Qualitätsmanagements festlegen, Dokumentationen bewerten,
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e)Aufgaben der Personalverwaltung wahrnehmen; die Notwendigkeit der Personalentwicklung, insbesondere in Abhängigkeit von Auftragslage und Auftragsabwicklung, begründen,
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f)betriebsspezifische Maßnahmen zur Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und des Umweltschutzes entwickeln; Gefahrenpotenziale beurteilen und Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und -beseitigung festlegen,
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g)die gewerkspezifische Betriebs- und Lagerausstattung sowie logistische Prozesse planen und darstellen,
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h)den Nutzen des Einsatzes von Informations- und Kommunikationssystemen, insbesondere für Kundenbindung und -pflege sowie Warenwirtschaft begründen,
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i)den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen auftragsbezogen prüfen, Konsequenzen, insbesondere für die betriebsinterne Organisation sowie das betriebliche Personalwesen, aufzeigen und bewerten.
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