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lawgit/laws_md/kvhilfsmv/§2.md

807 B

§ 2 Sächliche Mittel mit geringem Abgabepreis

Von der Versorgung sind ausgeschlossen: 1.Alkoholtupfer 2.Armtragetücher, Armtragegurte 3.Augenbadewannen 4.Augenklappen 5.Augentropfpipetten 6.Badestrümpfe, auch zum Schutz von Gips- und sonstigen Dauerverbänden 7.Brillenetuis 8.Brusthütchen mit Sauger 9.Druckschutzpolster (Ausnahme: Dekubitusschutzmittel) 10.Einmalhandschuhe (Ausnahmen: sterile Handschuhe zur regelmäßigen Katheterisierung und unsterile Einmalhandschuhe bei Querschnittsgelähmten mit Darmlähmung zur Darmentleerung) 11.Energieversorgung bei Hörgeräten für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben 12.Fingerlinge 13.Fingerschienen 14.Glasstäbchen 15.Gummihandschuhe 16.- 17.Ohrenklappen 18.Salbenpinsel 19.Urinflaschen 20.Zehen- und Ballenpolster, Zehenspreizer.