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# § 5 Ausschreibung, Bewerbung
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(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
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(2) Bewerbungen sind an die Eisenbahn-Unfallkasse zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
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1.ein Lebenslauf,
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2.ein Lichtbild aus neuester Zeit,
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3.Kopien der letzten Schulzeugnisse, des Diplomzeugnisses, der Diplomurkunde sowie der Zeugnisse über die Tätigkeiten nach § 5 der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1997,
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4.eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über schwebende Ermittlungs- und sonstige Strafverfahren und
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5.gegebenenfalls Kopien
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a)des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und
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b)des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 14 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes.
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