4 lines
205 B
Markdown
4 lines
205 B
Markdown
# § 4 Unberührtheitsklausel
|
|
|
|
Rechtsvorschriften, die für bestimmte Lebensmittel eine von den Vorschriften dieser Verordnung abweichende oder zusätzliche Kennzeichnung vorschreiben, bleiben unberührt.
|