1.3 KiB
§ 4 Ausbildungsberufsbild
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1.der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, 1.1Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 1.2Berufsbildung, 1.3Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes, 1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, 1.5Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung; 2.Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung, 2.1Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen, 2.2Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, 2.3Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten, 2.4Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge; 3.Pflanzenproduktion, 3.1Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit, 3.2Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen, 3.3Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte; 4.Tierproduktion, 4.1Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten, 4.2Nutzen von Tieren; 5.betriebliche Ergebnisse.