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# § 5 Ausschreibung, Bewerbung
(1) Bewerberinnen und Bewerber werden durch Stellenausschreibung ermittelt.
(2) Bewerbungen sind an die Eisenbahn-Unfallkasse zu richten. Der Bewerbung sind beizufügen:
1.ein Lebenslauf,
2.ein Lichtbild aus neuester Zeit,
3.Kopien der letzten Schulzeugnisse, des Diplomzeugnisses, der Diplomurkunde sowie der Zeugnisse über die Tätigkeiten nach § 5 der Prüfungsordnung vom 15. Mai 1997,
4.eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über schwebende Ermittlungs- und sonstige Strafverfahren und
5.gegebenenfalls Kopien
a)des Schwerbehindertenausweises oder des Bescheides über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch und
b)des Zulassungs- oder Eingliederungsscheins oder der Bestätigung nach § 14 Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes.