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# § 52 Änderungen der Spezifikation
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(1) Der Antrag auf Änderung der Spezifikation gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts eingereicht werden.
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(2) In dem Antrag sind anzugeben:
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1.die eingetragene geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung,
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2.der Name und die Anschrift des Antragstellers,
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3.Rechtsform, Größe und Zusammensetzung der den Antrag stellenden Vereinigung,
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4.falls ein Vertreter bestellt worden ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,
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5.Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Antragstellers ergibt,
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6.die Rubriken der Spezifikation, auf die sich die Änderungen beziehen,
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7.die beabsichtigten Änderungen und deren Begründung.
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(3) Für Anträge nach Artikel 24 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/1143 gelten im Übrigen die §§ 48 bis 51 entsprechend.
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