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# § 12 Gliederung des Vorbereitungsdienstes
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(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in folgende Abschnitte:
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[Tabelle]
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Die Reihenfolge des dritten und vierten Ausbildungsabschnitts kann geändert werden. Der Verwaltungslehrgang kann in Unterbrechung der praktischen Ausbildung durchgeführt werden.
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(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen im Rahmen der körperlichen Schulung das Deutsche Sportabzeichen und das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze erwerben.
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