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lawgit/laws_md/kvhilfsmv/§1.md

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# § 1 Sächliche Mittel mit geringem oder umstrittenem
therapeutischen Nutzen
Von der Versorgung sind ausgeschlossen:
1.Kompressionsstücke für Waden und Oberschenkel;Knie- und Knöchelkompressionsstücke
2.Leibbinden (Ausnahme: bei frisch Operierten, Bauchwandlähmung, Bauchwandbruch und bei Stoma-Trägern)
3.Handgelenkriemen, Handgelenkmanschetten
4.Applikationshilfen für Wärme und Kälte
5.Afterschließbandagen
6.Mundsperrer
7.Penisklemmen
8.Rektophore
9.Hysterophore (Ausnahme: bei inoperabelem Gebärmuttervorfall).