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# § 4 Ausbildungsberufsbild
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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
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1.1Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
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1.2Berufsbildung,
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1.3Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes,
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1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
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1.5Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung;
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2.Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung,
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2.1Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
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2.2Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
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2.3Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
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2.4Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
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3.Pflanzenproduktion,
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3.1Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
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3.2Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen,
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3.3Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte;
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4.Tierproduktion,
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4.1Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten,
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4.2Nutzen von Tieren;
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5.betriebliche Ergebnisse.
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