81 lines
4.8 KiB
Markdown
81 lines
4.8 KiB
Markdown
# § 4 Struktur der Ausbildung und Ausbildungsberufsbild
|
|
|
|
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
|
|
1.fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
|
|
2.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
|
|
a)Formteile,
|
|
b)Halbzeuge,
|
|
c)Mehrschichtkautschukteile,
|
|
d)Compound- und Masterbatchherstellung,
|
|
e)Bauteile,
|
|
f)Faserverbundtechnologie oder
|
|
g)Kunststofffenster sowie
|
|
|
|
3.fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
|
|
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
|
|
|
|
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
|
|
1.Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen,
|
|
2.Herstellen von Bauteilen und Baugruppen,
|
|
3.Messen, Steuern, Regeln,
|
|
4.Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen,
|
|
5.Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln,
|
|
6.Fertigungsplanung und -steuerung sowie
|
|
7.Vertiefungsphase.
|
|
|
|
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Formteile sind:
|
|
1.Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Formteilen,
|
|
2.Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
|
|
3.Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Formteilen,
|
|
4.Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Formteilen und
|
|
5.Be- und Nachbearbeiten von Formteilen.
|
|
|
|
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Halbzeuge sind:
|
|
1.Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen,
|
|
2.Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
|
|
3.Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen,
|
|
4.Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen und
|
|
5.Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen.
|
|
|
|
(5) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile sind:
|
|
1.Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
|
|
2.Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
|
|
3.Aufbereiten von polymeren Werkstoffen und Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen,
|
|
4.Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen und
|
|
5.Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen.
|
|
|
|
(6) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung sind:
|
|
1.Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches,
|
|
2.Aufbereiten polymerer Werkstoffe,
|
|
3.Anwenden von Prüfverfahren und
|
|
4.Durchführen von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling.
|
|
|
|
(7) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauteile sind:
|
|
1.Fügen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen,
|
|
2.Be- und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen sowie
|
|
3.Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen.
|
|
|
|
(8) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie sind:
|
|
1.Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen,
|
|
2.Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
|
|
3.Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen,
|
|
4.Fügen, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,
|
|
5.Be- und Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen,
|
|
6.Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen sowie
|
|
7.Anwenden von Prüfverfahren.
|
|
|
|
(9) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kunststofffenster sind:
|
|
1.Fügen, Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen,
|
|
2.Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik,
|
|
3.Be- und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen sowie
|
|
4.Anwenden von Prüfverfahren.
|
|
|
|
(10) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
|
|
1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
|
|
2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
|
|
3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
|
|
4.digitalisierte Arbeitswelt,
|
|
5.Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
|
|
6.betriebliche und technische Kommunikation sowie
|
|
7.Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse.
|