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lawgit/laws_md/maurerbetonbmstrv/§6.md

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# § 6 Situationsaufgabe
(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Maurer- und Betonbauer-Handwerk.
(2) Als Situationsaufgabe sind die nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen:
1.eine vorgegebene Bau- oder Bauhilfskonstruktion herstellen oder vervollständigen,
2.vorgegebene Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen überprüfen und beurteilen; Fehler und Mängel an einer Konstruktion bestimmen und Ergebnis dokumentieren, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
(3) Als Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen kommen insbesondere in Betracht:
1.Frischbeton und Frischmörtel,
2.Zuschlag für Mörtel und Beton,
3.Bewehrungen,
4.Gründungen,
5.Entwässerungskanäle, Entwässerungsleitungen, Dränung,
6.Baukörper aus Steinen, Beton und Stahlbeton,
7.Bauwerksabdichtungen, Wärme-, Schall- und Brandschutz,
8.Schornsteine,
9.feuerfestes Mauerwerk,
10.Baugrubensicherungen,
11.Schalungen und Lehrgerüste,
12.Baustellensicherungen,
13.Arbeits- und Schutzgerüste.
(4) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.