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# § 24 Öffentliche Bekanntmachung der Zuschläge
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Die Bundesnetzagentur gibt das Ergebnis der Ausschreibung mit den folgenden Angaben auf ihrer Internetseite bekannt:
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1.dem Gebotstermin der Ausschreibung, für den die Zuschläge bekanntgegeben werden,
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2.den Namen der Bieter und der Steinkohleanlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, mit
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a)der jeweils bezuschlagten Gebotsmenge,
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b)der Nummer des Gebotes, sofern ein Bieter mehrere Gebote abgegeben hat,
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c)einer eindeutigen Zuschlagsnummer,
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d)Angaben zu der angestrebten Nutzung des Standorts der Steinkohleanlage nach dem Wirksamwerden des Verbots der Kohleverfeuerung und
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3.dem niedrigsten und dem höchsten Gebotswert, die einen Zuschlag erhalten haben.
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Der Zuschlag ist eine Woche nach der Veröffentlichung nach Satz 1 als öffentlich bekanntgegeben anzusehen.
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