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lawgit/laws_md/logsystfachwbaprofv/§3.md

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# § 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.„Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ nach § 4,
2.„Logistische Lösungen entwickeln und planen“ nach § 5,
3.„Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,
4.„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.