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# § 13 Anerkennung von Stellen für die Abnahme von Sprachprüfungen
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Die Anerkennung als Stelle für die Abnahme von Sprachprüfungen können sowohl Organisationen als auch Einzelpersonen beantragen. Einzelpersonen können nur für die Abnahme von Verlängerungsprüfungen für Stufe 4 anerkannt werden.
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