13 lines
801 B
Markdown
13 lines
801 B
Markdown
# § 5 Ausschreibung, Bewerbung
|
|
|
|
(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
|
|
|
|
(2) Bewerbungen sind an die Wehrbereichsverwaltungen zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen
|
|
1.ein tabellarischer Lebenslauf,
|
|
2.ein Lichtbild, das nicht älter als sechs Monate sein soll,
|
|
3.eine Ablichtung des letzten Schulzeugnisses oder des Nachweises eines gleichwertigen Bildungsstandes,
|
|
4.Ablichtungen der Zeugnisse über die Tätigkeiten seit der Schulentlassung sowie der Zeugnisse über abgelegte Prüfungen sowie
|
|
5.gegebenenfalls
|
|
a)eine Ablichtung des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 14 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes und
|
|
b)Ablichtungen der Zeugnisse, die bei Beendigung des Grundwehrdienstes und über Wehrübungen erteilt wurden.
|