4 lines
316 B
Markdown
4 lines
316 B
Markdown
# § 71 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
|
|
|
|
Die Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Abschnitt 3 können ab dem 1. August 2023 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bereits vor dem 1. August 2023 bestehen, angewendet werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
|